Bürgermeister Malzer bringt den Stadträten den Text der Rechtsverordnung der Stadt Ostheim v.d.Rhön nach § 14 LadSchlG zur Kenntnis.
Die Gemeinde darf höchstens vier verkaufsoffene Sonn- u. Feiertage im Jahr bewilligen.
Die Festsetzung soll für folgende Sonntage getroffen werden:
Frühlingsfest am 10. März 2024 von 12.00 bis 17.00 Uhr
Stadtfest am 16. Juni 2024 von 12.00 bis 17.00 Uhr
Wurstmarkt am 13. Oktober 2024 von 12.00 bis 17.00 Uhr
Sonn- und Feiertage im Dezember dürfen gem. § 14 Abs. 3 Satz 1 LadSchlG nicht als verkaufsoffene Tage freigegeben werden. Da der diesjährige Weihnachtsmarkt im Dezember stattfindet, fällt dieser unter die oben genannte Rechtsgrundlage, wodurch die Geschäfte in der Stadt Ostheim v.d.Rhön geschlossen bleiben müssen.
Die Öffnungszeiten sind auf 5 Stunden am Tag zu begrenzen. Die Zeit des Hauptgottesdienstes ist zu beachten. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurden von der Verwaltung durchgeführt.
Bei den verkaufsoffenen Sonntagen handelt es sich um in das Marktverzeichnis eingetragene Märkte.
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen den Erlass der vorgelegten Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2024 nach dem Ladenschlussgesetz.