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öffentlich


Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit zugehörigem Haushalts- und Finanzplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2024



Sachvortrag:

Der Haushaltsentwurf wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 22.02.2024 ausführlich vorberaten. Mit den besprochenen Änderungen sowie Aktualisierungen, die sich in der Zwischenzeit ergeben haben, wurde die Verwaltung beauftragt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nebst Anlagen in der Sitzung des Gemeinderates am 14.03.2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Kämmerer Marc Huter stellt anhand des Vorberichts und der Haushaltsunterlagen den Entwurf des Haushaltsplanes 2024 vor.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes mit 2.518.400 € und in den Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes mit 1.550.900 €. Das Gesamthaushaltsvolumen verringert sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 7,09 %, was insbesondere an dem niedrigeren Investitionsvolumen im Vermögenshaushalt begründet ist.

Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön rangiert im Haushaltsjahr 2024 mit 524,90 € pro Einwohner auf Rang 37 von 37 bei der Steuerkraft pro Einwohner im Landkreis Rhön-Grabfeld (VJ. RZ 36). Die Steuerkraft ist im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 4,8 % gesunken. Dies zeigt eine mehr als unterdurchschnittliche Bilanz bei den Gewerbesteuereinnahmen. Gleichzeitig führt dies jedoch im Vergleich zu anderen kreisangehörigen Gemeinden zu relativ hohen Schlüsselzuweisungen, die im Jahr 2024 nochmals um 46.200 € (+ 8 %) steigen werden, obwohl die Schlüsselmasse bayernweit nur um 4,1 % gestiegen ist. Aufgrund der Änderung der Schlüsselzahlen für die Jahre 2024 bis 2026 reduzieren sich laut Schätzungen des Landesamtes für Statistik im Vergleich zum Vorjahr die Einnahmen aus der Einkommenssteuerbeteiligung (-ca. 32.000 € im Vergleich zum Vorjahr) und Umsatzsteuerbeteiligung (-ca. 2.200 € im Vergleich zum Vorjahr) für die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön. Mindereinnahmen sind auch bei der Gewerbesteuer zu erwarten, weswegen ein geringerer Ansatz als im Vorjahr gewählt wurde. Vor diesem Hintergrund wurden in den Vorberatungen zum Haushalt 2024 für die Einnahmen- und Ausgabenansätze einer optimistischen Prognose gegenüber dem Vorsichtsprinzip Vorrang eingeräumt.

Im Haushaltsplan 2024 werden die Einnahmen des laufenden Betriebs die Ausgaben des laufenden Betriebs (=Verwaltungshaushalt) gerade so decken. Der Überschuss des Verwaltungshaushaltes i. H. v. 18.300 € wird dem Vermögenshaushalt zugeführt. Die Gemeinde wird im Haushaltsjahr 2024 nicht in der Lage sein, die Mindestzuführung (=Betrag der ordentlichen Tilgung) zu erwirtschaften.

Die freie Finanzspanne beträgt im Haushaltsjahr 2024 nur 71.300 €. Der Prozentanteil der finanziellen Bewegungsfreiheit liegt im Haushaltsjahr 2024 mit 3,11 % unter dem angestrebten Mindestrichtwert von 5 %. In den Finanzplanungsjahren dürfte sich nach der vorgelegten Planung die finanzielle Bewegungsfreiheit nicht wesentlich verbessern.

Insbesondere die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Stetten mit beträchtlichen Ausgaben in den Bereichen Straße, Wasser, Kanal und Beleuchtung, der Glasfaserausbau, die Erweiterung des Baugebiets "Am Balz", die TV-Befahrung und -reinigung der Kanäle in Sondheim sowie Investitionen in Lagergebäude und Ausstattung des gemeindlichen Bauhofs prägen den Vermögenshaushalt 2024 und sind ursächlich für das vergleichsweise sehr hohe Investitionsvolumen (1.373 T€).

Finanziert werden die Investitionen im Haushaltsjahr 2024 durch Fördermittel (1.037 T€), durch eine kräftige Rücklagenentnahme (250 T€), durch Grundstücksverkäufe (40 T€), sowie durch Beiträge (48 T€). Es verbleibt ein ungedeckter Aufwand i. H. v. 130 T€, der über Kreditaufnahme für entgeltfinanzierte Maßnahmen finanziert werden muss. Die Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld hat im Vorfeld der Haushaltsverabschiedung die Genehmigung der Kreditaufnahme i. H. v. 130.000 € für das Haushaltsjahr 2024 in Aussicht gestellt.

Zur Finanzierung der veranschlagten Maßnahmen muss eine Komplettentnahme der Allgemeinen Rücklage bis zur Mindestrücklage i. H. v. 250.000 € zur Finanzierung der Investitionen veranschlagt werden. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt damit zum 31.12.2024 voraussichtlich nur noch ca. 29.000 €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite soll in der Haushaltssatzung 2024 auf 410.000 € festgelegt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt aufgrund Art. 63 und 65 GO die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan sowie den beigefügten Anlagen in der vorliegenden Fassung.

 




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