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öffentlich


Fortschreibung 2024 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Willmars



Sachvortrag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Willmars hat sich mit Beschluss vom 15.04.2015 ein Haushaltskonsolidierungskonzept auferlegt. Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde in den Sitzungen des Gemeinderates am 03.02.2016, 16.03.2016, 22.02.2017, 07.03.2018, 20.02.2019 und 12.02.2020, 15.03.2021, 07.02.2022 und 30.01.2023 fortgeschrieben.

Bei jedem Beschluss seit der Aufstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes auf die Ziele der Haushaltskonsolidierung akribisch geachtet.

Als wichtigste Punkte der Fortschreibung 2024 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (neue Maßnahmen) werden vom Gemeinderat festgelegt:

1.     Sicherstellung und Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Ausgaben der Gemeinde

Anforderung: Zur Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit und einer geordneten Haushaltswirtschaft wird es regelmäßig erforderlich sein, dass sich die Kommune auf unabweisbare Ausgaben beschränkt und nur finanzielle Leistungen erbringt, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Soweit Investitionen geplant sind, sind deren Notwendigkeit und Finanzierung darzustellen. Bei einer unumgänglichen Nettoneuverschuldung ist aufzuzeigen, wie Zins und Tilgung trotz Finanznotlage erwirtschaftet werden sollen.
Die Kommune hat sich bei den Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken. Soweit möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen. Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden.

Zum Ziel der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit:

-       Keine Schuldenerhöhung im Haushaltsjahr 2024
-       Weitere geplante Reduzierung des Schuldenstandes in den Finanzplanungsjahren 2025 und 2026
-       Der Prozentanteil der finanziellen Bewegungsfreiheit betrug im Rechnungsjahr 2020 23,49 %; im Rechnungsjahr 2021 19,54 %
-       Prozentanteil der finanziellen Bewegungsfreiheit im Haushalt 2024 bei 2,59 %; Erhöhung des Prozentanteils der finanziellen Bewegungsfreiheit bis zum Finanzplanungsjahr 2027 auf 7,86 %
Dies konnte erreicht werden durch die erhaltene Stabilisierungshilfe, die zur Finanzierung der Investitionen wesentlich beigetragen hat und die eine veranschlagte Kreditaufnahme vermieden hat, und:

Anpassung des Investitionsprogramms:

-       Beschränkung der Investitionen auf unabweisbare Pflichtaufgaben:
o   Sirenenumstellung und Funkgeräte für Sirenen (Eigenanteil Gemeinde ca. 4.000 €)
o   Teilumbau der ehemaligen Schule in eine Kindertagesstätte (Eigenanteil Gemeinde Willmars ca. 375.000 €)
o   Erschließung des Baugebiets Filke (HH 2024: 182.400 €)
o   Konzept Sturzflutrisikomanagement (Eigenanteil Gemeinde ca. 12.500 €)
o   Hydraulische Zustandsbewertung und Sanierungsplanung Kanäle (HH 2024: 103.000 €)
o   Errichtung einer Urnengemeinschaftsanalage im Friedhof Völkershausen (HH 2023: 5.000 €)
o   Investitionen in den gemeindlichen Bauhof mit Beschaffungen für den gemeindlichen Traktor und Schleppdach-Boxen im Außenbereich (HH 2024: 17.000 €)
o   Erneuerungen der Wasserleitungen Filke (Eigenanteil Gemeinde ca. 340.000 €)
o   Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayer. Gigabitrichtlinie (Eigenanteil: 98.600 €)
o   Ausbau der Breitbandversorgung nach der Gigabitrichtlinie 2.0 des Bundes (Eigenanteil: 106.000 €)
o   Investitionsumlagen an Verwaltungsgemeinschaft und Schulzweckverbände (HH 2024 43.200 €)
o   Investitionsumlagen an Wasser- und Abwasserzweckverband (HH 2024: 7.200 €)
o   Maßnahmen wie der behindertengerechte Zugang zur Turnhalle oder der Zaun für die Spielplätze in allen drei Gemeindeteilen werden in Eigenleistung durchgeführt
-       Durchführung von Maßnahmen nur unter der Voraussetzung der Bewilligung von staatlichen Fördermitteln (z. B. FAG, 4. SIP, Regionalbudget ILE, Bayer. Gigabitrichtlinie, FwZR, RzWAS)

Diese Ziele werden erreicht durch vom Gemeinderat beschlossene

Grundsätze:

-       Alle Anstrengungen in der Haushaltsplanung und im Haushaltsvollzug werden daraufgelegt, den Schuldenstand weiter zu reduzieren und die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit wieder zu erreichen.
-       Erhöhung der finanziellen Bewegungsfreiheit durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen (Einsparungen und Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt, Anpassung des Investitionsprogramms) ist erklärtes Ziel

Zum Zeitpunkt der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit:

-       Im aktuellen Haushalt 2024 wird noch mit einer "negativen" Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt gerechnet. In den Finanzplanungsjahren 2025 ff. wendet sich nur geringfügig das Blatt (geplante Zuführung 2025: 42.600 €)
-       Die Finanzierung des oben dargestellten Investitionsprogramms gelingt aufgrund der massiven finanziellen und strukturellen Härte nur durch nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip angesetzten Einnahmen aus Fördermitteln zu bereits getätigten Investitionen sowie einem Griff in die Allgemeine Rücklage und einer Darlehensaufnahme i. H. v. 460.000 € im Haushaltsjahr 2023.
-       Aufgrund der strukturellen Probleme steigendem Ausgabebedarf im laufenden Betrieb (Stichpunkt: Strom, Heizung, .) und einem starken Investitionsstau (Stichwort: Wasserleitungssanierung, Straßensanierung!) kann der Haushalt 2024 nur mithilfe einer großen Rücklagenentnahme i. H. v. 550.000 € und einer Kreditaufnahme i. H. v. 38.000 € ausgeglichen werden. Damit liegt die Gemeinde Willmars im Jahr 2024 mit 1.218,86 € pro Einwohner deutlich über dem durchschnittlichen Schuldenstand kreisangehöriger Gemeinden vergleichbarer Größenordnung (751 €/EW, Stand: 31.12.2022).
-       Die Gemeinde plant weitere Konsolidierungsmaßnahmen, z. B. im Hinblick auf die Veräußerung von Vermögen (Stichwort: Waldstr. 3 + 5). Bis diese Konsolidierungsmaßnahmen (z. B. Veräußerung von Vermögen) sich im Verwaltungshaushalt niederschlagen, benötigt es noch etwas Zeit.
-       Da die notwendige Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2023 neue Kreditverpflichtungen mit sich brachte wird mit dem Jahr für die Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit unter der Voraussetzung der Gewährung von weiteren Stabilisierungshilfen mit dem Jahr 2028 gerechnet.

2.     Personalausgaben

Anforderung: Bei den Personalausgaben sind Optimierungsmöglichkeiten im sozialverträglichen Rahmen auszunutzen. Zielsetzung der Kommune muss eine dauerhafte Senkung der Personalkosten sein, soweit sich diese nicht bereits auf vergleichsweise niedrigem Niveau befinden.

2.1. Erlass von Wiederbesetzungs- und Beförderungssperren

Anforderung: Vor einer Wiederbesetzung ist zu prüfen, ob die Stelle noch notwendig ist oder in eine solche mit niedrigerer Besoldungs- und Tarifgruppe umgewandelt wird.

-       Einstellung einer Kraft auf Mindestlohnbasis (geringfügige Beschäftigung für die tägliche Sichtkontrolle in der Kläranlage Filke und gleichzeitig notwendiger Hausmeistertätigkeiten für die Turnhalle und das Dorfgemeinschaftshaus im Herbst 2021; die Einstellung mehrerer Beschäftigter für unterschiedliche Tätigkeiten wurde eingespart; notwendige Fortbildungen wurden im Jahr 2023 durchgeführt
-       Winterdienst wurde ab dem Winter 2020/2021 durch vorhandenes Gemeindepersonal übernommen; vorher wurde ein Landwirt hierfür stundenweise bezahlt; eine Stundenaufstockung fand nicht statt
-       Aktuell gibt es keine Ruhestandseintritte bei der Gemeinde Willmars

2.2. Abbau/Einschränkung von Überstunden und Bereitschaftsdienst

-       Keine Zeitzuschläge für Sonderformen der Arbeit oder Entschädigungen für Bereitschaftsdienst (auch nächtliche Arbeit Winterdienst) durch BGB-Verträge (kein TVöD)
-       Überstundenstand der Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs Ende des Jahres 2023 in sehr vertretbarem Rahmen

2.3. Optimierung der kommunalen Verwaltungsorganisation mit dem Ziel des Kostenabbaus

-       Kooperation mit benachbarten Wasserversorgungsbetrieben zum Zwecke der gemeinsamen Ausschreibung von zwei Wasserversorger-Ausbildungsstellen; mittelfristig soll hieraus ein Personal-Zweckverband für die unterschiedlichen Wasserzweckverbände erwachsen
-       Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Bewältigung des Informationssicherheitsmanagements zwischen der Interkomm-IT GmbH und vielen Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis wurde im Jahr 2023 geschlossen
-       Fremdvergabe und gemeinsame Ausschreibung der TV-Befahrung und Sanierungsplanung der Gemeinden Willmars und Sondheim; hier wurden sowohl personelle Ressourcen gespart als auch wurde ein besserer Preis erzielt
-       Gemeinsame Ausschreibung und Abwicklung der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr mit den benachbarten Gemeinden Sondheim und Ostheim; hier wurden sowohl personelle Ressourcen gespart als auch wurde ein besserer Preis erzielt
-       Gemeinsame Ausschreibung des Sturzflut-Risikokonzeptes zusammen mit der Stadt Ostheim v.d.Rhön; hier wurden sowohl personelle Ressourcen gespart als auch wurde ein besserer Preis erzielt
-       Gemeinsame Erarbeitung einer Gemeinde-App mit den benachbarten Gemeinden Ostheim und Sondheim; hier wurden sowohl personelle Ressourcen gespart als auch wurde ein besserer Preis erzielt
-       In Kooperation mit der Streutal-Allianz wurden einige Projekte auf den Weg gebracht; insbesondere das VERAH-Projekt, welches die medizinische Versorgung in der Gemeinde Willmars sicherstellen soll.
-       Enge Zusammenarbeit der Ortsteilwehren durch Gründung einer gemeinsamen Kinderfeuerwehr; die Investitionskosten der Gründung wurden im Jahr 2022 durch das Amt für Ländliche Entwicklung über die Streutalallianz unterstützt
-       Erfolgreiches Gemeinschaftsprojekt der Mitgliedsgemeinden der gesamten Verwaltungsgemeinschaft zur Erstellung eines Wasser-, Abwasser- und Straßenkatasters sowie eines Straßensanierungskonzepts (gemeinsame Ausschreibung und Vergabe; deutliche Reduzierung des Angebotspreises; gemeinsame organisatorische Abwicklung und Einbindung in das Geoinformationssystem) wurde im Jahr 2023 abgeschlossen
-       Weitere Anbindung von Gemeinde-Außenstellen (Bauhof Willmars, Rathaus Willmars, Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden im Landkreis)
-       Mittlerweile reibungsloser Betrieb bei erfolgreicher großer Aufgabenübertragung des Standesamtes Fladungen auf das Standesamt Ostheim zum 01.01.2021
-       Weiterführung von Gesprächen zur weiteren Zusammenarbeit mithilfe von Zweckvereinbarungen von Verwaltungsgemeinschaften
-       Weiterführung von Gesprächen zur weiteren Zusammenarbeit von Bauhöfen verschiedener Gemeinden

3.     Kommunale Einrichtungen
Anforderung: Werden kommunale Einrichtungen wie bspw. Hallen- und Freischwimmbäder, Veranstaltungseinrichtungen oder kulturelle Einrichtungen auf Dauer defizitär geführt, so sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

-       Wasserversorgung als kostenrechnende Einrichtung:
Die Wassergebühren wurden Ende 2022 für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 neu kalkuliert; die Grund- und Verbrauchgebühren wurden erhöht; notwendige Investitionen wurden mit eingeplant; Förderbescheide für die Maßnahme Wasserversorgung in Völkershausen nach RzWas 2018 erhalten i. H. v. 922.716,50 €

-       Abwasserentsorgung als kostenrechnende Einrichtung:
Die Abwassergebühren wurden Ende 2022 für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 neu kalkuliert; die Grund und Einleitungsgebühren wurden erhöht; notwendige Investitionen wurden mit eingeplant;
Beschluss zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2025, bei der die "Versickerung" der Abwässer stärker berücksichtigt wird, gefasst; Auftrag wurde vergeben; mit den Arbeiten wurde begonnen;
aus diesem Grund erfolgt im Haushaltsjahr 2024 eine Unterbrechung des Kalkulationszeitraums bei der Abwassergebührenkalkulation; die Kostenanteil werden auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufgeteilt;
Bildung einer rechtlichen Einrichtungseinheit in der Abwasserentsorgung für alle drei Ortsteile ab dem Jahr 2025;
Förderbescheide für die Maßnahme Abwasserentsorgung in Völkershausen nach RzWas 2018 erhalten i. H. v. 568.167,20 €

-       Friedhöfe als kostenrechnende Einrichtung:
Erhöhung der Gebühr für die Leichen- und Aussegnungshalle der Friedhöfe Willmars auf 85 Euro pro Nutzungstag (Beschluss vom 04.12.2023);
Erhöhung der Verwaltungsgebühr je Sterbefall von 40,- € auf 50,- €;
Gebührenneukalkulation im Jahr 2024 für den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028 geplant, ggf. unter Berücksichtigung des Aufwands von neuen Bestattungsformen
 
-       Rathaus Willmars:
Anbindung an das Behördennetz und Interkomm-IT GmbH im Jahr 2023 um Synergien zu erreichen

-       Freiwillige Feuerwehren:
Gemeinsam mit benachbarten Gemeinden wurden im Jahr 2023 die neuen Sirenensteuerempfänger auf Grund der Einführung des Digitalfunk ausgeschrieben, hierdurch konnte ein besserer Preis erzielt werden;
Weiterhin Förderung der ehrenamtlichen Eigenleistung der Feuerwehrmitglieder, insbesondere im Außenbereich des Feuerwehrgerätehauses Filke
Zur Vorbereitung auf etwaige Stromausfälle werden Notstromaggregate im Verbund angeschafft; die Errichtung/Installation übernehmen ehrenamtliche Kräfte; Schulungsraum der Feuerwehr Filke wird in Eigenleistung aus-/umgebaut;
Lieferung eines gemeinsam mit der Stadt Bad Neustadt ausgeschriebenen Tragkraftspritzenfahrzeugs für die Feuerwehr Völkershausen im Jahr 2021;
Ehrenamtliche Eigenleistung beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses Filke in den Jahren 2019 bis 2021;
Untervermietung des Feuerwehrschulungsraums Willmars an Externe, um so Einnahmen zu generieren

-       Schulgebäude Willmars:
Umnutzung des leerstehenden ehemaligen Willmarser Schulgebäudes zur Kindertageseinrichtung (Träger: Diakonieverein Willmars) mit FAG und 4. SIP geförderte Investition sowie Nutzungsvereinbarung über Gesamtlaufzeit der Förderbewilligung mit Vereinbarung einer kostendeckenden Miete und 100%iger Nebenkosten-Erstattung durch den Betreiber;
Fertigstellung für 2024 geplant;
für kostspielige Investition zur Gestaltung des barrierefreien Eingangsbereichs des Gebäudes wurde aus den Reihen des Gremiums eine deutlich günstigere Alternative gefunden, so wird die Auffahrrampe in Eigenleistung gebaut;
Einsparungen bei der Baumaßnahme durch Wechsel des Architekten und teilweise Erhalt des Bestands (Anpassung Investitionsprogramm);
nicht genutzte und umzubauende Räume des Gebäudes werden seit Anfang 2022 gegen Miete und Nebenkosten vermietet; weitere Anmietung von Räumlichkeiten (Beschluss v. 22.01.2024)

-       Kindertageseinrichtungen:
Beschluss des Gemeinderates vom 25.10.2021, dass aufgrund der zwingenden Notwendigkeit von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen grundsätzlich kein freiwilliger kommunaler Beitragszuschuss zu wegen Corona ausgefallenen Elternbeiträgen (obwohl zwischen Freistaat Bayern und kommunalen Spitzenverbänden vereinbart) gezahlt wird;
weiterhin keine eigene Einrichtung in gemeindlicher Hand; Beschränkung der Ausgaben auf gesetzliche Verpflichtungen nach BayKiBiG

-       Straßen und Plätze:
Gemeinsame Erstellung eines Straßenkatasters und Straßensanierungskonzepts im Jahr 2023 abgeschlossen.

-       Mehrzweckhalle Willmars:
Konkretisierung und Vereinfachung des Nebenkostenersatzes vorgenommen (Beschluss Gemeinderat vom 06.03.2023)
Einsparung durch Umstellung des Heizsystems geplant, Baumaßnahme beginnt im Jahr 2024;
Konkretisierung bei Nutzungsentgelten für Mehrzweckhalle im Jahr 2022 vorgenommen;

-       Dorfgemeinschaftshäuser:
Konkretisierung und Vereinfachung des Nebenkostenersatzes vorgenommen (Beschluss Gemeinderat vom 06.03.2023);
Erhöhung und Neustrukturierung von Gemeinderat am 07.02.2022 beschlossen,
im laufenden Betrieb kein weiteres Einsparpotential

-       Dorfladen Willmars:
Dorfladen-Betrieb wurde im Jahr 2022 aufgegeben; (dauerhafte) Weiterverpachtung der Räumlichkeiten wird weiterhin angestrebt

-       Mittelschule:
Mitglied des Zweckverbands Mittelschule Mellrichstadt seit 2010, kein weiteres Einsparpotential

-       Gemeindliche Mietwohnungen:
Mieterhöhungen aller gemeindlichen Mietwohnungen (Beschluss vom 22.01.2024).
Grundsatzbeschluss (Beschluss v. 19.06.2023) zur Veräußerung des Gemeindegebäudes Waldstr. 3 und 5, Willmars (Mietwohnungen);
Beauftragung eines Maklerbüros zur Veräußerung des Gebäudes;
allerdings nun gehemmt durch ein Bürgerbegehren, woraus ein Beschluss folgte, dass das Gebäude bis auf weiteres nicht veräußert werden soll;
zusammen mit den Bürger:innen soll das weitere Vorgehen im Jahr 2024 diskutiert werden;

-       Ehem. Gaststätte Grüner Baum:
Erfolgreiche Veräußerung der ehemaligen Gemeindegaststätte "Grüner Baum" in Willmars;
bereits geschlossener Kaufvertrag mit Frau Nicole Stiefel wird im Jahr 2024 vollzogen

-       Bauhof: sh. Pkt. 2.1, 2.2 und 2.3

-       Verwaltung: sh. Pkt. 2.3

-       Forstwirtschaft:
nach einigen Jahren Defizitgeschäft wieder positives Ergebnis in der Waldwirtschaft im Jahr 2023; Organisation BL/BA in der Forstbetriebsgemeinschaft Obere Rhön seit 01.01.2020 bewährt sich;
Gründung einer Streutal Energie Holz GmbH geplant um Steuern beim Hackschnitzelverkauf zu sparen, Vermarktung von Hackschnitzeln in interkommunaler Zusammenarbeit

4.     Überprüfung aller Ausgabepositionen:

Anforderung:
Alle disponiblen Ausgabepositionen sind daraufhin zu überprüfen, ob und inwieweit auf die Erfüllung der Aufgabe gänzlich verzichtet werden kann; handelt es sich um eine unverzichtbare Aufgabe, so ist sie auf das sachlich zeitlich unabweisbare Minimum zurückzuführen.
Die Entscheidung über die Gewährung von Stabilisierungshilfen erfolgt nach bayernweit einheitlichen Kriterien. Von einer Kommune, die Stabilisierungshilfen zur Besserung ihrer finanziellen Lage erhält, wird erwartet, dass sie ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpft und u.a. (weitere) Einspar- und Einnahmemöglichkeiten im Bereich der freiwilligen Leistungen bzw. defizitären und kostenrechnenden Einrichtungen prüft und ausschöpft. In diesem Zusammenhang wird abermals auf die Erhebung kostendeckender Gebühren unter Einbeziehung der negativen Sonderrücklagen im Wasser- und Abwasserbereich hingewiesen. Zudem wird anheimgestellt, die Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen.

Insbesondere alle freiwilligen Leistungen sind in jedem Einzelfall einer kritischen Prüfung zu unterziehen und in vertretbarer Weise auf das vor Ort unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren. Als freiwillig sind auch Erstattungen, Zuschüsse etc. anzusehen, die im Rahmen von Pflichtaufgaben über die gesetzlich festgelegten Leistungen hinaus gewährt werden. Zusammen mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept hat die Kommune eine Liste über die freiwilligen Leistungen vorzunehmen.

Bei der Haushaltskonsolidierung können die Pflichtaufgaben nicht außer Betracht bleiben; auch im Bereich der pflichtigen Aufgaben sind daher alle Möglichkeiten einer Kostenreduzierung auszuschöpfen, insbesondere wenn die Kosten ein überdurchschnittliches Niveau aufweisen. Hinsichtlich Art, Umfang und Ermessensausübung pflichtiger Aufgaben sind die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstärkt zu berücksichtigen. Gesetzliche Ansprüche sind mit dem Ziel zu überprüfen, sie - ggf. in kommunaler Zusammenarbeit - auf kostengünstigere Weise zu erfüllen.

Der Zuschussbedarf kostenrechnender Einrichtungen ist konsequent durch Ausgabenreduzierung und/oder Einnahmeerhöhungen zu begrenzen. In den klassischen Bereichen kostenrechnender Einrichtungen (insbesondere Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) dürfen grundsätzlich keine Unterdeckungen entstehen. Dabei müssen sich die Kalkulationsgrundlagen an den betriebswirtschaftlich und rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausrichten.
 
-       Verschiedene Einrichtungen:
Siehe hierzu ausführlich die Ausführungen und Konsolidierungsmaßnahmen unter 3. "Kommunale Einrichtungen"
-       Kostenrechnende Einrichtungen:
siehe oben
-       Personalausgaben 1. Bürgermeister:
Festsetzung der Entschädigung für den ehrenamtlichen 1. Bürgermeister mit Beschluss des Gemeinderates in der konstituierenden Sitzung an der untersten Grenze nach KWBG; hierdurch massive Einsparungen im Vergleich zu anderen Gemeinden
-       Verfügungsmittel 1. Bürgermeister:
Der Ansatz für die Verfügungsmittel und Dienstreisen wurde im Haushaltsentwurf 2024 genauso klein gelassen wie im Vorjahr
-       Feuerwehren:
Gründung einer gemeinsamen Kinderfeuerwehr für alle drei Ortsteilwehren Willmars, Filke und Völkershausen.
Gemeinsame Ausschreibung mit benachbarten Gemeinden im Jahr 2023 für die neuen Sirenensteuerempfänger auf Grund der Einführung des Digitalfunk a hierdurch konnte ein besserer Preis erzielt werden;
-       Wohnungsfürsorge:
Beschluss des Gemeinderates im Jahr 2022, auf eine Ausweisung von eigentlich geplanten neuen Bauflächen in Willmars zu verzichten, um den Haushalt zu konsolidieren und weil der Bedarf nicht nachgewiesen werden konnte
-       Kindergarten:
Umzug der Kindertagesstätte "Flohkiste" Willmars im September 2024 in das ehemalige Schulgebäude geplant;
wirtschaftliche Nachnutzung des ehemaligen Schulgebäudes
-       Verwaltung:
Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Einstellung eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten im Jahr 2023;
Gemeinsame Ausschreibung mit weiteren Mitgliedsgemeinden für verschiedene Maßnahmen im Jahr 2023, z. B. TV-Befahrung Kanäle, Einführung gesplittete Abwassergebühr, Gemeinde-App, Straßensanierungskonzept, Umstellung Sirenenanlagen
Weiterführung von Gesprächen zur weiteren Zusammenarbeit mithilfe von Zweckvereinbarungen von Verwaltungsgemeinschaften

5.     Beteiligungen der Kommune

Anforderung: Die Konsolidierung muss sich auch auf alle Beteiligungen der Kommune erstrecken. Sich bietende Möglichkeiten zur Verbesserung der Ertragskraft der kommunalen Unternehmen sind unter der Zielsetzung der Erwirtschaftung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung auszuschöpfen. Zielsetzung der Kommune muss sein, im Haushalt den gesamten Zuschussbedarf für Beteiligungen im Konsolidierungszeitraum schrittweise zu reduzieren.

-       Weiterführung eines Beteiligungsmanagements in der Verwaltungsgemeinschaft
-       Keine gemeindlichen Beteiligungen; auch keine weiteren Beteiligungen geplant
-       Erneute Ablehnung einer Beteiligung an der Volkshochschule Rhön und Grabfeld gGmbH
-       Verwaltungsgemeinschaft Ostheim: Gründung der Interkomm IT GmbH zum 01.11.2020 um eine wirtschaftliche Bündelung der IT-Aufgaben zu erzielen.

6.     Notwendigkeit des kommunalen Vermögens

Anforderung: Das Vermögen der Gemeinde ist daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit es für die kommunale Aufgabenerfüllung noch benötigt wird. Soweit Vermögen zur Aufgabenerfüllung nicht (mehr) notwendig und eine Veräußerung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und des Verbots einer Veräußerung unter Wert zulässig und zur Erreichung des Ziels der Haushaltskonsolidierung notwendig ist, ist das Vermögen zu veräußern und der Erlös zur Haushaltskonsolidierung heranzuziehen.

-       Verkauf von ehem. Dorfgaststätte "Grüner Baum":
Erfolgreiche Veräußerung der ehemaligen Gemeindegaststätte "Grüner Baum" in Willmars;
bereits geschlossener Kaufvertrag mit Frau Nicole Stiefel wird im Jahr 2024 vollzogen
-       Bauleitplanung für neues Baugebiet gestoppt in Willmars
Beschluss des Gemeinderates vom 04.07.2022, die Bauleitplanung der Gemeinde Willmars im Bereich "Altenmark" nicht weiterzuverfolgen;
-       Aktive Innenentwicklung
Weiterentwicklung der aktiven Innentwicklung durch gemeinsamen Arbeitskreis; auch Kinder- und Jugendforum wurde im Jahr 2023 und soll zur aktiven Innentwicklung beitragen.
-       Gemeindliche Mietwohnungen Waldstraße 3+5:
Grundsatzbeschluss (Beschluss v. 19.06.2023) zur Veräußerung des Gemeindegebäudes Waldstr. 3 und 5, Willmars (Mietwohnungen);
Beauftragung eines Maklerbüros zur Veräußerung des Gebäudes;
allerdings nun gehemmt durch ein Bürgerbegehren, woraus ein Beschluss folgte, dass das Gebäude bis auf weiteres nicht veräußert werden soll;
zusammen mit den Bürger:innen soll das weitere Vorgehen im Jahr 2024 diskutiert werden;
-       Mietwohnungen Rathaus Willmars und DGH Völkershausen
Mieterhöhungen aller Wohnungen
-       Bewerbung von Innenentwicklungspotentialflächen
Aktive Bewerbung von Innenentwicklungspotentialflächen in Willmars, Filke und Völkershausen; Unterstützung mit Beratungsgutscheinen und Kommunalem Förderprogramm zur Revitalisierung
-       Erschließung von Bauland
Nur bedarfsgerechte Erschließung von neuen Wohnbaugebieten; Wirtschaftlicher Ankauf von Flächen zur notwendigen Baulanderweiterung zu einem geringen Betrag;
Beispiel hierfür ist die aktive Erschließung von Bauland in Filke
-       Erhöhung der landwirtschaftlichen Pachten
Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderates am 06.03.2023 zur Anpassung der landwirtschaftlichen Pachtverträge; Erhöhung der Pachteinnahmen um über 40 %
-       Gemeinschaftshäuser:
Umstellung des Systems und Anpassung bei Nutzungsgebühren im Jahr 2022; insbesondere im Hinblick auf die stark gestiegenen Energiekosten Energiebedarf reduziert; teilweise deutliche über die gesetzlichen Vorgaben; neues Personal eingewiesen;
teilweise Erhebung einer Heizkostenpauschale, wenn keine Möglichkeit zum Ablesen (Beschluss vom 06.03.2023)
 
7.     Reduzierung des Schuldendienstes

Anforderung:
Vorrangiges Ziel der Haushaltskonsolidierung muss insbesondere sein, eine die finanziellen Spielräume der Kommune einengende Belastung durch den laufenden Schuldendienst nachhaltig zu reduzieren. Vor allem von Städten und Gemeinden mit einer im Verhältnis zum Landesdurchschnitt der Kommunen vergleichbarer Größenordnung deutlich überdurchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung wird erwartet, dass die Struktur des Schuldendienstes genau analysiert wird. Die Möglichkeiten einer kostengünstigeren Umschuldung bzw. längerfristigen Entschuldung sind unter Beachtung des Risikominimierungsgebots zu prüfen und ggf. umzusetzen. Mit dem Konsolidierungskonzept ist ferner eine Aufstellung über etwaig noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren vorzulegen.

-       Keine Schuldenerhöhung im Haushaltsjahr 2024
-       Weitere geplante Reduzierung des Schuldenstandes in den Finanzplanungsjahren 2025 und 2026
-       Keine Kreditermächtigungen aus den Vorjahren
-       Alle Anstrengungen in der Haushaltsplanung und im Haushaltsvollzug werden daraufgelegt, den Schuldenstand weiter zu reduzieren.


8.     Haushaltsexterne Vorgänge (Geschäftsbesorgungsverträge, Bürgschaften, etc.)

Anforderung: In die Haushaltskonsolidierung sind auch Veranschlagungen außerhalb des kameralen Haushalts (z. B. Geschäftsbesorgungsverträge, Bürgschaftsübernahmen, u.ä.) einzubeziehen. Die Fortführung entsprechender Projekte ist vor dem Hintergrund der der Kommune hieraus (u.U. erst zukünftig) erwachsenden Belastungen zu prüfen. Mit dem Haushaltssicherungskonzept ist auch eine Auflistung entsprechender außerhalb des Haushalts geführter Projekte und der sich daraus für die Kommune aktuell bzw. voraussichtlich zukünftig ergebenden Belastungen vorzulegen.

-       Grundsätzlich keine Bürgschaftsübernahmen
-       Keine Geschäftsbesorgungsverträge


9.     Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen
Anforderung: Alle eigenen Einnahmemöglichkeiten sind auszuschöpfen. Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuern und Gewerbesteuer) sollen in der Regel - zumindest bis zu einem erfolgreichen Abschluss der Haushaltskonsolidierung - bezogen auf die Gemeindegrößenklasse mindestens in Höhe des jeweiligen Landesdurchschnitts festgesetzt werden. Die im Kommunalabgabengesetz genannten Möglichkeiten sind zu beachten. Eine Straßenausbaubeitragssatzung nach Art. 5 KAG muss vorhanden sein.

-       Anpassung und deutliche Anhebung der Gebühr für die Benutzung der Leichen- und Aussegnungshalle (tageweise Benutzung, Beschluss vom 07.12.2023) sowie Erhöhung der Verwaltungsgebühr für Bestattungen (Beschluss vom 07.12.2023) außerhalb des regelmäßigen Kalkulationszeitraums
-       Neukalkulation der Friedhofsgebühren im Jahr 2024 geplant im Rahmen des 4-jährigen Kalkulationszeitraums
-       Neukalkulation der Abwassergebühren im Jahr 2024 geplant mithilfe einer Unterbrechung des Kalkulationszeitraums aufgrund der Einführung der Niederschlagswassergebühr
-       Erhöhung der Pachtpreise für landwirtschaftliche Pachtverträge mit Beschluss vom 06.03.2023
Einnahmen werden hierdurch um 40 % erhöht.
-       Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B mit Einnahmenerhöhung im Jahr 2024 im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform geplant;
Erhöhungen aller Mietpreise auf ein einheitliches und höheres Niveau für die gemeindlichen Wohnungen (Beschluss vom 22.01.2024)
-       Anpassung der Nebenkostenpauschalen für die Gemeindehäuser (Beschluss vom 06.03.2023)
-       Beschluss zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, bei der die "Versickerung" der Abwässer stärker berücksichtigt wird, gefasst; Auftrag wurde vergeben; mit den Arbeiten wurde begonnen
-       Förderantragstellung nach RzWAS für Sanierungsmaßnahme Wasserversorgung in Filke im Laufe des Jahres 2024
-       Regelmäßige Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B geplant
-       Hebesätze für die Grundsteuer A und B (420 v.H.) und Gewerbesteuer (380 v.H.) weit über dem Landesdurchschnitt
-       Hebesatz für die Hundesteuer mit 50,00 € für den 1. Hund weit über dem Durchschnitt von kreisangehörigen Gemeinden vergleichbarer Größenordnung
-       Gebührenneukalkulation Wassergebühren für das Jahr 2026 für den neuen Kalkulationszeitraum 2027 bis 2030 geplant
-       Grundsätzlicher höchstmöglicher Abruf von Förderungen bei allen Maßnahmen in die kommunale Grundausstattung (z. B. Anbau/ Neubau Feuerwehrgerätehäuser, Feuerwehrfahrzeug Völkershausen, Umbau Schulgebäude in Kindertagesstätte, Neuherstellung Wasserversorgung, Projekte Regionalbudget)
-       Förderung für Regionalbudget-Maßnahme "Erzähl- und Singcafé" im Jahr 2023 in höchstmöglicher Höhe abgerufen
-       Staatliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge; Kompensation nur mit Straßenausbaupauschale nicht leistbar; Überlegungen zu alternativen Finanzierungsformen vorangetrieben (z. B. Hebesatz Grundsteuer B)

10.  Haushaltskonsolidierung

Anforderung:
Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Vollzug des Haushaltsplanes sind regelmäßig zur Haushaltskonsolidierung und insbesondere zur Verringerung der Schuldenlast heranzuziehen.
 
Es soll aus dem Konzept hervorgehen, in welchem Jahr mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit gerechnet wird. Da der Kommune bereits über einen längeren Zeitraum Stabilisierungshilfen gewährt wurden (fünf Jahre), ist im Hinblick auf eine weitere Gewährung dazulegen, ob und wie die Kommune die finanzielle Leistungsfähigkeit erreichen kann. Diese Bewertung ist mit dem Mindestbetrag an jährlicher freier Finanzspanne zu untermauern, mit der aus Sicht der Kommune die finanzielle Leistungsfähigkeit erreicht und gehalten werden kann.

Zum Ziel der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit:       

-       Keine Schuldenerhöhung im Haushaltsjahr 2024
-       Weitere geplante Reduzierung des Schuldenstandes in den Finanzplanungsjahren 2025 und 2026
-       Der Prozentanteil der finanziellen Bewegungsfreiheit betrug im Rechnungsjahr 2020 23,49 %; im Rechnungsjahr 2021 19,54 %
-       Prozentanteil der finanziellen Bewegungsfreiheit im Haushalt 2024 bei 2,59 %; Erhöhung des Prozentanteils der finanziellen Bewegungsfreiheit bis zum Finanzplanungsjahr 2027 auf 7,86 %
Dies konnte erreicht werden durch die erhaltene Stabilisierungshilfe, die zur Finanzierung der Investitionen wesentlich beigetragen hat und die eine veranschlagte Kreditaufnahme vermieden hat, und einer stringenten Anpassung des Investitionsprogramms (sh. Pkt. 1).
Zum Zeitpunkt der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit:

-       Im aktuellen Haushalt 2024 wird noch mit einer "negativen" Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt gerechnet. In den Finanzplanungsjahren 2025 ff. wendet sich nur geringfügig das Blatt (geplante Zuführung 2027: 59.900 €)
-       Die Finanzierung des oben dargestellten Investitionsprogramms gelingt aufgrund der massiven finanziellen und strukturellen Härte nur durch nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip angesetzte Einnahmen aus Fördermitteln zu bereits getätigten Investitionen sowie einem Griff in die Allgemeine Rücklage i. H. v. 550.000 € und eine Darlehensaufnahme i. H. v. 38.000 € im Haushaltsjahr 2023
-       Aufgrund der strukturellen Probleme steigendem Ausgabebedarf im laufenden Betrieb (Stichpunkt: Strom, Heizung, .) und einem starken Investitionsstau (Stichwort: Wasserleitungssanierung, Straßensanierung!) kann der Haushalt 2024 nur mithilfe einer Kreditaufnahme i. H. v. insgesamt 38.000 € ausgeglichen werden.
Damit wird die Gemeinde Willmars im Jahr 2024 wieder deutlich über dem durchschnittlichen Schuldenstand kreisangehöriger Gemeinden vergleichbarer Größenordnung landen.
-       Bis weitere Konsolidierungsmaßnahmen (z. B. Veräußerung von Vermögen) sich im Verwaltungshaushalt niederschlagen, benötigt es noch etwas Zeit.
-       Da die notwendige Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2023 neue Kreditverpflichtungen mit sich brachte wird mit dem Jahr für die Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit unter der Voraussetzung der Gewährung von weiteren Stabilisierungshilfen mit dem Jahr 2028 gerechnet.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung 2024 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes in der vorliegenden Fassung.

    Die Aufzählung im Sachvortrag unterstreicht die Vielzahl der aktuellen Konsolidierungsmaßnahmen, die die Gemeinde in den Jahren 2023 und 2024 umgesetzt hat.

    Das erklärte Ziel des Gemeinderates ist, durch die eingeleiteten und umzusetzenden weiteren Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen.

  2. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat explizit im Haushaltsjahr 2024 folgende Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten und noch im Jahr 2024 zu beraten und Beschluss zu fassen:

    • Neukalkulation der Friedhofsgebühren im Jahr 2024 im Rahmen des 4-jährigen Kalkulationszeitraums
    • Einführung der Niederschlagswassergebühr (gesplittete Abwassergebühr)
    • Neukalkulation der Abwassergebühren inklusive Abbruch des Kalkulationszeitraums
    • Bildung einer Einrichtungseinheit in der Abwasserentsorgung ab dem 01.01.2025
    • Erneute Beratung über Veräußerung der Gemeindegebäude Waldstr. 3 und 5 und eingereichtem Bürgerbegehren im Jahr 2023 erneute Beratung über Zukunft des Gebäudes
    • Veräußerung des Grundstücks mit Gebäude der ehem. Gaststätte "Grüner Baum"
    • Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B im Zuge der Grundsteuerreform
    • Gemeinsame Ausschreibung der TV-Befahrung der gemeindlichen Kanäle
    • Gemeinsame Ausschreibung einer Ausbildungsstelle für Wasserversorger mit benachbarten Wasserversorgungsunternehmen
    • Gründung einer Streutal Energie Holz GmbH zur gewinnbringenden Vermarktung von Hackschnitzeln
    • Keine Nettoneuverschuldung im Haushaltsjahr 2024
    • Umzug des Kindergartens "Flohkiste" mit Nachnutzung des ehemaligen Schulgebäudes
    • Bau Eingangsrampe Grundschulgebäude in Eigenleistung
    • Umzäunung Spielplätze in Eigenleistung

  1. Alle umgesetzten, sich in der Umsetzung befindlichen und noch einzuleitenden Konsolidierungsmaßnahmen zielen darauf ab, frühestens im Jahr 2028 die finanzielle Leistungsfähigkeit wieder zu erlangen.

 




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