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öffentlich


Festlegung der internen Verrechnungssätze für Fahrzeuge und Geräte für das Haushaltsjahr 2023



Sachvortrag:

Für die Zuordnung der Kosten des Bauhofs ist die innere Verrechnung der Leistungen des Bauhofs auf die einzelnen Haushaltsstellen erforderlich. Diese Leistungsverrechnung dient

-       der Stärkung des Kostenbewusstseins,
-       der Kostenkontrolle der Verwaltung,
-       der Kostentransparenz gegenüber den Bürgern,
-       der Beurteilung der Verwaltungseffizienz.

Die Kenntnis der tatsächlich anfallenden Kosten ist zwingende Voraussetzung, um wirtschaftlich und sparsam agieren zu können.

Aus diesem Grund hatte sich die Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön im Jahr 2022 dazu entschieden, das Programm TERA Ressourcenmanager anzuschaffen. In der Kämmerei wurden die laufenden Kosten der Fahrzeuge und der Technik der Bauhöfe (z. B. Versicherungsprämien, Betriebs- und Hilfsstoffe, Pflege- und Reparaturaufwendungen) sowie kalkulatorischen Kosten (Abschreibung) von der Kämmerei erfasst und eingepflegt.

Eine Verteilung auf die verschiedenen Kostenstellen erfolgt durch die Eingabe auf den mobilen Endgeräten bei der Arbeitsstundenerfassung durch die Bauhofmitarbeiter.

Aus diesen beiden Werten errechnet sich je Fahrzeug oder Technik ein interner Verrechnungssatz, der wiederum zur Verteilung auf die Kostenstellen verwendet wird. Liegen noch keine aussagekräftigen Werte vor, so wird hilfsweise ein kalkulierter Stundenverrechnungssatz des Maschinenrings oder eine eigene Schätzung hergenommen.

Aufgrund dieser Ermittlung wird vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2023 folgende interne Verrechnungssätze für Geräte und Maschinen festzulegen:

Fahrzeug/Geräte
Verrechnungssatz 2023
Herkunft (Bauernverband / eig. Schätzung)
Fahrzeugkosten
Zusatzkosten
Einsatzstunden
Kosten pro Einsatzstunde
AEG Tischkreissäge
3,00 €
eigene Schätzung
0,00 €
0,00 €
0,00
#DIV/0!
Anbau Mulcher (Schlepper)
12,50 €
Maschinenring
0,00 €
965,27 €
44,25
21,81 €
Anhänger (Auto)
2,86 €
Maschinenring
0,00 €
1.002,82 €
119,00
8,43 €
Anhänger (Schlepper)
2,86 €
Maschinenring
71,40 €
0,00 €
528,50
0,14 €
Aufsitzmäher
14,40 €
Kalkulation
254,26 €
1.380,57 €
113,50
14,40 €
Heckenschere
4,30 €
Maschinenring
0,00 €
0,00 €
108,25
0,00 €
Hochentaster
10,25 €
Maschinenring
148,85 €
0,00 €
97,75
1,52 €
Laubbläser
8,00 €
eigene Schätzung
145,76 €
0,00 €
502,50
0,29 €
Leihmaschinen

 
0,00 €
0,00 €
6,50
0,00 €
Motorsäge
12,04 €
Kalkulation
388,23 €
0,00 €
32,25
12,04 €
Motorsense
3,69 €
Kalkulation
753,85 €
895,00 €
447,25
3,69 €
Mulcher
10,16 €
Kalkulation
319,97 €
0,00 €
31,50
10,16 €
Rasenmäher
8,60 €
Maschinenring
120,02 €
171,64 €
133,75
2,18 €
Salzstreuer (Schlepper)
10,00 €
eigene Schätzung
0,00 €
0,00 €
21,25
0,00 €
Schlagbohrmaschine
3,00 €
eigene Schätzung
0,00 €
0,00 €
11,75
0,00 €
Schleifgerät
3,00 €
eigene Schätzung
0,00 €
0,00 €
0,00
#DIV/0!
Schlepper 115 PS
18,75 €
Maschinenring
511,26 €
0,00 €
636,92
0,80 €
Schlepper 115 PS
18,75 €
Maschinenring
143,31 €
4.274,40 €
34,00
129,93 €
Schneeschild
3,20 €
eigene Schätzung
0,00 €
0,00 €
25,25
0,00 €
Schweißgerät und Schutzschild
3,50 €
eigene Schätzung
0,00 €
0,00 €
0,00
#DIV/0!
Stemmhammer groß
3,00 €
eigene Schätzung
0,00 €
0,00 €
2,00
0,00 €
VW Bus
10,00 €
eigene Schätzung
3.881,69 €
160,00 €
1.148,15
3,52 €
Winkelschleifer klein
3,00 €
eigene Schätzung
0,00 €
0,00 €
0,50
0,00 €

Nach Abschluss des Rechnungsjahres 2024 werden die internen Rechnungssätze für das Rechnungsjahr 2024 wieder neu festgesetzt. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu ermächtigen, die internen Verrechnungssätze jährlich neu zu kalkulieren. Hierbei soll die Rangfolge gelten:

  1. Eigene Kalkulation aufgrund der laufenden Kosten, Zusatzkosten und Einsatzstunden
  2. Verrechnungssätze des Maschinenrings
  3. Eigene Schätzungen

Es wird davon ausgegangen, dass die erstmalige interne Leistungsverrechnung der Technik-Kosten zu keiner eklatanten Erhöhung des Haushaltsvolumens führt bzw. zur Erhöhung von Kostenpositionen bei den kalkulatorischen Einrichtungen.

Bisher wurde bei den Personalkosten der Bauhofmitarbeiter ein Allgemeinkostenzuschlag von 43 % gehoben. In diesem Allgemeinkostenzuschlag waren die Technik- und Fahrzeugkosten pauschaliert enthalten.

Nunmehr erfolgt ab dem Rechnungsjahr 2023 nur noch ein Gemeinkostenzuschlag auf die reinen Personalkosten. Für Büroarbeitsplätze wird entsprechend dem Geschäftsbericht 2013 des BKPV sowie des KGSt-Berichts Nr. 4/2013 ein Gemeinkostenzuschlag von 20 % und für Nicht-Büroarbeitsplätze ein Gemeinkostenzuschlag von 15 % gehoben. Der interne Verrechnungssatz der Personalkosten soll nach Abschluss des Rechnungsjahres ebenfalls weiterhin jährlich spitz ermittelt werden.

Davon zu unterscheiden sind die Stundenverrechnungssätze für Externe, da hier auch Technik- und Fahrzeugkosten mit einkalkuliert werden müssen. Diese sollen weiterhin alle vier Jahre neu kalkuliert werden.

Auf Nachfrage erläutert Herr Huter den Mitgliedern des Gemeinderates, dass durch den TERA Ressourcenmanager kein Verwaltungsmehraufwand entsteht, sondern dies ein Instrument der Digitalisierung mit vielfältigem Nutzen darstellt und sich auch in anderen kommunalen Betrieben bewährt hat.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die internen Verrechnungssätze für Fahrzeuge und Technik für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festzusetzen:

Fahrzeug/Geräte
Verrechnungssatz 2023
AEG Tischkreissäge
3,00 €
Anbau Mulcher (Schlepper)
12,50 €
Anhänger (Auto)
2,86 €
Anhänger (Schlepper)
2,86 €
Aufsitzmäher
14,40 €
Heckenschere
4,30 €
Hochentaster
10,25 €
Laubbläser
8,00 €
Leihmaschinen

Motorsäge
12,04 €
Motorsense
3,69 €
Mulcher
10,16 €
Rasenmäher
8,60 €
Salzstreuer (Schlepper)
10,00 €
Schlagbohrmaschine
3,00 €
Schleifgerät
3,00 €
Schlepper 115 PS
18,75 €
Schlepper 115 PS
18,75 €
Schneeschild
3,20 €
Schweißgerät und Schutzschild
3,50 €
Stemmhammer groß
3,00 €
VW Bus
10,00 €
Winkelschleifer klein
3,00 €


Die internen Verrechnungssätze der Personalkosten sollen weiterhin nach Abschluss des Rechnungsjahres spitz ermittelt werden. Für Büroarbeitsplätze wird ein Gemeinkostenzuschlag von 20 % erhoben für Nicht-Büroarbeitsplätze ein Gemeinkostenzuschlag von 15 %.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die internen Verrechnungssätze ab dem Rechnungsjahr 2024 zusammen mit der Verwaltung in eigener Zuständigkeit festzusetzen.

 




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Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön
Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön
Tel.: 09777 / 9170-0
E-Mail: vg@ostheim.de
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