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öffentlich


Beratung über Antrag auf Stabilisierungshilfe für das Haushaltsjahr 2024



Sachvortrag:

Nachdem die Gemeinde Willmars im vergangenen Jahr keinen Antrag auf Stabilisierungshilfe gestellt hatte, empfiehlt die Kämmerei aufgrund der finanziellen und strukturellen Härte in diesem Jahr wieder einen Antrag auf Stabilisierungshilfe (Säule 2) zu stellen.

Die Gemeinde Willmars erfüllt aller Voraussicht nach die Zugangsvoraussetzungen für die Stabilisierungshilfe als Investitionshilfe:

-       Der Gemeinde Willmars wurde bereits mindestens dreimal eine Stabilisierungshilfe bewilligt.
-       Die Gemeinde Willmars führt ihren stringenten und nachhaltigen Konsolidierungswillen fort, insbesondere mithilfe der jährlichen Fortschreibung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts
-       Die Gemeinde Willmars beschränkt ihre Kreditaufnahme im laufenden Jahr auf höchstens 150 % der ordentlichen Tilgung (Willmars: 100 %)
-       Die Gemeinde Willmars legt mit der Haushalts- und Finanzplanerstellung ein aussagekräftiges Investitionsprogramm vor.
-       Die Voraussetzungen der Stabilisierungshilfe Säule 1 "Schuldentilgung" liegen aller Voraussicht nach wieder vor, da:
o   Strukturelle Härte (weit unterdurchschnittliche Steuerkraft und/oder überdurchschnittlicher Einwohnerrückgang und/oder Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune höchstens 25,0 % des entsprechenden Bayern-Durschnitts und/oder unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungskraft
o   Finanzielle Härte (wahrscheinlich: Saldo der nivellierten freien Finanzspanne der letzten fünf Jahre vor Antragstellung je Einwohner beträgt maximal 175 % des Medians aller Antragsteller des aktuellen Jahres)
o   Vorliegen eines nahhaltigen Konsolidierungswillens (siehe oben)
o   Vorliegen eines besonderen Bedarfs (Gesamtverschuldung zum 31.12.2023 beträgt mindestens 150 % des jeweiligen Größenklassendurchschnitts und das Verhältnis von Kreditaufnahmen zur ordentlichen Tilgung beträgt im Haushalt 2024 maximal 150 %.

Die Höhe einer möglichen Bewilligung der Stabilisierungshilfe als Investitionshilfe bemisst sich nach dem investiven Bedarf der Kommune für Maßnahmen in die gemeindliche Grundausstattung im Jahr 2025. Berücksichtigt werden hierbei in einer bayernweiten Gesamtschau u.a. die im Investitionsprogramm enthaltenen Investitionen, die im Jahr nach Antragstellung zur Realisierung anstehen, die Ausprägung des Konsolidierungswillens des Antragstellers (insbesondere im Verwaltungs- und auch im Vermögenshaushalt), die bereits in den Vorjahren gewährten Investitionshilfen sowie die Verschuldung der jeweiligen Antragsteller.

Ein Antrag auf Stabilisierungshilfe (Säule 1) kann im Antragsjahr 2024 nicht gestellt werden, da die Kreditaufnahme für abzulösende Darlehen spätestens bis zum 31.12.2019 erfolgt hätte müssen. Die Gemeinde Willmars hat aber aktuell nur "jüngere" Darlehen.

Stattdessen soll ein Antrag auf Stabilisierungshilfe (Säule 2) gestellt werden. Die Höhe einer möglichen Bewilligung bemisst sich nach dem Wert des investiven Bedarfs der Gemeinde für Maßnahmen in die gemeindliche Grundausstattung im Jahr 2025. Berücksichtigt werden hierbei soll in einer bayernweiten Gesamtschau u.a. die im Investitionsprogramm enthaltenen Investitionen, die im Jahr nach Antragstellung zur Realisierung anstehen, die Ausprägung des Konsolidierungswillens des Antragstellers (insbesondere im Verwaltungs- und auch im Vermögenshaushalt), die bereits in den Vorjahren gewährten Investitionshilfen sowie die Verschuldung der jeweiligen Antragsteller. Verwendungszeitpunkt einer Stabilisierungshilfe (Säule 2) wäre von 2025 bis 2028. Unter Zugrundlegung des Investitionsprogramms für 2025 wird aktuell damit gerechnet, rd. 130.000 € als Stabilisierungshilfe (Investitionshilfe) zu beantragen.

Die Antragstellung hat spätestens bis zum 19.04.2024 zu erfolgen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, für das Haushaltsjahr 2024 einen Antrag auf Gewährung einer Stabilisierungshilfe als Investitionshilfe (Säule 2) zu stellen.

 




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Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön
Tel.: 09777 / 9170-0
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