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öffentlich


Antrag auf Baugenehmigung; Spannrahmen für Plakatbanner, Fl.Nrn. 1134, 4087, Nähe Bad Neustädter Straße und Nordheimer Straße, Gemarkung Sondheim v.d.Rhön



Sachvortrag:

Zur Beschlussfassung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Spannrahmen für Plakatbanner, Fl.Nrn. 4078 und 1134, Nähe Nordheimer Straße und Nähe Bad Neustädter Straße, Gemarkung Sondheim v.d.Rhön, vor.

Da die Spannrahmen unmittelbar in der Nähe von einer Kreisstraße und einer Staatsstraße errichtet werden, ist hier das Straßenbauamt zu beteiligen. Da hierbei jeweils das Landratsamt Rhön-Grabfeld bezüglich der Kreisstraße, und das staatliche Bauamt Schweinfurt bezüglich der Staatsstraße betroffen sind, wurde das Vorgehen vorab mit den Behörden geklärt.

Seitens des Landratsamtes besteht bei der Aufstellung des Spannrahmens in der Nähe der Kreisstraße "Bad Neustädter Straße" Einverständnis, sofern darauf geachtet wird, dass der Abstand der Aufsteller vom Fahrbahnrand mindestens so groß ist wie bei der Willkommenstafel, da dann die erforderlichen Sichtfelder nicht eingeschränkt werden.

Seitens des staatlichen Bauamtes Schweinfurt, kann der Aufstellung des Spannrahmens in der Nähe der Staatsstraße "Nordheimer Straße" zugestimmt werden, wenn die Werbeanlage 10 m vom Fahrbahnrand, außerhalb des Sichtfeldes der Einmündung aufstellt wird. Es wird aber angemerkt, dass an diesem Standort seit 2008 schon eine Begrüßungstafel steht. Somit erhöht sich die Ablenkungsgefahr der Verkehrsteilnehmer durch diese Verdichtung von Werbeanlagen. Die Straßenmeisterei Rödelmaier ist bei der Umsetzung zu informieren.

Die Spannrahmen werden gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) im Innenbereich errichtet.

Die Anschaffung der Spannrahmen übernimmt der örtliche Verein der Landfrauen. Diese haben bereits für die Maßnahme einen Zuschuss der Jagdgenossenschaft Sondheim v.d.Rhön i.H.v.
1.000,- € erhalten. Die Landfrauen planen, weitere örtliche Vereine um eine Spende zu beten. Der gemeindliche Bauhof wird sich um den Aufbau kümmern. Die Gesamtkosten liegen bei 2.506,14 €.

Die Größe der Spannrahmen beträgt ca. 3400 x 1730 mm (Normgröße). Die Gesamthöhe mit Fußplatten für die Montage auf bauseitige Betonfundamente beträgt ca. 2400 mm.

Beschluss:

Für den Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Spannrahmen für Plakatbanner, auf den Fl.Nrn. 4078 und 1134, Nähe Nordheimer Straße und Nähe Bad Neustädter Straße, Gemarkung Sondheim v.d.Rhön, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 




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