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öffentlich


Ausbau der Breitbandversorgung nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 - Auftragsvergabe für Beratungsleistungen zur Realisierung des bewilligten Ausbauvorhabens



Sachvortrag:

Es wird Bezug auf die Sitzung des Stadtrates der Stadt Ostheim v. d. Rhön vom 26.09.2023 (TOP 4 des öffentlichen Teils) genommen. In dieser Sitzung stimmte der Stadtrat einem geförderten Ausbau aller im Ortsbereich der Stadt Ostheim v. d. Rhön noch förderfähigen Adressen mit einem Point-to-Point-Gigabit-Netz zu.

Der Förderantrag für dieses Ausbauprojekt wurde am 05.10.2023 beim Projektträger für den Vollzug der Gigabit RL 2.0 eingereicht. Entsprechend den bundesweit einheitlichen Kriterien erreichte dieser Antrag eine überdurchschnittliche Punktzahl von 245 Punkten und gehörte dadurch zu den deutschlandweit 436 Projekten, für welche Fördermittel bewilligt wurden. Am 22.11.2023 wurde der Bewilligungsbescheid für den Ausbau des gesamten Projektgebietes über 1.344.600 Euro (60 v.H.) erlassen. Die Fördermittel des Bundes werden nach der Durchführung der Ausschreibung und dem Erlass des finalen Bewilligungsbescheides durch den Projektträger von Seiten des Freistaates Bayern im Rahmen einer Ko-Finanzierung auf 90 v.H. aufgestockt.

Um das Förderverfahren mit dem Auswahlverfahren, der Angebotsauswertung und der anschl. Konkretisierung des Förderantrages fortführen zu können, werden zwingend technische bzw. rechtliche Unterstützungsleistungen durch ein Beratungsbüro benötigt. Zur Finanzierung der hierfür anfallenden Kosten wurde am 01.12.2023 ein Förderantrag beim Projektträger für die Gigabit RL 2.0 eingereicht. Der diesbezügliche Förderbescheid über 50.000 Euro wurde am 14.12.2023 erlassen. Der Bund fördert demnach die anfallenden Beratungskosten bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 50.000 Euro zu 100 % (Kostenerstattung / Vollfinanzierung).

Gemäß Ziffer 1.2.11 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. September 2023 (BayMBl. Nr. 481) geändert worden ist, dürfen bayerische Gemeinden bis zum 31.12.2024 Aufträge bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) als Direktauftrag ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben.

Die Corwese GmbH, mit welcher der Landkreis Rhön-Grabfeld bei der Durchführung des gemeinsamen landkreisweiten Markterkundungsverfahrens nach der Gigabit RL 2.0 zusammengearbeitet hat, bietet die erforderlichen Beratungsleitungen gemäß dem beiliegenden Angebot vom 19.12.2023 zu einem Festpreis in Höhe von 15.894,70 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (18.914,69 Euro inkl. USt.) an. Die anfallenden Beratungskosten werden, wie erläutert, zu 100% durch den Bund übernommen.

Bei der Corwese GmbH ist von einer technisch durchdachten, rechtssicheren, schnellen und unkomplizierten Abwicklung des Auswahlverfahrens auszugehen. Dem Stadtrat der Stadt Ostheim v. d. Rhön wird deshalb von Seiten der Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld empfohlen, das vorliegende Angebot anzunehmen und die Corwese GmbH mit der Erbringung der benötigten Beratungsleistungen zu beauftragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Ostheim v. d. Rhön beschließt, dass die Corwese GmbH auf Grundlage des Angebotes vom 19.12.2023 zum Angebotspreis i.H.v. 15.894,70 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer mit der Erbringung von Beratungsleistungen zur Realisierung des bewilligten Ausbauvorhabens beauftragt wird.

Herr Bürgermeister Steffen Malzer wird dazu ermächtigt, einen entsprechenden Auftrag an die Corwese GmbH zu vergeben.

 




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Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön
Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön
Tel.: 09777 / 9170-0
E-Mail: vg@ostheim.de
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