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öffentlich


Außerordentliche Tilgung des Darlehens KfW Nr. 7215676



Sachvortrag:

Mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 06.12.2023 wurde der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön eine Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG in Höhe von 105.000 Euro zur Schuldentilgung (Säule 1) unter der Auflage bewilligt, dass dieser Betrag höchstmöglich für die Ablösung bzw. Sondertilgung des Darlehens der KfW Bank, Nr. 7215676, Aufnahmedatum: 04. Mai 2010, verwendet wird. Die Ablösung des Darlehens muss dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen.

Das Darlehen der KfW Bank war im Jahr 2010 für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF10/6 für die Feuerwehr Sondheim, für die Beschaffung eines Kommunalfahrzeugs für den Bauhof sowie für die Fremdwasserbeseitigung im Ortsteil Stetten aufgenommen worden. Der derzeitige Zinssatz beträgt 0,3% fest bis 15.05.2025. Das Darlehen könnte mit einer Restschuld von 60.000 EUR am 15.02.2024 sondergetilgt werden.

Eine aktuelle Festlegung, ob für dieses Darlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss liegt derzeit noch nicht vor. Diese wurde am 12.01.2024 bei der KfW Bank angefordert.

Nach einer Auskunft der KfW vom April 2022 fiel damals keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Eine endgültige Entscheidung über die Festsetzung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann jedoch erst zum Zeitpunkt der Ablösung des Darlehens getroffen werden.
Da die derzeitige Zinslage weit über den gezahlten Zinssatz liegt, kann davon ausgegangen werden, dass weiterhin keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Der Schuldenstand zum 31.12.2023 betrug 1.061.250 EUR. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.157,31 EUR/EW.

Nach Ablösung des Darlehens beträgt der Schuldenstand zum 15.02.2024 noch 998.750,00 EUR. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.089,15 EUR/EW.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Sondertilgung des Darlehens Nr. 72156769 bei der KfW Bank zum 15.02.2024 in Höhe von 60.000 EUR, soweit keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Sollte eine Vorfälligkeitsentschädigung durch die KfW-Bank festgesetzt werden, wird Erster Bürgermeister Thilo Wehner ermächtigt, nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit eine Entscheidung über die Ablösung des Darlehens zu treffen.

 




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Tel.: 09777 / 9170-0
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