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öffentlich


Entwässerungsgutachten zur Bauleitplanung; Beschlussfassung über die Ergebnisse



Sachvortrag:

Die Gemeinde Willmars plant die Erweiterung der Bebauung im Ortsteil Unterfilke. Das neue Wohnbaugebiet "Neue Straße" soll am nordwestlichen Ortsrand im direkten Anschluss an die bestehende Bebauung realisiert werden und umfasst vier neue Grundstücke.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist in einem Entwässerungskonzept die mögliche Entwässerung für das geplante Neubaugebiet aufzuzeigen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.09.2022 das Tiefbautechnische Büro Köhl aus Fulda hierfür beauftragt.

Frau Fehr vom Tiefbautechnischen Büro Köhl stellt die Ergebnisse des erstellten Entwässerungsgutachtens im Einzelnen vor.

Vom Ingenieurbüro Köhl wurden drei Varianten herausgearbeitet:

Variante 1: Entwässerung im Trennsystem mit ortsnaher Versickerung auf dem jeweiligen Grundstück

Grundsätzlich ist eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers möglich, auch wenn der vorhandene Durchlässigkeitsbeiwert außerhalb des entwässerungstechnisch relevanten Bereiches liegt. Aufgrund der geringen Durchlässigkeit sind jedoch verhältnismäßig große Abmessungen und lange Entleerungszeiten erforderlich. Weiterhin kann aufgrund der geringen Versickerungsraten darüber hinaus eine zusätzliche Ableitung, ähnlich der einer reinen Rückhaltung des Niederschlags-wassers, erforderlich werden. Weiterhin kann derzeit nicht sichergestellt werden, dass ein ausreichender Grundwasserabstand vorhanden ist.
Aus diesen Gründen wird aus Sicht des Ingenieurbüros zunächst von einer Versickerung auf dem jeweiligen Grundstück abgeraten.


Variante 2: Entwässerung im Trennsystem mit Rückhaltung

Die Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers kann auf verschiedene Arten realisiert werden. Im vorliegenden Fall ist die Herstellung eines dezentralen unterirdischen Speicherraumes aufgrund der bestehenden Grundstücksverhältnisse vorrangig zu betrachten.
Im Vergleich zur dezentralen Rückhaltung auf dem jeweiligen Grundstück mit Einleitung in den vorhandenen Mischwasserkanal ist die Herstellung eines neuen Regenwasserkanals mit Stauraumkanal inkl. Überlauf- und Drosselbauwerk nur mit einem sehr hohen baulichen Aufwand verbunden. Darüber hinaus wäre im Zuge der weiteren Planung zu klären, in wie weit eine Grundstücksnutzung (Bauphase, Leitungsrecht etc.) gewährt wird. Ohne eine Erlaubnis ist eine Einleitung nicht möglich, da der Vorfluter lediglich über Wiesengrundstücke erreichbar ist.
Aufgrund der im Vergleich geringen Größe des Neubaugebietes sowie der im Verhältnis teuren Herstellung eines neuen Kanales einschließlich zentraler Rückhaltung, wird die dezentrale Rückhaltung auf dem jeweiligen Grundstück mit Einleitung in den vorhandenen Mischwasserkanal hier als gute Alternative gesehen.


Variante 3: Entwässerung im Mischsystem (zur Vollständigkeit)

Grundsätzlich ist eine Ableitung im Mischsystem möglich. Diese entspricht nicht den heutigen Vorgaben der Wassergesetzgebung, kann aber in begründeten Fällen dennoch akzeptiert werden.

Wie bereits erläutert kann der Einfluss einer Mischwasserentwässerung des Neubaugebietes auf die bestehende Kanalisation als marginal angesehen werden. Nichts desto trotz kommt eine verzögerte Einleitung, z.B. durch eine Drosselung des anfallenden Niederschlagswassers, der Auslastung des Mischwasserkanals zu Gute.


Ergebnis der Untersuchung

Frau Fehr erklärt, dass alle Varianten im Grundsatz möglich sind.
Im vorliegenden Fall erscheint eine Kombination aller Entwässerungsmöglichkeiten sowohl wasserwirtschaftlich als auch wirtschaftlich als sinnvoll. Zunächst sollte darauf geachtet werden, dass bei Flächen die eine Versiegelung erfahren sollen soweit wie möglich offenporige, versickerungsfähige Materialien zum Einsatz kommen, sodass eine Teilversickerung möglich ist.
Das darüber hinaus anfallende Niederschlagswasser sollte dann in Form eines zusätzlichen Speichervolumens innerhalb von Zisternen zurückgehalten werden. Das zusätzliche Speichervolumen wird hierbei nur ab erreichtem Nutzvolumen des Brauchwasserspeichers notwendig. In sehr trockenen Perioden kann im Falle eines Gewitterregens mit unter das gesamte Volumen der Zisterne ausgenutzt werden.

Lediglich bei vollgefüllter Zisterne ist es erforderlich, das zusätzliche Speichervolumen schnellstmöglich für das nächste Regenereignis wieder vorzuhalten. Die gedrosselte Ableitung erscheint hier mit Anschluss auf kurzem Wege an den vorhandenen Mischwasserkanal am wirtschaftlichsten. Durch die Drosselung wird der Mischwasserkanal kontrolliert mit Niederschlagswasser aus den vier Grundstücken beaufschlagt, welches jedoch durch die reduzierte und verzögerte Abgabe zu keiner Überlastung des Systems führt.
Mit der vorgeschlagenen Variante kann die Wasserbilanz im Vergleich zum unbebauten Grundstück bestmöglich erhalten werden, ohne das Risiko der Vernässung von Gebäuden bzw. Unterliegern bei einer nicht ausreichenden Versickerung. Darüber kann die Herstellung der Rückhalteanlagen ohne großen baulichen Mehraufwand umgesetzt werden und durch die i.d.R. mögliche Nutzung das Niederschlagswasser dem Wasserkreislauf wieder zugeführt werden. Auch bei einer Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser innerhalb der Gebäude, kommt dies der Natur zu Gute, da weniger der Ressource Grundwasser verbraucht wird.
Somit ist die versickerungsfähige Gestaltung der künftig befestigen Flächen in Kombination mit einer dezentralen Rückhaltung (Variante 2a) und der gedrosselten Einleitung in den vorhandenen Mischwasserkanal eine sinnvolle Alternative, um sowohl die wasserwirtschaftlichen Belange bestmöglich umzusetzen als auch die Investitionskosten und damit die Erschließungskosten auf einem mittleren Niveau zu halten.

Die Kosten zur Umsetzung dieser Variante betragen 62.000 € brutto.

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt die Ergebnisse des Entwässerungsgutachtens des Tiefbautechnischen Büro Köhl aus Fulda vom 13.11.2023.

Der Gemeinderat beschließt die Variante 2a des Entwässerungsgutachtens bauleitplanerisch umzusetzen.

 




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