zu TOP 05 zu TOP 07 TOP 06
öffentlich


Festlegung der Finanzierungsform für anstehende Maßnahmen in den kostenrechnenden Einrichtungen (Gebühren- oder Beitragsfinanzierung)



Sachvortrag:

In Vorbereitung auf die nächste Gebührenkalkulation im Jahr 2024 sowie in Vorbereitung auf die Aufstellung des Haushaltsplanes 2024 und den Finanzplan 2025 ff. sowie die Durchführung verschiedener größerer Maßnahmen im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen, die mittlerweile zunehmend Planungs- und Umsetzungsreife erhalten, ist es an der Zeit, sich über die Finanzierung verschiedener größerer Maßnahmen Gedanken zu machen und eine Festlegung über die Finanzierungsart (Gebühren oder Beiträge) zu treffen.

Je nachdem, wie sich der Gemeinderat entscheidet, müssen verschiedene Vorbereitungen Seitens der Verwaltung getroffen werden (z. B. Aktualisierung der Geschossflächen, Entwurf einer Verbesserungsbeitragssatzung). Auch hat eine solche Entscheidung maßgeblichen Einfluss auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde in den kommenden Jahren, da z. B. mit einer Beitragsfinanzierung das Finanzierungssaldo der Investition sofort gedeckt werden könnte, so dass wieder finanzieller Spielraum für andere Investitionen bleiben würde. Der Vorteil der Beitragsfinanzierung wäre außerdem, dass Kosten für kalkulatorische Verzinsung wegfallen und der "Standortnachteil" einer hohen Wasser- oder Abwassergebühr nicht gegeben ist.

Kleinere Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Wasser und Abwasser fallen in den Bereich des Unterhalts und fließen grundsätzlich in die Gebührenkalkulation.

Dagegen wäre für folgende anstehende Maßnahmen eine Entscheidung zu treffen:

A. ABWASSERENTSORGUNG

  1. Sanierung der Verbandskläranlage Nordheim

    Gesamtkosten (aktuell, lt. Studie): 10,1 Mio. €
    Gesamtkosten (bei Umsetzung, nach Kostensteigerung): ca. 11 Mio. €)

    Im Haushaltsjahr 2024 wurden rund 30.000 € für das VgV-Verfahren und weitere 54.000 € an Honorar für die Sanierung im Haushalt des Abwasserzweckverbandes Obere Streu geplant. In den Finanzplanungsjahren wurden insgesamt Ausgaben in Höhe von 10.000.000 €(2025: 1 Mio. €, 2026: 5 Mio. €, 2027: 4 Mio. €) angesetzt.

    Eigenanteil Ausgaben Gemeinde Sondheim: 12,03 %: 1,32 Mio. €
    mögliche Förderung nach 5.4.3 i. V.m. 2.2.3 RzWAS 2021: 228.000 €
    gdl. Eigenanteil: 1,1 Mio. €

    1. Möglichkeit: Gebührenfinanzierung:

    AfA Kläranlage lt. BFM: 20 Jahre
    jährl. kalk. Abschreibung: ca. 55.000 €
    jährl. Kalk. Verzinsung: ca. 18.000 €
    jährl. Zusätzliche Kosten: ca. 73.000 €
    Einleitungsmenge: ca. 36.000 m³
    Gebührenerhöhung für 20 Jahre: +2,02 €/m³
    Durchschnittsmehrbelastung Familie pro Jahr (Einleitung 140 m³): ca. 280 € jährlich

    2. Möglichkeit: Beitragsfinanzierung:

    Umzulegende Kosten Grundstücksflächen (1/3): 366.667 €
    Umzulegende Kosten Geschossflächen (2/3): 733.333 €

    Summe Grundstücksflächen: ca. 412.120 m² (1/3 von Kosten Eigenanteil) = 0,89 €/m²
    Summe Geschossflächen: ca. 151.600 m² (2/3 von Kosten Eigenanteil)

    Verbesserungsbeitrag Grundstücksfläche: 0,89 €/m²
    Verbesserungsbeitrag Geschossfläche: 4,84 €/m²

    Typisches Grundstück in der Gemeinde Sondheim:
    (Grundstücksfläche 800 m², Geschossfläche 300 m²):
    Verbesserungsbeitrag Grundstücksfläche: 712 €
    Verbesserungsbeitrag Geschossfläche: 1.452 €
    Gesamt einmaliger Verbesserungsbeitrag: 2.164 €

    3. Möglichkeit: 50 % Gebühren- und 50 %-Beitragsfinanzierung:

    Verbesserungsbeitrag Grundstücksfläche: 0,44 €/m²
    Verbesserungsbeitrag Geschossfläche: 2,42 €/m²
    Verbesserungsbeitrag einmalig Beispiel (s.o.): 1.081,48 €

    Gebührenerhöhung pro Jahr: 0,63 €/m²
    Gebührenerhöhung Beispiel (s.o.): 0,63 €/m²

  2. Sanierung der Ortsdurchfahrt Stetten - Kanalbau

    Voraussichtlicher gdl. Eigenanteil (nach Abzug Förderung RzWas): ca. 400.000 Euro

    Beitragsfinanzierung:

    Verbesserungsbeitrag Grundstücksfläche: ca. 0,32 €/m²
    Verbesserungsbeitrag Geschossfläche: ca. 1,76 €/m²
    typisches Grundstück (800 m³ Grdfl., 300 m² Geschfl.): ca. 780 €

    Gebührenfinanzierung:
    Nutzungsdauer: 40 Jahre
    kalk. Kosten Gesamt jährlich: +16.600 €
    Gebührenerhöhung jährlich: +0,46 €/m³
Typische Familie (140 m³ Einleitung): +64,56 € jährlich

B. WASSERVERSORGUNG

  1. Sanierung/ Erweiterung des Maschinenhauses Roth

    Voraussichtlicher gdl. Eigenanteil:
    Gesamt: 2023: 79.000 €, 2024:690.000 €, 2025: 620.000 € zzgl. Kostenentwicklung
    Gesamt: ca. 1,4 Mio. €
    Gdl. Eigenanteil (15,09 %): ca. 210.000 €

    Beitragsfinanzierung:

    Geschossflächen Gesamt Wasser: 155.413 m²

    Verbesserungsbeitrag Grundstücksfläche: ca. 0,17 €/m²
    Verbesserungsbeitrag Geschossfläche: ca. 0,90 €/m²
    typisches Grundstück (800 m³ Grdfl., 300 m² Geschfl.): ca. 406 €

    Gebührenfinanzierung:
    Nutzungsdauer: 20 Jahre
    kalk. Kosten Gesamt jährlich: +13.965 €
    Gebührenerhöhung jährlich: +0,39 €/m³
Typische Familie (140 m³ Einleitung): +54,31 € jährlich

  1. Sanierung der Ortsdurchfahrt Stetten - Wasserleitungsbau

    Vss. gdl. Eigenanteil: ca. 120.000 Euro

    Beitragsfinanzierung:

    Verbesserungsbeitrag Grundstücksfläche: ca. 0,10 €/m²
    Verbesserungsbeitrag Geschossfläche: ca. 0,51 €/m²
    typisches Grundstück (800 m³ Grdfl., 300 m² Geschfl.): ca. 232 €

    Gebührenfinanzierung:
    Nutzungsdauer: 40 Jahre
    kalk. Kosten Gesamt jährlich: +4.980 €
    Gebührenerhöhung jährlich: +0,14 €/m³
Typische Familie (140 m³ Einleitung): +54,31 € jährlich

Der Gemeinderat möge über die Finanzierungsform der oben aufgeführten größeren Investitionen in die kostenrechnenden Einrichtungen in den nächsten Jahren beraten.

Im Gremium wird sehr ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung der einzelnen Maßnahmen diskutiert. Bürgermeister Wehner beispielsweise spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus, die Maßnahme zur Sanierung der Kläranlage über Verbesserungsbeiträge zu finanzieren und die anderen drei Maßnahmen über Gebühren. Dieser Meinung schließen sich einige Mitglieder des Gemeinderates an.

Das "Für" und "Wider" einer Gebühren- und Beitragsfinanzierung wird diskutiert. Jede Finanzierungsform habe ihre Vor- und Nachteile. Das Gremium ist sich einig, dass eine "Mischung" wohl die beste Lösung ist.

Stefan Herbart macht letztlich den Vorschlag sowohl die Maßnahme des Wasserzweckverbands Rother Gruppe (Maschinenhaus Roth) als auch die Maßnahme des Abwasserzweckverbands Obere Streu (Sanierung Kläranlage Nordheim) zu 100 % über Verbesserungsbeiträge zu finanzieren und die anderen beiden Maßnahmen über Gebühren.

Letztlich werden sich alle einig, dass die beiden Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Stetten über Gebühren finanziert werden sollen. Über die Frage nach der Beitragsfinanzierung wurde man sich im Gremium nicht ganz einig. Auf der einen Seite stand der Verwaltungs-/ Bürgermeister-Vorschlag, auf der anderen Seite der Vorschlag von Stefan Herbart.

Bürgermeister Wehner lässt über den Vorschlag von Stefan Herbart zuerst abstimmen:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die folgenden Investitionen wie folgt zu finanzieren:

-       Sanierung OD Stetten - Kanalbau: Finanzierung über Gebühren
-       Sanierung Verbandskläranlage Nordheim: Finanzierung über Verbesserungsbeiträge
-       Sanierung OD Stetten - Wasserleitungsbau: Finanzierung über Gebühren
-       Sanierung Maschinenhaus Roth: Finanzierung über Verbesserungsbeiträge

Diese Entscheidung ist in der Haushaltsplanung 2024 sowie in der Finanzplanung 2025 bis 2027 sowie zudem in der Gebührenneukalkulation für den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028 zu berücksichtigen.

 




nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön
Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön
Tel.: 09777 / 9170-0
E-Mail: vg@ostheim.de
Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön
Marktstraße 24 · 97645 Ostheim v.d.Rhön · Tel.: 09777 / 9170-0 · vg@ostheim.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung