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öffentlich


Bildung einer rechtlichen Einrichtungseinheit in der Abwasserentsorgung für die Ortsteile Willmars, Filke und Völkershausen ab dem 01.01.2025



Sachvortrag:

Da im Jahr 2024 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (getrennte Gebührensätze für Anteile Beseitigung Schmutzwasser und Beseitigung Niederschlagswasser) ansteht, wird im Laufe des Jahres 2024 auch eine Unterbrechung des aktuellen Kalkulationszeitraums 2023 bis 2026 für die Abwassereinrichtung sowie eine Neukalkulation der Abwassergebühren erforderlich. Im Zuge der Projektplanung für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde - unterstützt von der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld noch einmal angeregt, in der Gemeinde Willmars als kleineste Gemeinde des Landkreises mit trotzdem drei Ortsteilen wie bei der Wasserversorgungseinrichtung auch bei der Abwasserentsorgungseinrichtung eine (rechtliche) Einrichtungseinheit zu bilden.

Die Vorteile der Bildung der Einrichtungseinheit wurden bereits in den vergangenen Jahren bei der Bildung der Einrichtungseinheit zur Wasserversorgung von allen Facetten betrachtet dargestellt und beraten. Zu den Vorteilen gehören:

-       Die laufenden Kosten für beide Abwassereinrichtungen werden von einer größeren Zahl an Anschlussnehmern getragen. Es ergibt sich eine deutlich stabilere Einleitungsgebühr.

-       Investitionen in die Abwassereinrichtung sind in allen Gemeindeteilen dringend notwendig und müssen durchgeführt werden. Teilweise wurden sie auch schon durchgeführt (sh. Investitionsmaßnahme in die Abwassereinrichtung Völkershausen in den Jahren 2020/2021).

-       Solche Investitionen lassen sich von den Anschlussnehmern leichter stemmen, wenn die Kosten, die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) über Gebühren oder Beiträge zu 100 % gedeckt werden müssen, auf eine größere Zahl an Anschlussnehmern verteilt werden.

-       So kann es durchaus sein, wenn in die Abwassereinrichtung Filke (was zu erwarten ist) ebenfalls ein Eigenanteil (nach Abzug einer möglichen Förderung) von 400.000 € aufzubringen ist, dieser nicht finanziert werden kann, was zur Folge hat, dass dringend notwendige Maßnahmen gar nicht umgesetzt werden können.

-       Über viele Jahre hinweg gleicht sich der Aufwand pro Anschlussnehmer in den Gemeindeteilen auf jeden Fall wieder an. Die Gebührenstabilität ist hier sehr hoch zu werten.

-       Aktuell haben die Entwässerungseinrichtungen Willmars-Völkershausen und Filke sehr ähnliche Gebühren, was auch auf ähnliche Betriebskosten hindeutet. Von daher wäre jetzt ein guter Zeitpunkt für diesen Schritt.

-       Die Kläranlage Filke kann auch bei Bildung einer rechtlichen Einrichtungseinheit problemlos und unter den bisherigen Anforderungen weiter betrieben werden.

-       Unterm Strich würde das Bilden einer rechtlichen Einrichtungseinheit allen Anschlussnehmern günstiger kommen, da
o   keine Baumaßnahme hierfür erforderlich ist, also auch keine Kosten entstehen
o   die Verwaltungskosten für die Abwassereinrichtung günstiger werden
(deutlich weniger Verwaltungsaufwand bei der Gebührenkalkulation und Gebührenabrechnung; geringere Softwarekosten in der Gebührenveranlagung)

Die Verwaltung empfiehlt im Sinne einer zukunftsfähigen Abwasserentsorgung im Gemeindegebiet jedoch dringend diesen Schritt. In einer nichtöffentlichen Sitzung wurde dieses Thema vom Gemeinderat bereits andiskutiert. Einstimmig hatte man zum Schluss aufgrund der o.g. Gründe die Willensbekundung beschlossen, eine Einrichtungseinheit bilden zu wollen. Bürgermeister Voß wurde beauftragt, das Thema zur Beratung im öffentlichen Teil auf die Tagesordnung zu setzen.

Bürgermeister Voß bittet in diesem Zusammenhang Michael Häfner vom Büro Dr. Schulte Kommunalberatung um eine Stellungnahme. Herr Häfner kann dieses Vorhaben nur unterstützen, insbesondere um starke Gebührensprünge bei bestimmten Maßnahmen zu vermeiden.

Bürgermeister Voß bezeichnet das Vorhaben kommunalpolitisch auch "historisch gerecht", da auch in Filke entsprechende Herstellungsbeiträge bei der Herstellung der Abwasserentsorgung in den 1980er Jahren gezahlt wurden.

Joachim Krech bezweifelt, dass sich der Aufwand aller Gebührenzahler über die Jahre hinweg wieder angleicht und meint damit explizit die Sanierungsmaßnahme in Völkershausen. Kämmerer Huter erläutert, dass diese Maßnahme bereits in der Gebührenkalkulation (nicht in der Beitragskalkulation) für die bisherige Einrichtung Willmars / Völkershausen berücksichtigt worden ist. Dass beide Einrichtungen aktuell fast genau die gleiche Gebühr haben, zeigt, dass auch der investive Aufwand, der sich in der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung niederschlägt, aktuell in beiden Entwässerungseinrichtungen nahezu gleich ist.

Nachdem das Vorhaben nochmals erläutert wurde und einer kurzen Diskussion stellt Bürgermeister Voß folgenden Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Bildung einer rechtlichen Einrichtungseinheit im Bereich der Abwasserentsorgung für alle drei Gemeindeteile Willmars, Filke und Völkershausen ab dem 01.01.2025.

 




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