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öffentlich


Wasserversorgungsanlagen der Stadt Ostheim v.d.Rhön; Sanierung des Trinkwassernetzes im Stadtteil Oberwaldbehrungen



Sachvortrag:

Bürgermeister Malzer begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Faulstich vom Tiefbautechnischen Büro Köhl aus Fulda, der dem Gremium die Sanierungsplanung vorstellt.

Die alten Trinkwasserleitungen aus Asbestzement sollen aufgrund des Leitungsalters und zur Optimierung der hydraulischen Verhältnisse erneuert werden. Das vorhandene Trinkwassernetz im Stadtteil Oberwaldbehrungen ist im jetzigen Bestand ein reines Verästelungssystem. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und zur Vermeidung von Grundstücksquerungen über Privatgrund wurde die Herstellung einer Ringleitung auf einer insgesamt neu herzustellenden Länge von rund 340 m vorgesehen gewesen. Die Verlegung der Wasserleitung ist parallel zu den geplanten Nahwärmeleitungen in offener Bauweise vorgesehen. Die Trassierung der Wasserleitung in den übrigen Ortsbereich erfolgt weitestgehend im Bereich der Bestandsleitung. Eine Notversorgung während der Bauzeit ist zu berücksichtigen.

Im Maßnahmenbereich sind derzeit rd. 51 Anschlussleitungen mit einer Gesamtlänge von rd. 340 m vorhanden, die im Zuge der Baumaßnahme erneuert werden sollen.

In der Sitzung des Stadtrates vom 13.06.2023 wurde die Durchführung der Maßnahme zur Sanierung des Wasserversorgungsnetzes im Stadtteil Oberwaldbehrungen beschlossen. Allerdings haben sich die Kosten für die Maßnahme nun deutlich erhöht. Die aktualisierte Kostenschätzung liegt nun bei 723.000,- € (netto). In der Sitzung des Stadtrates vom 13.06.2023 wurden nach einer überschlägigen Schätzung des Ingenieurbüros Köhl nur überschlägige voraussichtliche Baukosten von 350.000 € netto zzgl. 30.000 € Baunebenkosten angegeben.

Mit Bescheid des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen vom 10.01.2024 wurde eine Förderung i. H. v. 505.882,36 € in Aussicht gestellt. Bei der Stadt Ostheim v.d.Rhön würde damit ein Eigenanteil i. H. v. rd. 220.000 € netto verbleiben.

Herr Faulstich von Ingenieurbüro Köhl erläutert die abgeschlossene Sanierungsplanung gegenüber dem Gremium. Auch geht er auf die Kostenberechnung ein.

Herr Faulstich erklärt, dass das Versorgungsgebiet in Oberwaldbehrungen grundsätzlich in zwei Zonen aufgeteilt ist. Es besteht aus dem Dorfgebiet und aus dem Ferienhausgebiet. In dem Ferienhausgebiet ist die Versorgung für den Tagesgebrauch sichergestellt, jedoch hat man hier keinen Zugriff auf das Löschwasser. Im Dorfgebiet reicht der Versorgungsdruck mit Löschwasser bislang nicht in alle Seitengassen aus. Bei einem vor Ort Termin wurde das Ganze hydraulisch getestet und geprüft. Daraufhin wurde mit der Sanierungsplanung begonnen.

Grundsätzlich geht man bei einem Leitungsnetz, egal ob Wasser oder Kanal, von einer Nutzungsdauer von 60 bis 80 Jahre aus. Das derzeitige Leitungsnetz in Oberwaldbehrungen ist bereits über 60 Jahre alt, aber trotzdem noch in einem guten Zustand. Durch Straßenbaumaßnahmen oder beispielsweise durch den Bau des Nahwärmenetzes, kann das Leitungsnetz so sehr beansprucht werden, dass sich der Zustand dadurch verschlechtert.

Durch das Verästelungssystem der Leitung, kann das Wasser momentan nur in eine Richtung abfließen, sodass bei einem Wasserrohrbruch, bei allen Haushalten das Wasser abgestellt werden muss. Um das zu verhindern, sollen mit der Maßnahme auch gleichzeitig die Hausanschlüsse erneuert werden. Dies hätte zur Folge, dass man die einzelnen Gebiete bzw. Abschnitte bestimmen kann, wo das Wasser abgestellt werden soll.

Bei der Neuherstellung der vorhandenen Fallleitung aus Astbestzementrohren beginnt die Sanierungsplanung. Anschließend werden die Leitungen im Dorfgebiet sowie die Leitungen zu den Seitengassen erneuert. Die Seitengassen dienen lediglich zur Versorgung der Anwohner. Weiterhin sollen 50 Hausanschlüsse, die im öffentlichen Bereich an den Leitungsabschnitten hängen, ebenfalls erneuert werden. Dadurch wird im gesamten Ort genügend Löschwasser für die Feuerwehr sichergestellt. Am normalen Gebrauch wird man allerdings nicht viel von der Maßnahme merken. Außerdem sollen die Leitungen, die bislang noch über Privatgrund laufen, so verlegt werden, dass diese auf öffentlichem Grund liegen.

Karina Dietz möchte wissen, ob man bei einem neuen System auch von einer Nutzungsdauer von 60 Jahren ausgehen kann. Herr Faulstich erklärt, dass die Nutzungsdauer hier auch bei 60 Jahren liegt. Jedoch ist das Entscheidende, wie die Wasserverleitung verlegt worden ist. Heutzutage hat man besonders Probleme mit der Verdichtung. Bürgermeister Malzer berichtet von einem Problem, was in einem der Versorgungsgebiete des Wasserzweckverbandes Willmarser Gruppe vorliegt. Hier wurde eine Leitung mit einem ähnlichen System verlegt, jedoch wurden die Leitungen nicht gut verdichtet, sodass hier nun vermehrt Wasserrohrbrüche auftreten. Das möchte man natürlich verhindern.

Lothar Hahl fragt nach, ob die Hausanschlüsse bis ins private Haus förderfähig sind. Dies ist allerdings nicht der Fall. Gefördert wird nur bis zum öffentlichen Grund.

Der Stadtrat möge entscheiden, ob die Maßnahme zur Ausführung kommen soll.

In der Kalkulation der Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 war die Maßnahme zur Leitungssanierung des Ortsnetzes Oberwaldbehrungen ab 2024 mit kalkulatorischen Kosten bei Umsetzung der Maßnahme mit einem Eigenanteil von 100.000 € vorgesehen.

Nach Feststehens des städtischen Eigenanteils (nach Erhalt des Förderbescheids) ist nun auch der richtige Zeitpunkt um zu entscheiden, ob die Maßnahme über Gebühren oder Beiträge finanziert werden soll.

1. Möglichkeit: Gebührenfinanzierung:

AfA Wasserleitungsnetz lt. BFM: 40 Jahre
jährl. kalk. Abschreibung: ca. 5.500 €
jährl. Kalk. Verzinsung: ca. 3.600 €
jährl. Zusätzliche Kosten: ca. 9.100 €
Einleitungsmenge: ca. 206.200 m³
Gebührenerhöhung für 40 Jahre: +0,04 €/m³
Durchschnittsmehrbelastung Familie pro Jahr (Einleitung 140 m³): ca. 6,20 € jährlich

2. Möglichkeit: Beitragsfinanzierung:

Umzulegende Kosten Grundstücksflächen (1/3): 73.333 €
Umzulegende Kosten Geschossflächen (2/3): 146.667 €

Summe Grundstücksflächen: ca. 1.578.937 m² (1/3 von Kosten Eigenanteil)
Summe Geschossflächen: ca. 505.071 m² (2/3 von Kosten Eigenanteil)

Verbesserungsbeitrag Grundstücksfläche: 0,05 €/m²
Verbesserungsbeitrag Geschossfläche: 0,29 €/m²

Typisches Grundstück in der Stadt Ostheim v.d.Rhön:
(Grundstücksfläche 800 m², Geschossfläche 300 m²):
Verbesserungsbeitrag Grundstücksfläche: 37 €
Verbesserungsbeitrag Geschossfläche: 87€
Gesamt einmaliger Verbesserungsbeitrag: 124 €

Bürgermeister Malzer erklärt, dass die Verlegung der Wasserleitung parallel zu der Verlegung der geplanten Nahwärmeleitungen vorgesehen war. Jedoch scheitert dies zunächst am zeitlichen Ablauf und aufgrund der strengen hygienischen Vorschriften. Vorschlag des Bürgermeisters wäre, dass man zunächst die geplante Kanalbefahrung abwartet und erst dann mit der Maßnahme beginnt, wenn die Ergebnisse der Befahrung vorliegen. So könne man wenigstens die Maßnahme zur Verlegung der Wasserleitung und des Kanals gleichzeitig durchführen. Laut Förderbescheid hat man für die Sanierung des Trinkwassernetzes ungefähr vier Jahre Zeit, bis die Maßnahme durchgeführt sein muss. Herr Malzer geht davon aus, dass man die Ergebnisse der Kanalbefahrung noch in diesem Jahr erhält, sodass die Maßnahmen im Jahr 2026 durchgeführt werden können.

Bettina Graumann möchte wissen, ob die Kostenerhöhung damit zusammenhängt, dass die Maßnahme nicht gleichzeitig mit der Verlegung der Nahwärmeleitungen durchgeführt wurde. Herr Faulstich erklärt, dass das nicht der Grund für die Kostenerhöhung war. Grund für die Kostenerhöhung war, dass das Angebot zunächst auf einen geschätzten Meterwert beschränkt war, welcher von der Verwaltung so vorgegeben wurde. Nachdem dann nochmal genauer auf die Planung eingegangen wurde, und sich herausstellte, dass die Erneuerung der Hausanschlüsse sowie die tatsächlichen Leitungsmeter aufgenommen wurden ergaben sich die Mehrkosten. Diese wurden jedoch gleich in den Förderantrag aufgenommen.

Bürgermeister Malzer macht nochmal deutlich, dass es von Jahr zu Jahr immer weniger Förderung für solche Maßnahmen gibt. Lothar Hahl findet es sehr gut, dass mit der Maßnahme begonnen wurde.

Christine Streit möchte wissen, wann die Gebührenerhöhung zu tragen gilt. Hier erklärt Bürgermeister Malzer dass der Kalkulationszeitraum ab 2026 fertig ist.
 

Beschluss:

  1. Der Stadtrat beschließt die Maßnahme "Sanierung des Wasserversorgungsnetzes im Stadtteil Oberwaldbehrungen" mit der aktualisierten Kostenschätzung von 723.000,- € (netto) dann durchzuführen, wenn die Ergebnisse der TV-Inspektion vorliegen.

  2. Der Stadtrat beschließt, dass das Tiefbautechnische Büro Köhl aus Fulda mit der Ausschreibung für die Maßnahme zur Sanierung des Wasserversorgungsnetzes im Stadtteil Oberwaldbehrungen beauftragt wird.

  3. Die Umsetzung soll nach der Kanalbefahrung und Sanierungsplanung für das Abwassernetz Oberwaldbehrungen erfolgen um im Hinblick auf den Tiefbau Kosten zu sparen.

  4. Die Finanzierung des Eigenanteils der Maßnahme soll zu 100 % über die Erhebung von Gebühren erfolgen.

 




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Tel.: 09777 / 9170-0
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