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öffentlich


Bekanntgabe von Beschlüssen



Sachvortrag:

An Anfang der Sitzung schreiben:
Bürgermeister Malzer beginnt die Stadtratssitzung mit einer kurzen Gedenkminute für den im Februar verstorbenen Altbürgermeister und Ehrenbürger Adolf Büttner.



Bürgermeister Steffen Malzer gibt folgende in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse bekannt, wofür die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO):

Stadtratssitzung vom 23.01.2024

Bauleitplanung "Ostheim Süd - Teil 2" der Stadt Ostheim v.d.Rhön; Beauftragung der Planungsleistungen
  1. Der Stadtrat beschließt, das Architekturbüro Wegner Stadtplanung, 97209 Veitshöchheim, über die Ausarbeitung des Bebauungsplans "Ostheim Süd - Teil 2" der Stadt Ostheim v.d.Rhön mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß des Honorarangebots vom 18.01.2024 zu beauftragen.

    Das Gesamthonorar beträgt 43.134,31 € (brutto).


  2. Der Stadtrat beschließt, das Planungsbüro Glanz, 97618 Leutershausen, mit der Erstellung eines Grünordnungsplans mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, des Umweltberichts zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung sowie dem geschätzten Aufwand für die Mitwirkung am Verfahren gemäß des Honorarangebots vom 20.01.2024 zu beauftragen.
 
Das Gesamthonorar setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:

Teilleistung A: Grünordnungsplan zum Bebauungsplan              26.930,43 € (brutto)
Teilleistung B: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung              1.224,51 € (brutto)
Teilleistung C: Umweltbericht zum Bebauungsplan                     2.099,16 € (brutto)
Teilleistung D: Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung1.574,37 € (brutto)
Teilleistung E: geschätzte Mitwirkung am Verfahren                   3.148,74 € (brutto)

            Gesamthonorar                                                                        34.977,15 € (brutto)

 
 



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Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön
Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön
Tel.: 09777 / 9170-0
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