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öffentlich


Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit zugehörigem Haushalts- und Finanzplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2024



Sachvortrag:

Der Haushaltsentwurf wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 22.01.2024 ausführlich vorberaten. Mit den besprochenen Änderungen sowie Aktualisierungen, die sich in der Zwischenzeit ergeben haben, wurde die Verwaltung beauftragt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nebst Anlagen in der Sitzung des Gemeinderates am 26.02.2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Kämmerer Marc Huter stellt anhand des Vorberichts und der Haushaltsunterlagen den Entwurf des Haushaltsplanes 2024 vor.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes mit 1.747.100 € und in den Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes mit 1.383.500 €. Damit erhöht sich das Gesamthaushaltsvolumen der Gemeinde Willmars im Haushaltsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2,52 %; im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2022 erhöht es sich um 7,77 %.

Bei den Einnahmen des Haushaltes 2024 wird nach Schätzungen des Landesamtes für Statistik bei den Einnahmen aus der Einkommenssteuerbeteiligung sowie bei der Umsatzsteuerbeteiligung von einem leichten Plus ausgegangen. Auch die Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen steigen voraussichtlich um 20.000 €. Gleichzeitig steigen aber auch die Ausgaben für die Kreisumlage um voraussichtlich 7.800 €. Die Ansätze bei der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer wurden auf dem Niveau des Vorjahresansatzes eingeplant.

Aufgrund der strukturellen Schwäche sowie der Personal- und Sachkostenerhöhungen im laufenden Betrieb kann der Haushaltsausgleich nur mit einer "negativen" Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 38.200 Euro erreicht werden. Der Prozentanteil der finanziellen Bewegungsfreiheit beträgt nur 2,59 Prozent.

Im Vermögenshaushalt sind im Haushaltsjahr 2024 bereits beschlossene Maßnahmen wie beispielsweise das Sturzflut-Risikomanagementkonzept veranschlagt. Des Weiteren sind Investitionen in das neue Baugebiet in Filke (Entwässerungskonzept), in den Glasfaserausbau, in die Erneuerungen der Wasserleitungen Filke sowie in die hydraulische Zustandsbewertung und Sanierungsplanung der Kanäle vorgesehen.

Der Finanzierungsbedarf der eingeplanten Investitionen im Vermögenshaushalt lässt sich im Haushaltsjahr 2024 nur mit einer vollständigen Rücklagenentnahme i. H. v. 550.000 Euro sowie einer Darlehensaufnahme i. H. v. 38.000 Euro finanzieren.

Da die eingeplante Kreditaufnahme in Höhe von 38.000 € der ordentlichen Tilgung entspricht, wird sich der Schuldenstand zum 31.12.2023 in Höhe von 685.000 € zum 31.12.2024 weder erhöhen noch reduzieren; das entspricht 1.218,86 € pro Einwohner. Der durchschnittliche Schuldenstand vergleichbarer kreisangehöriger Gemeinden unter 1.000 Einwohnern (aktuell 751 € pro Einwohner, Stand 31.12.2022) wird damit erheblich überschritten.

Durch die veranschlagte Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage i. H. v. 550.000 € zur Finanzierung der veranschlagten Investitionen reduziert sich der Stand der Allgemeine Rücklage von voraussichtlich 573.000 € zum Stand 31.12.2023 auf voraussichtlich 22.500 € zum Stand 31.12.2024.

Die Kassenlage der Gemeinde Willmars war in den letzten Jahren stets geordnet und es mussten keinerlei Kassenverstärkungsmittel in Anspruch genommen werden. Es wird damit gerechnet, dass sich diese Entwicklung im Haushaltsjahr 2024 genauso wieder fortsetzen wird. Der Höchstbetrag zur Aufnahme von Kassenkrediten wird auf 290.000 € festgesetzt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt aufgrund Art. 63 und 65 GO die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan sowie den beigefügten Anlagen in der vorliegenden Fassung.

 




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