Zur Beschlussfassung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Unterstellhalle, Fl.Nr. 814/33, Hintertor 20, Gemarkung Stetten, vor.
In der letzten Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2023 wurde der Standort und die Größe der Unterstellhalle festgelegt. Die Unterstellhalle wird von der Gemeinde für den gemeindlichen Bauhof errichtet und soll als Lagerhalle dienen.
Zur rechtsverbindlichen Klärung der Zulässigkeit des Vorhabens und der damit verbundenen Planungssicherheit, wurde seitens des Landratsamtes empfohlen, eine förmliche Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) einzureichen.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Am Balz" der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön und ist im Plan unter Ziffer 6.2 a) als sogenannte "Festwiese" festgesetzt, auf der nur fliegende Bauten zugelassen sind. Fliegende Bauten sind gemäß Art. 72 Bayerische Bauordnung (BayBO) bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden.
Da die geplante Unterstellhalle nicht zu den fliegenden Bauten zählt, wird mit der Bauvoranfrage gleichzeitig eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.
Die Gemeinde stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Balz" zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird für vorliegendes Bauvorhaben erteilt.
Für den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Unterstellhalle auf Fl.Nr. 814/33, Hintertor 20, Gemarkung Stetten, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen in Ziffer 6.2 a) des Bebauungsplans "Am Balz" der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön zu.