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öffentlich


Fortschreibung 2024 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön



Sachvortrag:

Mit Beschluss vom 17.03.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, ein Haushaltskonsolidierungskonzept für die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön aufstellen zu wollen. Seitdem wurde das Haushaltskonsolidierungskonzept mehrfach fortgeschrieben.

Mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 06.12.2023 wurde der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 105.000 € zur Schuldentilgung (Säule 1) unter folgenden Auflagen bewilligt, die bis zum 31. März erfüllt und nachgewiesen werden müssen:

a)    Fortschreibung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts bis spätestens zum 31. März 2024 im Benehmen mit dem zuständigen Landratsamt gemäß den Vorgaben der Anlage zum Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 16. Februar 2022, Az. 62 - FV 6520.9-3/8 einschließlich Aktualisierung der tabellarischen Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept.

Neuerungen und Ergänzungen im Haushaltskonsolidierungskonzept sind hervorzuheben.

b)    Aktualisierung der tabellarischen Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept mit konkreten Angabe der Kommune zu erzielten und erzielbaren Mehreinnahmen/ Minderausgaben

c)    Beschluss des fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierungskonzepts durch den Gemeinderat mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu beachten.

d)    Beim Haushaltskonsolidierungskonzept sind folgende allgemeine Hinweise zu beachten:

    • Die Kommune hat sich bei den Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken. Soweit möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen. Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden (Voraussetzungen hierzu siehe Punkt Nr. 1 des "10-Punkte-Katalogs").

    • Die bislang getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen sind nicht nur umzusetzen, sondern auch fortlaufend dahingehend zu prüfen, ob Anpassungen bzw. Neuerungen zur Beibehaltung des Konsolidierungskurses erforderlich sind. Das Ergebnis der Prüfung ist im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts zu dokumentieren.

e)    Vorlage des aktuellen Investitionsprogramms für den Zeitraum 2023 bis 2027 mit Angabe der voraussichtlichen Eigenanteile und der voraussichtlichen Gesamtkosten einer jeden Maßnahme

f)     Verwendungsnachweis zur Säule 1 (Schuldentilgung) der Stabilisierungshilfe 2023 inkl.
Vorlage einer Übersicht, aus der zu ersehen ist, welche ordentlichen Tilgung in 2023 insgesamt pro Darlehen und Bank mit Hilfe der Stabilisierungshilfe finanziert worden ist.

Das nun aufzustellende Haushaltskonsolidierungskonzept ist nach den Vorgaben der Anlage zum Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 16. Februar 2022, Az. 62 - FV 6520.9-3/8, aufzustellen. Demnach hat sich die Kommune regemäßig eingehend mit den nachfolgenden zehn Prüffeldern auseinanderzusetzen. Die sich aus den beschlossenen Maßnahmen ergebenden Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben hat die Kommune in einer gesonderten Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept - für den gesamten Finanzplanungszeitraum - darzustellen.

Die wesentlichen Ergänzungen, Änderungen und Neuerungen der Fortschreibung 2024 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind aus Gründen der Übersichtlichkeit in rot dargestellt.

Insbesondere sei an dieser Stelle festzuhalten, dass der Gemeinderat Sondheim in den Jahren 2023 und 2024 sämtliche Maßnahmen umgesetzt hat, die er sich explizit in der Fortschreibung 2023 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes auferlegt hat:

    • Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B im Haushaltsjahr 2023
    • Neukalkulation der Friedhofsgebühren im Haushaltsjahr 2023
    • Zweckvereinbarung über Bestellung eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten
    • Beratung über den gemeinsamen Betrieb einer Schlauchpflegeanlage in Kooperation mit der Nachbargemeinde Markt Oberelsbach
    • Erstellung, Vorstellung und Festlegung eines Straßensanierungskonzepts für die gemeindlichen Straßen
    • Prüfung von Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit nachhaltigem Nutzen für die Gemeinde
    • Weitere Erhöhung der Pachteinnahmen bei landwirtschaftlichen Pachtverträgen
    • Kritische Prüfung von Anträgen auf Bürgschaftsübernahmen
    • Entscheidung im Gemeinderat über Beitrags- oder Gebührenfinanzierung der Maßnahme "Sanierung Kläranlage Nordheim" vor Beginn der Maßnahme
    • Entscheidung im Gemeinderat über Beitrags- oder Gebührenfinanzierung der Maßnahme "Sanierung Maschinenhaus Roth" vor Beginn der Maßnahme
    • Reduzierung der Zuschüsse an die Gesangvereine
    • Erlass von Dienstanweisungen für alle gemeindlichen Beschäftigten, auch hinsichtlich der Regelung der Arbeitszeit


1.     Sicherstellung und Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Ausgaben der Gemeinde

Anforderung: Zur Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit und einer geordneten Haushaltswirtschaft wird es regelmäßig erforderlich sein, dass sich die Kommune auf unabweisbare Ausgaben beschränkt und nur finanzielle Leistungen erbringt, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Soweit Investitionen geplant sind, sind deren Notwendigkeit und Finanzierung darzustellen. Bei einer unumgänglichen Nettoneuverschuldung ist aufzuzeigen, wie Zins und Tilgung trotz Finanznotlage erwirtschaftet werden sollen.
Die Kommune hat sich bei den Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken. Soweit möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen. Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden.

In den Fokus bei diesem Prüffeld kommt das Investitionsprogramm, welches die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön in intensiven Haushaltsvorberatungen am 22.02.2024 und Haushaltsberatungen am 14.03.2023 aufgestellt hat.

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass sich die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön bei ihren Ausgaben auf Investitionen in die kommunale Pflichtausstattung bzw. den rentierlichen Bereich beschränkt. Eine korrekte Einordnung der Investitionen in den Pflichtaufgabenbereich und freiwilligen Bereich wurde sowie eine Priorisierung für die einzelnen Investitionen wurde vorgenommen.

Im Einzelnen seien die Investitionen zur Erfüllung einer Pflichtaufgabe und deren Priorisierung aufgezählt. Bei jeder einzelnen Investition wird versucht, Einsparungen vorzunehmen und höchstmögliche Förderungen zu akquirieren. Bei einigen Investitionen ist dies auch geglückt:

-       Gestaltung Dorfzentrum Sondheim (UAB 6152)
Zuschuss Amt für Ländliche Entwicklung (Schlussbescheid v. 26.09.2023)
Haushaltsjahr 2024:                                317.200 €
HER 2023:                                             100.000 €

-       Grundstücksgeschäfte (UAB 6200, 8811)
Für Grundstücksgeschäfte sind Einnahmen i. H. v. 40.000 € und Ausgaben i. H. v. 12.000 € vorgesehen.

-       Straßen- und Gehwegsanierung (UAB 6300)
Die nächste Straßen- und Gehwegsanierung wird insbesondere im Zusammenhang mit der (90% geförderten) Breitbandmaßnahme durchgeführt
Haushaltsjahr 2024:                              80.000 €

HAR 2023:                                           15.000 € (Kellerabdichtung Streitfall Sauer)
Priorisierung:                                        B

-       Sanierung der OD Stetten (UAB 6306, 6706, 7006, 8156)
Im Zuge der Sanierung der Kreisstraße OD Stetten werden auch gemeindliche Maßnahmen mit durchgeführt, die größtenteils über den Landkreis ausgeschrieben worden waren und deshalb auch gefördert werden.

Straßen:
Investitionsvolumen:                                240.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                 120.000 €

Straßenbeleuchtung:
Investitionsvolumen:                                   7.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                    7.000 €

Kanal:
Investitionsvolumen:                                 600.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                  240.000 €

Förderung (RZWas):                                 213.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                  113.000 €

Wasser:
Herstellungsbeiträge:
Haushaltsjahr 2024:                                     8.000 €

Priorisierung:                                                     A

-       Erweiterung Baugebiet Am Balz (UAB 6207, 6307, 6707, 7007, 8157)
Ab dem Haushaltsjahr 2023 soll die Erschließung der weiteren Bauplätze des Baugebietes "Am Balz", Stetten, starten.

Vermessungskosten:
Investitionsvolumen:                                    2.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                     2.000 €

Straßen:
Investitionsvolumen:                                  40.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                   25.000 €

Straßenbeleuchtung:
Investitionsvolumen:                                  10.000 €
HAR 2023:                                                10.000 €

Kanal:
Investitionsvolumen:                                  75.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                   25.000 €

Wasser:
Herstellungsbeiträge:
Haushaltsjahr 2024:                                   10.000 €

Priorisierung:                                                      B

-       TV-Befahrung und Reinigung der Hauptkanäle in Sondheim (UAB 7000)
Nach der Befahrung der Kanäle in Stetten erfolgt nun auch die TV-Befahrung und Reinigung der gemeindlichen Kanäle in Stetten. Die Befahrung wurde gemeinsam mit der Gemeinde Willmars ausgeschrieben und vergeben. Die Befahrung ist die Grundlage für die nachfolgende Sanierungsplanung durch ein Ingenieurbüro.

Haushaltsjahr 2024:                              85.000 €
Priorisierung:                                                    B

-       Sanierungsplanung Abwasserleitungen (UAB 7000)
siehe oben
Haushaltsjahr 2024:                              20.000 €
Priorisierung:                                                 B

-       Investitionen in die Ausstattung des Bauhofs (UAB 7710)
Im Haushaltsjahr 2024 ist der Erwerb eines Grundstücks für eine Lagerhalle. Durch den Erwerb einer vorhandenen Lagerhalle können gemeindliche Baukosten gespart werden. Zudem ist die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, eines Rasenmähers sowie das Anbringen eines neuen Garagentors im kommunalen Bauhof notwendig und geplant. Soweit als möglich, sollen Eigenleistungen durch den gemeindlichen Bauhof erfolgen.
Haushaltsjahr 2024:                                   85.000 €
Priorisierung:                                                     A

-       Investitionsumlagen an Zweckverbände:
Verwaltungsgemeinschaft Ostheim:               7.900 € (lt. Haushalt 2024)
Schulverband Nordheim:                                     0 € (lt. Haushalt 2024)
Schulverband Mellrichstadt:                         7.000 € (eigene Schätzung)
AZV Obere Streu:                                      28.800 € (lt. Haushalt 2024)
WZV Rother Gruppe:                                 48.600 € (lt. Haushalt 2024)



Sofern notwendig und möglich, hat die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön mit dem aktuellen Investitionsprogramm dafür gesorgt, dass auch Investitionen in die kommunale Pflichtausstattung soweit möglich gestreckt oder verschoben wurden:


-       Investitionen in die Ausstattung der Feuerwehren (UAB 1300/1301)
Anschaffung von Schläuchen für Schlauchpool
In interkommunaler Zusammenarbeit wird ab 2024 eine gemeinsame Schlauchreinigungsanlage mit Schlauchpool betrieben. Die gesetzlich notwendige Pflicht zur regelmäßigen Schlauchüberprüfung wird so wirtschaftlich betrieben.
Haushaltsjahr 2024:                                     3.000 €
Priorisierung:                                                   A

-       Investitionen in die Ausstattung der Feuerwehren Sondheim und Stetten: Einbau von Abgasabsauganlagen (UAB 1300, 1301)
Bei der Pflichtaufgabe der gemeindlichen Feuerwehren werden nach den entsprechenden Vorschriften zwingend notwendigen Investitionen weiter nach hinten geschoben.. Beispielsweise erst in den Folgejahren wird nun der Wunsch nach einer Abgasabsauganlage umgesetzt. Auch die Höhe des Ansatzes wurde reduziert.
Investitionsvolumen:                                  7.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                          0€
Priorisierung:                                                   A

-       Maßnahmen zur Straßensanierung (UAB 6300)
Investitionsvolumen:                                320.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                   80.000 €
Priorisierung:                                                   C

Schon viele Jahre ist es allen Augenschein nach notwendig, das Thema Straßensanierungen im Gemeindegebiet anzugehen. Das Investitionsprogramm sieht schon länger Mittel für diese Maßnahme vor. Aufgrund der finanziellen Möglichkeiten wurde diese Maßnahme jedoch aufgrund der finanziellen Ausstattung weiter nach hinten geschoben. Die Sanierung soll auf Grundlage eines Straßensanierungsprogramms erfolgen.

-       Erneuerungsmaßnahmen DGH Stetten (UAB 7622)
Im Dorfgemeinschaftshaus Stetten sollen kleine Erneuerungsmaßnahmen wie ein Fenstertausch durchgeführt werden. Die notwendigen Maßnahmen wurden lange aufgeschoben und können nun nicht mehr aufgeschoben werden.

Haushaltsjahr 2024:                              5.000 €
Priorisierung:                                               B

-       Teilerneuerung der Friedhofsmauer Stetten (UAB 7500)
Bei der Friedhofsmauer in Stetten werden nur die notwendigsten kleinen Sanierungsarbeiten durchgeführt. Eine Erneuerung der Friedhofsmauer Stetten wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Investitionsvolumen:                                   2.000 €
Haushaltsjahr 2022:                                          0 €
Priorisierung:                                                   B

-       Breitbandausbau über Bay. Gigabitrichtlinie (UAB 8180)
Die Ausschreibung ergab ein wirtschaftlicheres Ergebnis als ursprünglich vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahme wurde zeitlich gestreckt. Die Finanzierung erfolgt nun bis zum Jahr 2026.

Investitionsvolumen:                              1.907.099 €
Haushaltsjahr 2024:                                   505.500 €

Förderung:                                             1.716.389 €
Haushaltsjahr 2024:                                   450.000 €

Priorisierung:                                                      A
-       Grundstücksankäufe (UAB 8811)
Für Grundstücksankäufe sind aus Konsolidierungsgründen so gut wie keine Investitionen mehr eingeplant.
Investitionsvolumen:                                    8.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                     2.000 €
Priorisierung:                                                   B

Die sehr wenigen Investitionen im freiwilligen Bereich wurden einer äußerst kritischen Prüfung unterzogen:

-       Neue Spielgeräte (UAB 4601)
Investitionsvolumen:                                          0 €
Haushaltsjahr 2024:                                           0 €
Priorisierung:                                                   D

Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön hält zwei Spielplätze in jedem Ortsteil vor. Zur Aufrechterhaltung des Angebots für die Kinder und Jugendlichen wird seit Jahren nur das Nötigste gemacht. Bei den geplanten Investitionen geht es nur um Erneuerungen hinsichtlich der Anforderungen an die Sicherheit der Spielgeräte. Nachdem die Ansätze hierfür im Jahr 2023 deutlich reduziert wurden bei der Überarbeitung des Investitionsprogramms 2024 ff. die Ansätze hierfür komplett gestrichen.

-       Kommunales Förderprogramm für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz (UAB 6150)
Investitionsvolumen:                                            120.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                               30.000 €
Priorisierung:                                                                C

Um Folgekosten bei Ausweisung von neuen Baugebieten zu sparen, setzt die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön seit Jahren auf die Innenentwicklung. Um Anreize für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, bereits vorhandene Bausubstanz zu erhalten und zu nutzen sowie leerstehende Immobilien zu reaktivieren und wiederzubeleben investiert die Gemeinde bewusst in ein kommunales Förderprogramm. Die Anträge werden in der Verwaltung genau geprüft, mindestens drei Angebote werden zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit gefordert. Das Angebot wird von den Grundstückseigentümern gut genutzt. Die Früchte im Ortskern werden schon jetzt Stück für Stück sichtbar.

-       Beratungsgutscheine zur Erstberatung (UAB 6150)
Investitionsvolumen:                                                          12.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                                             2.000 €
Priorisierung:                                                                            C

Um Folgekosten bei Ausweisung von neuen Baugebieten zu sparen, setzt die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön seit Jahren auf die Innenentwicklung. Um Anreize für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, bereits vorhandene Bausubstanz zu erhalten und zu nutzen sowie leerstehende Immobilien zu reaktivieren und wiederzubeleben investiert die Gemeinde bewusst zusammen mit den anderen Gemeinden der Streutalallianz in das Angebot von Beratungsgutscheinen. Die Stundenanzahl für die Planung wird je nach Art des Bauvorhabens auf wenige Beraterstunden gedeckelt. Das Angebot wird von den Grundstückseigentümern gut genutzt. Die Früchte im Ortskern werden schon jetzt Stück für Stück sichtbar.

-       Beteiligung Planungskosten Radweg Sondheim-Simonshof (UAB 6305)
Zusammen mit der Stadt Ostheim v.d.Rhön und der Gemeinde Bastheim soll eine Radwegeverbindung von Sondheim nach Simonshof entstehen. Die Planungskosten teilen sich die drei beteiligten Gemeinden.

Haushaltsjahr 2024:                                                     15.000 €
Priorisierung:                                                                      C

-       Investition Neue Bestattungsform (UAB 7500)
Alsbald wird der Gemeinderat über die Schaffung von neuen Bestattungsformen bzw. Erweiterung um bestimmte Bestattungsformen auf den Friedhöfen beraten. Die (freiwillige) Maßnahme wird als notwendig gesehen mit dem Ziel, für Bestattungen auf den kommunalen Friedhöfen das notwendige Angebot zu bieten und so für eine Kostendeckung zu sorgen.

Haushaltsjahr 2024:                              2.000 €
Priorisierung:                                               A

-       Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes (UAB 7901)
Investitionsvolumen:                                                     0 €
Haushaltsjahr 2024:                                                       0 €

Priorisierung:                                                                D

Im Haushalt 2022 war die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes mit Unterstützung durch das Regionalbudget der Streutalallianz geplant. Da der Antrag nicht erfolgreich war und die Investition nur in der Kategorie "D" priorisiert wurde, wurde die Maßnahme letztlich nicht umgesetzt.

-       Stettener Weihnachtsdorf (UAB 7690)
Weitere Investitionen werden im Haushaltsjahr 2024 nicht mehr anfallen. Die Umsetzung der Veranstaltung wurde vollständig in Vereinshand gegeben. Hierfür hat man die Gründung eines neuen Vereins begleitet.
Investitionsvolumen:                                                      0 €
Haushaltsjahr 2024:                                                       0 €

-       Erneuerungsmaßnahmen am Brauhaus Stetten (Finanzplanung 2024; UAB 7625)
Investitionsvolumen:                                                     0 €
Haushaltsjahr 2024:                                                      0 €
Priorisierung:                                                                D

Das ehemalige Brauhaus Stetten befindet sich noch in gemeindlicher Hand und ist sanierungsbedürftig. Ob eine Sanierung überhaupt durchgeführt wird oder sich die Gemeinde lieber von der gemeindlichen Einrichtung trennt wäre gut zu überlegen und vom Gemeinderat zu entscheiden. Nachdem der Haushaltsansatz im vergangenen Jahr gekürzt wurde, wurde der Ansatz im aktuellen Haushaltsjahr 2024 komplett gestrichen, da zur Umsetzung der Maßnahme keine dringende Notwendigkeit besteht.

-       Erneuerung der Heizung im Zentrum "Weimarischer Hof" (UAB 8802)
Die große Maßnahme der Heizungserneuerung im Zentrum "Weimarischer Hof" wurde bereits im Haushaltsjahr 2023 deutlich nach hinten verschoben, da die Maßnahme bereits im Investitionsprogramm nur mit der Kategorie "C" priorisiert wurde und die Förderung für den Heizungsaustausch staatlicherseits deutlich reduziert wurde. Mit der Kündigung des Pächters wurde die Maßnahme nun noch weiter nach hinten geschoben. Es folgte eine weitere Änderung der Priorisierung in Kategorie "D". Die Ansätze wurden reduziert.
Investitionsvolumen:                                166.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                            0 €
bis 2027:                                                    20.000 €

Förderung:                                                20.000 €
Haushaltsjahr 2024:                                            0 €

Priorisierung:                                                   D

Insgesamt wurden und werden von der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön nur Investitionen angegangen, die auch finanziert werden können. Wenn eine Nettoneuverschuldung unumgänglich ist (wie z. B. im Jahr 2020, 2022 und 2023), so wird anhand der finanziellen Bewegungsfreiheit und der freien Finanzspanne darauf geachtet, dass Zins und Tilgung auch erwirtschaftet werden können. Die Tarifsteigerungen für Personalausgaben, die niedrige Steuerkraft (Gemeinde Sondheim v.d.Rhön hat RZ 37 von 37 im Landkreis Rhön-Grabfeld) sowie die Mindereinnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich 2024 machen der Gemeinde zu schaffen. Trotzdem wird Wert darauf gelegt, dass eine Freie Finanzspanne erzielt wird, und der Prozentanteil der finanziellen Bewegungsfreiheit sich dem Wert von 5 % annähert:

Art
HH 2024
FPl. 2025
FPl. 2026
FPl. 2027
Zuführung zum Vermögenshaushalt (Gr. 860)
18.300
45.400
53.800
44.800
./. Ord. Tilgungsleistung (Gr. 97)
90.000
95.000
101.000
103.000
plus Inv.pauschale Art. 12 FAG (Hst. 9000.361)
143.000
143.000
143.000
143.000
Freie Finanzspanne
71.300
93.400
95.800
84.800
Einnahmen VerwHH
2.518.400
2.569.500
2.595.100
2.615.400
./. Kalk. Einnahmen (Gr. 27)
48.600
48.600
48.600
48.600
./. Innere Verrechnungen (Gr. 169)
173.800
174.200
174.400
174.600
bereinigte Einnahmen Verw.HH
2.296.000
2.346.700
2.372.100
2.392.200
Prozentanteil finanzielle Bewegungsfreiheit
3,11
3,98
4,04
3,54


2.     Personalausgaben

Anforderung: Bei den Personalausgaben sind Optimierungsmöglichkeiten im sozialverträglichen Rahmen auszunutzen. Zielsetzung der Kommune muss eine dauerhafte Senkung der Personalkosten sein, soweit sich diese nicht bereits auf vergleichsweise niedrigem Niveau befinden.

Die Personalausgaben der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön belaufen sich im Haushaltsjahr 2024 auf 316.700 €; dies entspricht 345,37 € pro Einwohner (Ergebnis Vorjahr: 282.034,68 €; 307,56 € pro Einwohner; Ansatz Vorjahr: 289.800 €). Im Vergleich zum Rechnungsergebnis ist dies eine Steigerung von 10,34 %.

Einerseits ist diese deutliche Erhöhung bedingt durch die extremen Tarifsteigerungen, die ab dem 01.03.2024 (Sockelbetrag 200 €; +5,5 %) wirken, andererseits durch die befristete Stundenerhöhung für den Revierförster.

Für alle Beschäftigten wurden tarifliche Steigerungen i. H. v. 7 - 8 % einkalkuliert.

Insgesamt haben sich die Personalausgaben wie folgt entwickelt:

Gr.
Einnahmeart
Ø 2021
JR 2022
HH 2023
HH 2023
HH 2024
HH 2024


€/EW
€/EW
 
€/EW
40
Aufw. f. ehrenamtl. Tätigkeit
74,00
89.200,46
91.600,00
100,11
88.700,00
96,73
41
Dienstbezüge u. dgl.
180,00
138.034,87
144.500,00
157,92
168.400,00
183,64
42
Versorgungsbezüge und dgl.
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
43
Beiträge zu Versorgungskassen
14,00
10.125,67
11.000,00
12,02
12.100,00
13,20
44
Beiträge zu Sozialversicherung
42,00
35.462,74
37.000,00
40,44
41.800,00
45,58
45
Beihilfen, Unterstützung u. dgl.
1,00
51,60
200,00
0,22
200,00
0,22
46
Personal-Nebenausgaben
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

Summe
311,00
272.875,34
284.300,00
310,71
311.200,00
339,37


Die Personalausgaben umfassen im Wesentlichen die Bezüge der beiden Bauhofmitarbeiter, die Bezüge des Revierförsters, die Dienstbezüge der Bürgermeister, die Bezüge für ehrenamtlich Tätige (Gemeinderat, Feuerwehr) sowie die Bezüge der Betreuer und Reinemacheleute der gemeindlichen Einrichtungen (Mangel, Kelterei, Bücherei). Durch die Übergabe der Trägerschaft für den Kindergarten Sondheim an die Evang. Kirchengemeinde und die neuen Betriebsträgervereinbarungen mit den Trägern fallen für das pädagogische Personal im Kindergarten keine Personalkosten mehr an. Der Bürgermeister der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön ist nach dem KWBG kommunaler Ehrenbeamter. Die Betriebsausführung des Sondheimer Waldes wird von Revierförster Karl-Heinz Bauer übernommen, der von der Gemeinde direkt angestellt ist.

Die Gemeinde Sondheim v.d. Rhön ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön. Hierdurch beschäftigt die Gemeinde für die Verwaltung kein eigenes Personal. Der Winterdienst der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön wird noch teilweise von örtlichen Landwirten und teilweise durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt.


2.1. Erlass von Wiederbesetzungs- und Beförderungssperren

Anforderung: Vor einer Wiederbesetzung ist zu prüfen, ob die Stelle noch notwendig ist oder in eine solche mit niedrigerer Besoldungs- und Tarifgruppe umgewandelt wird.

In der Vergangenheit durchgeführte Maßnahmen:

-       Ehrenamtliche Bürgermeister
Seit der Gebietsreform beschäftigt die Gemeinde nur einen ehrenamtlichen Bürgermeister, der nach dem KWBG entlohnt wird; dies auch in Zeiten, in denen die Gemeinde noch über 1.000 Einwohner zählte. Hierdurch konnten jährlich rund 20.000 € gespart werden.

-       Bauhof
Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön beschränkt sich seit Jahren im gemeindlichen Bauhof auf zwei Beschäftigte. Mit einem der Beschäftigten ist die Anwendung des Tarifvertrags TVöD nicht vereinbart.

-       Keine Trägerschaft für Kindergärten mehr
Durch die Übergabe der Trägerschaft für den Kindergarten Sondheim an die Evang. Kirchengemeinden Sondheim und Stetten im Jahr 2012 fallen für das pädagogische Personal im Kindergarten keine Personalkosten mehr an. Die Bedeutung dieses Schritts gerät aktuell in den Fokus, da der eine Träger große Probleme hat, geeignetes Personal zu finden.

-       Organisation des Winterdienstes
Ohne Neueinstellungen oder Stundenaufstockungen wird seit einiger Zeit ein großer Teil des Winterdienstes durch das Personal des gemeindlichen Bauhofs wahrgenommen. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich hatte einen eindeutigen Vorteil für das eigene Personal ergeben. Die notwendigen Gerätschaften werden durch einen externen Landwirt kostengünstig zur Verfügung gestellt.

-       Reduzierung der Arbeitszeit des Revierförsters
Da Flächen für die Betreuung von Waldkörperschaftsflächen, für die ein Kostenersatz gezahlt wurde, weggefallen sind, hat die Gemeinde die Arbeitszeit des Revierförsters von 100 % auf 32/39 reduziert. Hierdurch konnten seit 2018 Ausgaben i. H. v. 10.500 € eingespart werden. Hier gibt es eine befristete Änderung für zwei Jahre (siehe unten), die der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung dient.

-       Reinigung und Ortsverschönerung
Die Gemeinde beschäftigt ausschließlich Personal auf geringfügiger Basis für Reinigungsleistungen und Ortsverschönerung und beschränkt den Einsatz auf das Mindestmaß.

-       Mitglied bei der Verwaltungsgemeinschaft und weiteren Zweckverbänden
Die Gemeinde ist Mitglied bei der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön. So können Personalkosten gespart werden und hohe Effizienzsteigerungen erzielt werden. Zudem profitiert die Gemeinde von der Mitgliedschaft beim WZV Rother Gruppe, beim AZV Obere Streu sowie bei den Schulverbänden Grundschule Nordheim und Mittelschule Mellrichstadt.

-       Neue Betriebsträgervereinbarung für die Kindergärten Sondheim und Stetten
Mit Wirkung vom 01.01.2022 wurden neue Betriebsträgervereinbarungen mit den Evangelischen Kirchengemeinden Sondheim und Stetten beschlossen. Unter anderem wurde in diesen Vereinbarungen geregelt, dass die Gemeinde keine Hausmeister- und Reinigungsleistungen mehr stellt, sondern diese vom Träger selbst zu organisieren sind. Dies reduziert die Personalausgaben und das damit verbundene Risiko erheblich.

Aktuelle Maßnahmen:

-       Gemeindliche Mangeln
Für die beiden gemeindlichen Mangeln wird Personal beschäftigt. Über eine Neuorganisation oder Veränderung dieser gemeindlichen Einrichtung wird der Gemeinderat beraten und entscheiden, um hier Kosten einzusparen. Eine Beratung zu diesem Thema ist für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen.

Zukünftige Maßnahmen:

-       Betrieb der Gemeindebücherei
Für die gemeindliche Einrichtung Bücherei wird Personal beschäftigt. Über eine Neuorganisation oder Veränderung dieser gemeindlichen Einrichtung wird der Gemeinderat in den nächsten Jahren beraten und entscheiden, um hier Kosten einzusparen.

-       Keine Beförderungen
Es sind keine Beförderungen für die Mitarbeiter des Bauhofs geplant.

2.2. Abbau/Einschränkung von Überstunden und Bereitschaftsdienst

In der Vergangenheit durchgeführte Maßnahmen:

-       Reduzierung von Überstundenkonten
Reduzierung aller Überstundenkonten im Jahr 2020; auch hohe Überstundenkonten im Jahr 2020 aufgelöst.

-       Erlass einer Dienstanweisung
Eine Dienstanweisung für alle gemeindlichen Beschäftigen in ihren jeweiligen Sparten wurde im Jahr 2022 inklusive Regelung über die Art und Weise, Beginn und Ende, Rechte und Pflichten der Beschäftigten inklusive einer Überstundenregelung wurde erlassen.

Aktuelle Maßnahmen:

-       Organisation der Umsetzung der Förderbedingungen für das Waldförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" durch eigenes Personal

Im Bereich Forstwirtschaft wurde für zwei Jahre eine Stundenaufstockung des Revierförsters von 32 auf 39 Stunden beschlossen (Beschluss des Gemeinderates vom 22.02.2024). Hierdurch gelingt die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung:

Mit Bescheid vom 05.09.2023 wurde der Antrag auf Zuwendungen aus dem Waldförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" bewilligt. Damit verbunden ist in den nächsten zehn Jahren eine jährliche Gesamtzuwendung in Höhe von 59.278,43 € für 708,57 ha zuwendungsfähige Fläche. Als eine von mehreren Auflagen für diese Förderung müssen mindestens fünf Habitatbäume oder Habitatbaumanwärter pro Hektar gekennzeichnet und erhalten werden. Durch die Bewerbung für das Förderprogramm müssen die Auflagen nun auch erfüllt werden.
 
Bei einer befristeten Änderung des Arbeitsvertrags von Herrn Karlheinz Bauer ergeben sich bei dieser Maßnahme folgende jährliche Mehrkosten für die Gemeinde Sondheim:
 
Bruttoentgelt:    ca.       12.000 €
ZVK:                ca.         1.000 €
Sozialvers.:       ca.         2.500 €
Gesamt:           ca.       15.500 €
Gem.kosten      ca.         3.100 €
Gesamt:           ca.       18.600 €

Das entspricht 26,25 € Kosten pro Hektar bewilligte Fläche pro Jahr.

Eine Alternative wäre die Kennzeichnung der Habitatbäume durch externe Dienstleister, wie es die FBG Obere Rhön unternimmt  Für eine benachbarte Gemeinde mit 676,30 Hektar (vergleichbar) werden hier 25.000 € jährlicher Aufwand kalkuliert. Das entspricht 36,97 € Kosten pro Hektar bewilligte Fläche pro Jahr.

Auch wird davon ausgegangen, dass die Auszeichnung und die Kennzeichnung der Habitatbäume durch einen langjährigen Revierleiter, der sich auskennt, wesentlich rascher und effektiver erfolgt als mit einem Externen. In diesem Zuge handelt es sich bei der Entscheidung für die Kennzeichnung der Habitatbäume um eine Haushaltskonsolidierungsmaßnahme, die bei der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts mit aufgeführt werden könnte.

-       Betriebsausführung des Sondheimer Gemeindewaldes durch eigenes Personal

Durch die Betriebsausführung des Sondheimer Gemeindewaldes durch eigenes Personal in Gestalt des Revierförsters erhält die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön vom Staat einen finanziellen Ausgleich. Dieser finanzielle Ausgleich (=Mehrbelastungsausgleich) hat sich ab dem Jahr 2024 um ein Vielfaches erhöht.


Zukünftige Maßnahmen:

-       Regelung des Arbeitsverhältnisses der Büchereikraft
Im Jahr 2022 wurde das Arbeitsverhältnis der Büchereifachkraft neu geregelt. Bisher hatte die Büchereikraft keinen eindeutigen Arbeitsvertrag mit einer festgelegten Sollstundenzahl, sondern rechnete "nach Aufwand" mit der Gemeinde ab. Dies wurde geändert. Anhand der gemeindlichen Leistungsanforderung wurde eine Sollarbeitszeit mit entsprechender Arbeitszeitregelung im Arbeitsvertrag geregelt. Der Aufbau von Überstunden wird somit eingeschränkt.


2.3. Optimierung der kommunalen Verwaltungsorganisation mit dem Ziel des Kostenabbaus

In der Vergangenheit durchgeführte Maßnahmen:

-       Verpachtung des Schlachthauses Stetten
Für die Organisation, Abwicklung und Sauberkeit des Schlachthauses Stetten war bisher gemeindliches Personal beschäftigt. Mit Beschluss vom 17.03.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, das Schlachthaus als gemeindliche Einrichtung aufzugeben und an einen Privatmann zu verpachten. Hierdurch können voraussichtlich rund 500 € jährlich gespart werden.

-       Neuregelung Betriebsträgervereinbarung / Reinigungskraft Kindertagesstätte Sondheim
Keine Wiederbesetzung der Reinigungskraft für die Kindertagesstätte Sondheim: Mit dem Träger der Kindertagesstätte Sondheim wurde eine neue Betriebsträgervereinbarung dahingehend geschlossen, dass der Träger sich künftig selbst und auf eigene Kosten um die Reinigung der Kindertagesstätte in Sondheim kümmert. Die neue Betriebsträgervereinbarung gilt ab 01.01.2022. Damit werden seit dem Haushaltsjahr 2022 jährliche Ausgaben von mindestens 6.600 € gespart..

-       Beteiligung an der Interkomm-IT GmbH
Nach dem Beitritt der VGem Ostheim zur Interkomm-IT GmbH hat sich die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön mit der Betreuung der EDV-Ausstattung ihrer Einrichtungen auch der Interkomm-IT GmbH

-       Zusammenlegung von Standesämtern
Mit Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der VGem Fladungen vom 05.11.2020 und der VGem Ostheim vom 18.06.2020 wurden die Aufgaben des Standesamtes Fladungen auf das Standesamt Ostheim übertragen. Hierdurch können nachhaltige Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen erzielt werden. Es gab auch einen Zuschuss aus dem Förderprogramm für interkommunale Zusammenarbeit. Als Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim profitiert auch die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön davon.

-       Gemeinsame Ausschreibung eines Straßen-, Wasser- und Abwasserkatasters sowie eines Straßensanierungskonzepts
Gemeinsam mit den anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft wird im Jahr 2022 ein Wasser- und Abwasserkataster sowie ein Straßenkataster erstellt. Außerdem gibt es eine Straßenzustandserfassung mit Erstellung eines Straßensanierungskonzepts. Die drei Gemeinden haben diese umfangreiche Leistung gemeinsam ausgeschrieben und vergeben. Der Angebotspreis konnte dadurch deutlich reduziert werden. Auch organisatorisch wird die Abwicklung unter Einbindung des Geoinformationssystems wesentlich einfacher.

-       Digitales Meldesystem für Wasserzählerstände
Im Bereich der Wasserversorgung wurde im Jahr 2021 auf ein digitales Meldesystem für die Wasserzählerstände zum Zwecke der Gebührenabrechnung umgestellt. Hierdurch können Personalausgaben für die Wasserableser gespart werden.

Aktuelle Maßnahmen:

-       Erfassung des Ressourcenverbrauchs mit dem Ziel des Kostenabbaus
Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts der Verwaltungsgemeinschaft und deren Mitgliedsgemeinden wurde die Arbeitszeiterfassung der Beschäftigten mit Wirkung vom 01.01.2023 dahingehend umgestellt, dass die Fahrzeug- und Gerätenutzung und die dazugehörigen Kosten exakt erfasst werden. So ergibt sich die Möglichkeit die Wirtschaftlichkeit des Geräteeinsatzes sachlich zu bewerten. Dies wiederum soll als wesentliche Entscheidungsgrundlage für künftige Investitionsmaßnahmen dienen. Das Projekt ist vorbildlich angelaufen.
Im Jahr 2024 wurden erstmals für das Rechnungsjahr 2023 die Sachkosten für jede einzelne Kostenstelle gebucht. Für jedes Fahrzeug und jedes Gerät konnten Verrechnungssätze gebildet werden, die in der Sitzung des Gemeinderates am 18.01.2024 beschlossen wurden.

-       Gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter
Abschluss eines öffentlichen-rechtlichen Vertrags zusammen mit anderen Verwaltungseinheiten mit der Interkomm-IT GmbH zum Zwecke der Bestellung eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten für die Koordination der Erstellung und Fortschreibung der Informationssicherheitskonzepte gem. Art. 43 Abs. 1 BayDiG (Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 06.07.2023) sowie Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten und dessen Stellvertreter bei der Interkomm-IT GmbH (Beschluss vom 22.11.2023).

-       Gemeinsamer Betrieb einer Schlauchpflegeanlage
Gemeinsamer Betrieb einer Schlauchpflegeanlage für die gemeindlichen Feuerwehren in Kooperation mit dem Markt Oberelsbach (Beschluss des Gemeinderates vom 16.03.2023). Am 31.10.2024 wurde die Zweckvereinbarung zwischen sechs Gemeinden erfolgreich geschlossen. Im Haushaltjahr 2024 ist ein kleiner Investitionsansatz für den notwendigen Austausch der alten Schläuche für den gemeinsamen Schlauchpool in Oberelsbach vorgesehen.

-       Gemeinsame Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Zusammen mit den anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft wurde ein Fachbüro für die Flächenerfassung der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ausgeschrieben und vergeben.
Mit Beschluss vom 14.03.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, die gesplittete Abwassergebühr zum 01.01.2025 einzuführen.
Sowohl beim externen Dienstleister als auch bei der Verwaltungsgemeinschaft gibt es Einsparungen und Synergieeffekte durch die gemeinsame Abarbeitung.

-       Zusammenarbeit von Bauhöfen
Im Jahr 2023 fand ein erstes Gespräch zu Möglichkeiten der gemeinsamen Beschaffung dreier kommunaler Bauhöfe statt.
Die Zusammenarbeit soll intensiviert werden.

-       Befahrung und Reinigung aller gemeindlichen Kanäle in Kooperation mehrerer Gemeinden
Im Jahr 2023 wurden in Kooperation der drei Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft die notwendige Kanalbefahrung und -reinigung mit dem Ziel der Erstellung eines Generalentwässerungsplans ausgeschrieben. So konnte und kann zum einen Verwaltungsaufwand gespart werden. Zum anderen konnte am Markt auf diese Weise ein besseres Angebot erzielt werden. Die Auftragsvergabe erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 22.02.2024.

Zukünftige Maßnahmen:

-       Gemeinsame Beschaffung und Betrieb von Funkwasserzählern in der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung
Im Verbund zwischen mehreren Gemeinden und Wasserversorgungsbetrieben fand am 11.03.2024 das Auftaktgespräch zum geplanten Projekt der gemeinsamen Beschaffung und Betrieb von Funkwasserzählern in den gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtungen statt. Die Gemeinde verspricht sich nicht nur durch die Umstellung an sich einen Einspareffekt und eine Optimierung des Verwaltungsaufwandes, sondern auch die gemeinsame Bewältigung und Abarbeitung des Projekts.

-       Verstärkung der Kooperation von Verwaltungen
Aufnahme von Gesprächen zur weiteren Zusammenarbeit mithilfe von Zweckvereinbarungen von Verwaltungsgemeinschaften

-       Zusammenarbeit von Feuerwehren
Weiterführung von Gesprächen zur weiteren Zusammenarbeit von Feuerwehren verschiedener Ortsteile und Gemeinden

-       Gemeinsame Durchführung von Ausschreibungen
Wo irgendwo Synergien in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erzielt werden können, so sollen dies umgesetzt werden.


3.     Kommunale Einrichtungen
Anforderung: Werden kommunale Einrichtungen wie bspw. Hallen- und Freischwimmbäder, Veranstaltungseinrichtungen oder kulturelle Einrichtungen auf Dauer defizitär geführt, so sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

-       Rathaus Sondheim:
Effizienzsteigerung durch Glasfaser-Hausanschluss über Förderrichtlinie GWLAN-R.
Komplette Verwaltung zusammengefasst in Verwaltungsgemeinschaft.
Die Räumlichkeiten werden wieder öfters vermietet.

-       Freiwillige Feuerwehren:
Einsparungen von laufenden Kosten, Umstellung Mittelbewirtschaftung, Umstellung Ablauf Erstellung von Leistungsbescheiden, Einrichtung von Budgets für die zwei Gemeindeteilfeuerwehren
Neukalkulation und Anpassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz mit Beschluss vom 16.02.2023;
Verschiebung von dringend notwendigen Investitionsmaßnahmen (z. B. Abgasabsauganlagen im Feuerwehrgerätehaus);
Betrieb eines gemeinsamen Schlauchpools und einer gemeinsamen Schlauchpflegeanlage zusammen mit fünf weiteren Gemeinden in Oberelsbach (Abschluss einer Zweckvereinbarung im Herbst 2023).

-       Gemeindebücherei:
Das Entgelt für die Büchereileiterin wird wegen geringfügiger Beschäftigung und ohne Inbezugnahme des Tarifvertrags auf sehr niedrigem Niveau gehalten. Auch das Budget für die Büchereimittel wurde trotz Kostenerhöhung in den letzten Jahren nicht erhöht. Entsprechende Anträge der Büchereileiterin wurden abgelehnt. Durch den sparsamen Betrieb konnten in der Vergangenheit schon einige Ausgaben gespart werden.
Durch Umstellung des Arbeitsvertrags wurde mit der Bibliothekskraft im Jahr 2022 eine feste Sollarbeitszeit mit festen Arbeitszeiten festgelegt um das Auflaufen von Überstunden zu verhindern.
Im Jahr 2024 soll über die Höhe der Benutzungsgebühren beraten werden. Dies soll in der Beschlussfassung des Haushaltskonsolidierungskonzepts so festgehalten werden.
In Zukunft soll über den Fortbestand der Bücherei beraten werden, da die Gebühreneinnahmen nicht die Personalausgaben decken.

-       Kindertagesstätten:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.08.2021 wurde mit der Ev. Kirchengemeinde Sondheim und der Ev. Kirchengemeinde Stetten eine neue Betriebsträgervereinbarung für den Betrieb der Kindertagesstätten in Sondheim und Stetten, wirksam ab 01.01.2022 geschlossen. Nach der neuen Betriebsträgervereinbarung wird die Aufgabe und die Kostenlast für Reinigungspersonal und Hausmeistertätigkeiten vollständig auf den Träger übertragen. Auch sämtliche andere Nebenkosten werden auf den Träger übertragen und mit dem Träger abgerechnet. Hierdurch wird mit Kosteinsparungen i. H: v. mindestens 16.600 € jährlich gerechnet. Die Kosteneinsparungen haben sich auch in etwa so dargestellt.
Die notwendige Fensterreinigung wurde gemeinsam mit anderen Gemeinden und für verschiedene Objekte ausgeschrieben, so dass hierbei bessere Preise erzielt werden konnten.

-       Dorfgemeinschaftshäuser
Die Dorfgemeinschaftshäuser werden soweit es geht vermietet und die Nebenkosten den Nutzern in Rechnung gestellt. Es werden nicht mehr Dorfgemeinschaftshäuser vorgehalten wie benötigt.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.04.2022 und 08.12.2022 wurden die Nutzungsgebühren und Nebenkosten für die beiden Dorfgemeinschaftshäuser angepasst. Die Erhöhung der Nutzungsgebühren und Nebenkostenpauschale beträgt im Schnitt 20 Prozent.
Seit 2022 wird das Dorfgemeinschaftshaus Sondheim durch die Volkshochschule Rhön und Grabfeld für Kurse / Seminare genutzt. Hier ergeben sich entsprechende Mehreinnahmen.

Seit 2024 werden die Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses Sondheim zusätzlich fest an eine Augenschule vermietet. Hierdurch kann eine bessere Auslastung und Mehreinnahmen erzielt werden.

-       Erhöhung der Nutzungsgebühren für den Schulungsraum der Feuerwehr
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.04.2022 und 08.12.2022 wurden die Nutzungsgebühren und Nebenkosten für den Schulungsraum der Feuerwehr angepasst. Die Erhöhung der Nutzungsgebühren und Nebenkostenpauschale beträgt im Schnitt 10 Prozent.

-       Erhöhung der Nutzungsgebühren für die Festscheune mit Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.04.2022 und 08.12.2022 wurden die Nutzungsgebühren und Nebenkosten für die Festscheune mit Toilettenanlage angepasst. Die Erhöhung der Nutzungsgebühren beträgt 43 Prozent.

-       Erhöhung der Nutzungsgebühren für den Saal des Weimarischen Hofes
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.04.2022 und 08.12.2022 wurden die Nutzungsgebühren und Nebenkosten für den Saal des Weimarischen Hofs angepasst. Die Erhöhung der Nutzungsgebühren und der Nebenkostenpauschale beträgt im Schnitt 20 Prozent.

-       Backhaus Stetten
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.04.2022 und 08.12.2022 wurden Nutzungsgebühren und Nebenkosten für die Nutzung des Backhauses festgelegt. Eine Nutzungsgebühr existierte vorher nicht.

-       Betrieb der Mangeln in Sondheim und Stetten
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.04.2022 und 08.12.2022 wurden die Nutzungsgebühren für die Mangeln in Sondheim und Stetten angepasst. Die Gebührenerhöhung beträgt im Schnitt 33 Prozent.
Die Gemeindeführung macht sich schon länger Gedanken über den Betrieb der Mangeln in den beiden Gemeindeteilen Sondheim und Stetten. Im Jahr 2024 möchte der Gemeinderat eine Entscheidung über die Zukunft der Mangeln in Sondheim und Stetten treffen. Auch eine Aufgabe der Mangeln wird in Erwägung gezogen.

-       Aufgabe des Betriebs des Schlachthauses in Stetten
In Stetten betreibt die Gemeinde noch ein Schlachthaus. Mit Beschluss vom 17.03.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, das Schlachthaus in Stetten nicht mehr weiter zu betreiben, sondern an einen Privatmann zu verpachten. Hier können Kosten eingespart werden.

-       Aufgabe des Betriebs der Kelterei
Ende des Jahres 2019 wurde die gemeindliche Einrichtung "Kelterei" aufgegeben. Hierdurch konnten Kosteneinsparungen erzielt werden.

-       Gemeindegaststätte "Weimarischer Hof"
Die Gemeinde verpachtet seit 25 Jahren ohne Unterbrechung erfolgreich die Gemeindegaststätte "Weimarischer Hof" an ein Pächterehepaar, das die Gaststätte erfolgreich betreibt. Hierfür wird Pacht und Nebenkostenersatz verlangt. Leider hat der langjährige Pächter zum 01.08.2023 nun das Pachtverhältnis gekündigt. Mit Hochdruck wird nach einem neuen Pächter gesucht.
Die große Maßnahme der Heizungserneuerung im Zentrum "Weimarischer Hof" wurde im Haushaltsjahr 2024 deutlich nach hinten verschoben, da die Maßnahme bereits im Investitionsprogramm nur mit der Kategorie "C" priorisiert wurde und die Förderung für den Heizungsaustausch staatlicherseits deutlich reduziert wurde. Nun erfolgte eine weitere Anpassung in die Kategorie "D" und im Investitionsprogramm eine Reduzierung des Mittelansatzes.
 
-       Gemeindegaststätte "Zur Linde"
Für die Gemeindegaststätte "Zur Linde" in Stetten konnte im Jahr 2021 erfolgreich ein langfristiger Pachtvertrag mit auskömmlichen Pachteinnahmen geschlossen werden. Aufgrund des Investitionsaufwands der Gemeinde wurde der Pachtzins noch einmal erfolgreich nachverhandelt. Hierdurch kam es zu Einnahmenerhöhungen.

-       Eisdiele in ehemaliger Gemeindemetzgerei
Für die Gemeindemetzgerei in Sondheim fand sich kein Nachpächter. Durch intensive Bemühungen des 1. Bürgermeisters und des Gemeinderates wurden die Räumlichkeiten nun einen Betreiber für Eisdielen vermietet. Hierdurch ergeben sich neue Pachteinnahmen von 3.600 € im Jahr zzgl. dem Nebenkostenersatz.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 25.05.2023 hat der Pächter der Eisdiele zusätzlich die ehemalige Wurstküche zur Eisherstellung angemietet. Es werden hierfür zusätzliche Pachteinnahmen i. H: v. 100,- € monatlich erzielt.

-       Bauhof:
sh. Hinweise in 2. Personalausgaben;
Überlegungen zur weiteren interkommunalen Zusammenarbeit;
Neukalkulation und Erhöhung der Stundenverrechnungssätze für den Bauhof mit Beschluss vom 04.03.2021 von 37,- € auf 45,- € pro Bauhofstunde.
Im Jahr 2023 fand eine Besprechung zur gemeinsamen Materialbeschaffung (z. B. Streusalz) zusammen mit anderen Gemeinden statt.

-       Forstwirtschaft:
Bewusst hat sich die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön gegen die Übertragung der BA/BL auf die Forstbetriebsgemeinschaft Obere Rhön w.V. entschieden und geht damit einen "Sonderweg" in der Streutalallianz. Die Forstbetriebsleitung wird immer noch relativ kostengünstig vom Freistaat Bayern erledigt, die Forstbetriebsausführung über einen gemeindeeigenen Revierförster, der den Kommunalwald in Sondheim in hervorragender Weise vermarktet. Im Nachhinein konnten durch den "Nichtanschluss" auch erhebliche Kosten eingespart werden.
Auch im Jahr 2023 wurde entgegen dem Haushaltsansatz wieder ein beträchtlicher Gewinn im Bereich der Forstwirtschaft eingefahren. Die Brennholzpreise wurden im Jahr 2023 dem steigenden Marktwert angepasst.
Mit Erfolg hat die Gemeinde Sondheim Zuwendungen aus dem Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" beantragt. In den nächsten zehn Jahren werden hierüber knapp 60.000 € jährliche Einnahmen erzielt. Für die Auflagenerfüllung ist Personal notwendig (insbesondere Kennzeichnung von Habitatbäumen); dieses wird mit eigenem Personal und leichter, befristeter Stundenaufstockung bewerkstelligt (siehe oben).


4.     Überprüfung aller Ausgabepositionen:

Anforderung:
Alle disponiblen Ausgabepositionen sind daraufhin zu überprüfen, ob und inwieweit auf die Erfüllung der Aufgabe gänzlich verzichtet werden kann; handelt es sich um eine unverzichtbare Aufgabe, so ist sie auf das sachlich zeitlich unabweisbare Minimum zurückzuführen.

Die Entscheidung über die Gewährung von Stabilisierungshilfen erfolgt nach bayernweit einheitlichen Kriterien. Von einer Kommune, die Stabilisierungshilfen zur Besserung ihrer finanziellen Lage erhält, wird erwartet, dass sie ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpft und u.a. (weitere) Einspar- und Einnahmemöglichkeiten im Bereich der freiwilligen Leistungen bzw. defizitären und kostenrechnenden Einrichtungen prüft und ausschöpft. In diesem Zusammenhang wird abermals auf die Erhebung kostendeckender Gebühren unter Einbeziehung der negativen Sonderrücklagen im Wasser- und Abwasserbereich hingewiesen. Zudem wird anheimgestellt, die Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen.

4.1. Kürzung von freiwilligen Leistungen:

Anforderung:
Insbesondere alle freiwilligen Leistungen sind in jedem Einzelfall einer kritischen Prüfung zu unterziehen und in vertretbarer Weise auf das vor Ort unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren. Als freiwillig sind auch Erstattungen, Zuschüsse etc. anzusehen, die im Rahmen von Pflichtaufgaben über die gesetzlich festgelegten Leistungen hinaus gewährt werden. Zusammen mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept hat die Kommune eine Liste über die freiwilligen Leistungen vorzunehmen.

-       Vereinsförderprogramm überprüfen:
Im Jahr 2015 hat der Gemeinderat Richtlinien für ein Förderprogramm für Vereine aufgestellt, um den Ablauf von Förderanträgen zu regeln und Grundsätze für eine Förderung festzuschreiben.
Das Vereinsförderprogramm soll im Jahr 2024 einer Prüfung unterzogen werden. Insbesondere wird dabei auch eine Reduzierung der Mittelausstattung gedacht.

-       Zuschüsse an Musik- und Gesangvereine
Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön gibt seit Jahren dem Musikverein Sondheim, dem Gesangverein Sondheim sowie den beiden Gospelchören einen Zuschuss i. H. v. 200,- € jährlich. Dieser Zuschuss sollte in den Jahren 2022/2023 einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Dies wurde getan. Aufgrund der geringen Aktivitäten wird seit 2022 kein Zuschuss mehr an den Gospelchor Stetten und seit 2023 kein Zuschuss mehr an den Gesangverein Sondheim gezahlt.

-       Gemeindebücherei:
Das Entgelt für die Büchereileiterin wird wegen geringfügiger Beschäftigung und ohne Inbezugnahme des Tarifvertrags auf sehr niedrigem Niveau gehalten. Auch das Budget für die Büchereimittel wurde trotz Kostenerhöhung in den letzten Jahren nicht erhöht. Entsprechende Anträge der Büchereileiterin wurden abgelehnt. Durch den sparsamen Betrieb konnten in der Vergangenheit schon einige Ausgaben gespart werden.
Durch Umstellung des Arbeitsvertrags wurde mit der Bibliothekskraft im Jahr 2022 eine feste Sollarbeitszeit mit festen Arbeitszeiten festgelegt um das Auflaufen von Überstunden zu verhindern.
Im Jahr 2024 soll über eine Gebührenerhöhung in der gemeindlichen Bücherei beraten werden.

-       Kostengünstiges Angebot eines Ferienprogramms
Das Ferienprogramm der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön wird in ehrenamtlicher Arbeit durch die gemeindlichen Vereine angeboten. Die Gemeinde unterstützt bei der Koordination und Vermarktung. Dies wurde auch im Jahr 2022 so fortgeführt.

-       Dorfgemeinschaftshäuser
Die Dorfgemeinschaftshäuser werden soweit es geht vermietet und die Nebenkosten den Nutzern in Rechnung gestellt. Es werden nicht mehr Dorfgemeinschaftshäuser vorgehalten wie benötigt.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.04.2022 und 08.12.2022 wurden die Nutzungsgebühren für die beiden Dorfgemeinschaftshäuser angepasst. Die Erhöhung der Nutzungsgebühren und Nebenkostenpauschale beträgt im Schnitt 20 Prozent.
Seit 2024 werden die Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses Sondheim zusätzlich fest an eine Augenschule vermietet. Hierdurch kann eine bessere Auslastung und Mehreinnahmen erzielt werden.
 
-       Betrieb der Mangeln in Sondheim und Stetten
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.04.2022 und 08.12.2022 wurden die Nutzungsgebühren für die Mangeln in Sondheim und Stetten angepasst. Die Gebührenerhöhung beträgt im Schnitt 33 Prozent.
Im Jahr 2024 möchte der Gemeinderat eine Entscheidung über die Zukunft der Mangeln in Sondheim und Stetten treffen. Auch eine Aufgabe der Mangeln wird in Erwägung gezogen.

-       Aufgabe des Betriebs des Schlachthauses in Stetten
In Stetten betreibt die Gemeinde noch ein Schlachthaus. Mit Beschluss vom 17.03.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, das Schlachthaus in Stetten nicht mehr weiter zu betreiben, sondern an einen Privatmann zu verpachten. Hier können Kosten eingespart werden.

-       Aufgabe des Betriebs der Kelterei
Ende des Jahres 2019 wurde die gemeindliche Einrichtung "Kelterei" aufgegeben. Hierdurch konnten Kosteneinsparungen erzielt werden.

-       Gemeindegaststätte "Weimarischer Hof"
Die Gemeinde verpachtet seit 25 Jahren ohne Unterbrechung erfolgreich die Gemeindegaststätte "Weimarischer Hof" an ein Pächterehepaar, das die Gaststätte erfolgreich betreibt. Hierfür wird Pacht und Nebenkostenersatz verlangt.
Mit Hochdruck wird nach einem neuen Pächter gesucht.
Die große Maßnahme der Heizungserneuerung im Zentrum "Weimarischer Hof" wurde im Haushaltsjahr 2024 deutlich nach hinten verschoben, da die Maßnahme bereits im Investitionsprogramm nur mit der Kategorie "C" priorisiert wurde und die Förderung für den Heizungsaustausch staatlicherseits deutlich reduziert wurde. Nun erfolgte eine weitere Anpassung in die Kategorie "D" und im Investitionsprogramm eine Reduzierung des Mittelansatzes.

-       Gemeindegaststätte "Zur Linde"
Für die Gemeindegaststätte "Zur Linde" in Stetten konnte im Jahr 2021 erfolgreich ein langfristiger Pachtvertrag mit auskömmlichen Pachteinnahmen geschlossen werden. Aufgrund des Investitionsaufwands der Gemeinde wurde der Pachtzins noch einmal erfolgreich nachverhandelt. Hierdurch kam es zu Einnahmenerhöhungen.

-       Eisdiele in ehemaliger Gemeindemetzgerei
Für die Gemeindemetzgerei in Sondheim fand sich kein Nachpächter. Durch intensive Bemühungen des 1. Bürgermeisters und des Gemeinderates wurden die Räumlichkeiten nun einen Betreiber für Eisdielen vermietet. Hierdurch ergeben sich neue Pachteinnahmen von 3.600 € im Jahr zzgl. dem Nebenkostenersatz.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 25.05.2023 hat der Pächter der Eisdiele zusätzlich die ehemalige Wurstküche zur Eisherstellung angemietet. Es werden hierfür zusätzliche Pachteinnahmen i. H: v. 100,- € monatlich erzielt. Durch die jährlichen Pachteinnahmen i. H. v. 4.800,- € soll sich im Haushaltsjahr 2024 ein Überschuss im laufenden Betrieb von 4.400 € (Vorjahr: 2.000 €) ergeben.

4.2. Kürzung bei Pflichtaufgaben
Bei der Haushaltskonsolidierung können die Pflichtaufgaben nicht außer Betracht bleiben; auch im Bereich der pflichtigen Aufgaben sind daher alle Möglichkeiten einer Kostenreduzierung auszuschöpfen, insbesondere wenn die Kosten ein überdurchschnittliches Niveau aufweisen. Hinsichtlich Art, Umfang und Ermessensausübung pflichtiger Aufgaben sind die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstärkt zu berücksichtigen. Gesetzliche Ansprüche sind mit dem Ziel zu überprüfen, sie - ggf. in kommunaler Zusammenarbeit - auf kostengünstigere Weise zu erfüllen.

-       Abschaltung des Osterbrunnens Sondheim
Im Jahr 2022 wurde aus Haushaltskonsolidierungsgrünen der Osterbrunnen Sondheim abgeschaltet. Hier ergeben sich erhebliche Einsparungen bei den Wassergebühren (ca. 3.000 € im Jahr). Außerdem ist die Maßnahme ein vorbildliches Zeichen für Ressourcen- und Wassereinsparung.

-       Reduzierung der Ausgaben für den Winterdienst
Nachdem ein Unternehmer den Winterdienst für die Gemeinde teilweise nicht mehr übernommen hatte, wird der Winterdienst seit dem Winter 2019/2020 vom vorhandenen Personal geleistet, ohne dass es zu Stundenaufstockungen oder Neueinstellungen kam. So wurde eine nachhaltige Kosteneinsparung überzeugt.

-       Wirtschaftlicherer Einsatz von Mitteln durch Straßensanierungskonzept
Mithilfe eines Straßensanierungskonzepts, welches in Kooperation mit anderen Gemeinden (s.o.) erstellt wird, soll ein wirtschaftlicherer Einsatz bei der Straßenreparatur und -sanierung erfolgen. Mit Kosteneinsparungen ist zu rechnen.
Das Straßensanierungskonzept wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.10.2023 vorgestellt. Die Abarbeitung soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kanalbefahrung Stück für Stück und so wirtschaftlich wie möglich erfolgen.

-       Straßenbeleuchtung: Umstellung auf energieeffiziente LED-Technik und Nachregelung
Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön hat ihre gesamte Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik umgestellt. Hierdurch können bis zu 80 % an laufenden Stromkosten eingespart werden.
Mit der Energiekrise 2022 wurde die Dimmung der Straßenbeleuchtung noch einmal nach justiert. Damit wurden weitere Kosteneinsparungen erzielt.
Die Beleuchtung der Kirche Sondheim wurde ebenfalls im Jahr 2022 ausgeschaltet.
Nach Abstimmung von Bürgermeister und Gemeinderat Anfang des Jahres 2024 soll dies künftig in Abstimmung mit der Evang. Kirchengemeinde Sondheim auch so bleiben.

-       Rathaus Sondheim:
Effizienzsteigerung durch Glasfaser-Hausanschluss über Förderrichtlinie GWLAN-R.
Komplette Verwaltung zusammengefasst in Verwaltungsgemeinschaft.
Seit 2024 werden die Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses Sondheim zusätzlich fest an eine Augenschule vermietet. Hierdurch kann eine bessere Auslastung und Mehreinnahmen erzielt werden.

-       Freiwillige Feuerwehren:
Einsparungen von laufenden Kosten, Umstellung Mittelbewirtschaftung, Umstellung Ablauf Erstellung von Leistungsbescheiden, Einrichtung von Budgets für die zwei Neukalkulation und Anpassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz mit Beschluss vom 16.02.2023;
Verschiebung von dringend notwendigen Investitionsmaßnahmen (z. B. Abgasabsauganlagen im Feuerwehrgerätehaus);
Betrieb eines gemeinsamen Schlauchpools und einer gemeinsamen Schlauchpflegeanlage zusammen mit fünf weiteren Gemeinden in Oberelsbach (Abschluss einer Zweckvereinbarung im Herbst 2023).
 
-       Kindertagesstätten:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.08.2021 wurde mit der Ev. Kirchengemeinde Sondheim und der Ev. Kirchengemeinde Stetten eine neue Betriebsträgervereinbarung für den Betrieb der Kindertagesstätten in Sondheim und Stetten, wirksam ab 01.01.2022 geschlossen. Nach der neuen Betriebsträgervereinbarung wird die Aufgabe und die Kostenlast für Reinigungspersonal und Hausmeistertätigkeiten vollständig auf den Träger übertragen. Auch sämtliche andere Nebenkosten werden auf den Träger übertragen und mit dem Träger abgerechnet. Hierdurch wird mit Kosteinsparungen i. H: v. mindestens 16.600 € jährlich gerechnet.
Die Kosteneinsparungen haben sich auch in etwa so dargestellt.
Die notwendige Fensterreinigung wurde gemeinsam mit anderen Gemeinden und für verschiedene Objekte ausgeschrieben, so dass hierbei bessere Preise erzielt werden konnten.

-       Bauhof:
sh. Hinweise in 2. Personalausgaben;
Überlegungen zur weiteren interkommunalen Zusammenarbeit;
Neukalkulation und Erhöhung der Stundenverrechnungssätze für den Bauhof mit Beschluss vom 04.03.2021 von 37,- € auf 45,- € pro Bauhofstunde.
Im Jahr 2023 fand eine Besprechung zur gemeinsamen Materialbeschaffung (z. B. Streusalz) zusammen mit anderen Gemeinden statt.

-       Forstwirtschaft:
Bewusst hat sich die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön gegen die Übertragung der BA/BL auf die Forstbetriebsgemeinschaft Obere Rhön w.V. entschieden und geht damit einen "Sonderweg" in der Streutalallianz. Die Forstbetriebsleitung wird immer noch relativ kostengünstig vom Freistaat Bayern erledigt, die Forstbetriebsausführung über einen gemeindeeigenen Revierförster, der den Kommunalwald in Sondheim in hervorragender Weise vermarktet. Im Nachhinein konnten durch den "Nichtanschluss" auch erhebliche Kosten eingespart werden.
Auch im Jahr 2023 wurde entgegen dem Haushaltsansatz wieder ein beträchtlicher Gewinn im Bereich der Forstwirtschaft eingefahren. Die Brennholzpreise wurden im Jahr 2023 dem steigenden Marktwert angepasst.
Mit Erfolg hat die Gemeinde Sondheim Zuwendungen aus dem Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" beantragt. In den nächsten zehn Jahren werden hierüber knapp 60.000 € jährliche Einnahmen erzielt. Für die Auflagenerfüllung ist Personal notwendig (insbesondere Kennzeichnung von Habitatbäumen); dieses wird mit eigenem Personal und leichter, befristeter Stundenaufstockung bewerkstelligt (siehe oben).


4.3. Kostendeckende Einrichtungen:

Anforderung:
Der Zuschussbedarf kostenrechnender Einrichtungen ist konsequent durch Ausgabenreduzierung und/oder Einnahmeerhöhungen zu begrenzen. In den klassischen Bereichen kostenrechnender Einrichtungen (insbesondere Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) dürfen grundsätzlich keine Unterdeckungen entstehen. Dabei müssen sich die Kalkulationsgrundlagen an den betriebswirtschaftlich und rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausrichten.

-       Kostenrechnende Gebühren für die Wasserversorgung

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.11.2020 wurden die Wassergebühren für die Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön für den nächsten Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024 neu kalkuliert und festgesetzt. In der Nachkalkulation ergab sich ein Verlustvortrag in Höhe von 22.823,77 €, welcher Berücksichtigung in der Kalkulation finden musste. In die Kalkulation der Kosten für den Zeitraum 2021 bis 2024 spielten insbesondere die geplante Sanierung bzw. Erweiterung des Maschinenhauses Roth, die Zustandserfassung und Digitalisierung der Wasserleitungen in Sondheim und Stetten sowie damit in Verbindung stehende Sanierungsmaßnahmen mit hinein.

Nach Beschluss des Gemeinderates wurde die Grundgebühr schließlich von 12,50 € je Abnehmer auf 30,00 € und die Wasserverbrauchsgebühr von 1,53 €/m³ auf 2,21 €/m³ erhöht. Damit wurde die Wasserverbrauchsgebühr kostendeckend festgesetzt. Eine Neukalkulation der Wassergebühren steht nach Ablauf des vierjährigen Kalkulationszeitraums im Jahr 2024 an.

Im Rechnungsjahr 2022 wurde bei der Wasserversorgung ein Überschuss i. H. v. 25.653,66 € (Vorjahr: 15.559,81 €) erzielt. Da jedoch noch Defizite der Vorjahre auszugleichen waren, wurde nur ein Betrag i. H. v. 14.896,15 € der Sonderrücklage Wasser zugeführt. Der Stand der Sonderrücklage Wasser zum 31.12.2022 beträgt nun 14.896,15 €. Im Rechnungsjahr 2023 ist in der Wasserversorgungseinrichtung voraussichtlich ein Überschuss i. H. v. 20.000 € zu erwarten.

Eine Neukalkulation der Wassergebühren steht nach Ablauf des vierjährigen Kalkulationszeitraums im Jahr 2024 an.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.01.2024 wurde festgelegt, dass die Maßnahme zur Sanierung bzw. Erweiterung des Maschinenhauses Roth über Verbesserungsbeiträge finanziert werden soll. Eine Verbesserungsbeitragssatzung wird alsbald erlassen. Die Gemeinde erhält hierdurch mehr finanziellen Spielraum für Investitionen in die kommunalen Pflichtaufgaben.


-       Kostenrechnende Gebühren für die Abwasserentsorgung

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.11.2020 wurden die Einleitungsgebühren für die Abwasserentsorgungseinrichtung der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön für den nächsten Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024 neu kalkuliert und festgesetzt. In der Nachkalkulation ergab sich ein Gewinnvortrag in Höhe von 45.581,95 €, welcher Berücksichtigung in der Kalkulation finden musste.

In der Kalkulation der Kosten für den Zeitraum 2021 bis 2024 waren insbesondere die im Jahr 2021 geplante Zustandserfassung, Bestandsaufnahme sowie hydraulische und bautechnische Zustandsklassifizierung im Ortsteil Stetten, die dazugehörige Kanalsanierung im Ortsteil Steten sowie die geplante Sanierung und Ertüchtigung der Kläranlage Nordheim oder den Anschluss an den AZV Mellrichstädter Gruppe zu beachten.

Für die Entwässerungseinrichtung wurde nach Beschluss des Gemeinderates eine Grundgebühr von 30,00 € (vorher: 0 €) festgesetzt. Die Einleitungsgebühr erhöhte sich moderat von 1,19 €/m³ auf 1,38 €/m³. Damit wurden die Einleitungsgebühren die Abwasserentsorgungseinrichtung kostendeckend festgesetzt.
 
Im Haushaltsjahr 2024 hat eine Neukalkulation der Gebühren für den nächsten Kalkulationszeitraum zu erfolgen.

Aufgrund des entstandenen Überschusses wurden im Rechnungsjahr 2022 9.165,68 € der Sonderrücklage zugeführt. Immer noch ist die Sonderrücklage Abwasser zum Stand 31.12.2022 mit 62.834,29 € gut gefüllt. Im Jahr 2023 wird voraussichtlich ein Defizit in Höhe von rund 15.000 € erzielt.
 
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.01.2024 wurde beschlossen, die Maßnahme zur Sanierung der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Obere Streu über Verbesserungsbeiträge zu finanzieren. Wenn der Planentwurf und die Kostenschätzung des Architekten feststehen, soll eine Verbesserungsbeitragssatzung erlassen werden. Die Gemeinde erhält hierdurch mehr finanziellen Spielraum für Investitionen in die kommunalen Pflichtaufgaben.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 14.03.2024 wurde außerdem beschlossen, die Niederschlagswassergebühr bzw. die gesplittete Abwassergebühr zum 01.01.2025 einzuführen.
 
Die notwendigen externen Leistungen für die Flächenerfassung wurden in Kooperation von drei Gemeinden gemeinsam ausgeschrieben; so konnte ein besseres Ausschreibungsergebnis erzielt werden. Auch die Abwicklung in der Verwaltung erfolgt als VG-Projekt, so dass hierbei Synergieeffekte und Verwaltungseinsparungen erzielt werden.

-       Kostenrechnende Gebühren für die Friedhofs- und Bestattungseinrichtung

Mit Beschluss vom 26.10.2023 wurden die Friedhofsgebühren für die Friedhofseinrichtungen der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön neu kalkuliert. Bei der Neukalkulation wurden auch die Hinweise aus der jüngsten überörtlichen Rechnungsprüfung des BKPV für die Rechnungsjahre 2018 bis 2020 berücksichtigt:

o   Fehlende Berücksichtigung der zeitlichen Inanspruchnahme der Leichen- und
oAussegnungshalle bzw. des Kühlraums
o   Realistische Prognose der Anzahl von Benutzungen der Leichen- und Aussegnungshalle
obzw. des Kühlraums
o   Zurückhaltende Berücksichtigung des Anteils für öffentliches Grün
o   Keine "Abrundung" von kalkulierten Gebührensätzen bei der Festlegung

Im Ergebnis wurden die meisten Gebühren zwischen 7 und 22 Prozent erhöht; für die Grabarten Einzelgrab und Kindergrab, die nicht mehr sehr oft genutzt werden, gab es eine leichte Reduzierung. Die Gebühr für die Aussegnungshalle, den Aufbahrungsraum und die Benutzung des Kühlsargs wurde deutlich angehoben.

Für den nächsten Kalkulationszeitraum 2028 bis 2031 ist für das Jahr 2027 wie eine Neukalkulation vorgesehen.


5.     Beteiligungen der Kommune

Anforderung: Die Konsolidierung muss sich auch auf alle Beteiligungen der Kommune erstrecken. Sich bietende Möglichkeiten zur Verbesserung der Ertragskraft der kommunalen Unternehmen sind unter der Zielsetzung der Erwirtschaftung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung auszuschöpfen. Zielsetzung der Kommune muss sein, im Haushalt den gesamten Zuschussbedarf für Beteiligungen im Konsolidierungszeitraum schrittweise zu reduzieren.

-       Beteiligung an der Überlandwerk Rhön GmbH
Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön ist beim Überlandwerk Rhön GmbH beteiligt und erhält eine jährliche Dividende i. H. v. 4.000 € sowie Konzessionsabgaben i. H. v. 18.200 € (Ansatz Vorjahr: 19.200 €). Unter Berücksichtigung der derzeitigen Kapitalmarktzinsen stellt dies eine sehr hohe Eigenkapitalverzinsung dar. Die Anteile des Überlandwerks wurden als gewillkürtes Betriebsvermögen in den Betrieb gewerblicher Art "Wasserversorgung" genommen.
Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön hat jüngst für weitere 20 Jahre einen neuen Konzessionsvertrag mit der Überlandwerk Rhön GmbH geschlossen.
Als Einspeisevergütung des Überlandwerks aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage auf den gemeindlichen Dächern wird mit Einnahmen i. H. v. 7.500 € gerechnet.

-       Beteiligung an der Volkshochschule Rhön und Grabfeld gGmbH
Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön ist an der Volkshochschule Rhön und Grabfeld gGbmH beteiligt, was einen jährlichen Zuschussbedarf von 2.200 € bedeutet. Tendenz steigend. Der Gemeinderat hat zur Aufstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes beschlossen, in den Jahren 2022/2023 über den weiteren Umgang mit der Beteiligung an der Volkshochschule beraten.

Dies wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 29.09.2022 und 20.10.2022 erledigt. In der Sitzung vom 29.09.2022 war der Geschäftsführer der Volkshochschule Rhön und Grabfeld gGmbH mit einem ausführlichen Vortrag über die Aktivitäten der Volkshochschule vorstellig. In den vergangenen acht Jahren haben ca. 40 % der Sondheimer Bürger aus der Zielgruppe (18 bis 65 Jahre) Kurse besucht. Ausführlich haben die Mitglieder des Gemeinderates in der darauf folgenden Sitzung die Vor- und Nachteile abgewogen. Letztlich wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2022 einstimmig beschlossen, die Beteiligung an der Volkshochschule Rhön und Grabfeld gGmbH aufrecht zu erhalten, da der Mehrwert für die Gemeinde (Angebot der Daseinsvorsorge, Förderung der Gemeinde, .) höher wiegt als die doch noch vergleichsweise geringen Ausgaben.
 
-       Beteiligungsmanagement
Bei der Verwaltungsgemeinschaft wurde ein Beteiligungsmanagement eingeführt, welches die Beteiligungen der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön überwacht.

-       Kritische Prüfung einer Beteiligung an Photovoltaikanlagen-Betrieb
Bereits in einigen Sitzungen hat sich der Gemeinderat mit diesem Thema kritisch mit diesem Thema auseinandergesetzt.

Zuletzt hat der Gemeinderat in seinen Sitzungen am 08.12.2022, am 25.05.2023, am 26.10.2023 sowie am 14.12.2023 über das Thema beraten. Auch wurde in den beiden Bürgerversammlungen der Jahre 2022 und 2023 darüber berichtet. Zudem fand eine Informationsveranstaltung für die Grundstückseigentümer statt. Es ist nun geplant, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage unter Regie der Überlandwerk Rhön GmbH, deren Gesellschafter die Kommunen sind, im Gemeindeteil Stetten zu verwirklichen, damit die Wertschöpfung in der Region bleibt und sichergestellt wird, dass mögliche Gewinne auch an die Gemeinde abfließen.



6.     Notwendigkeit des kommunalen Vermögens

Anforderung: Das Vermögen der Gemeinde ist daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit es für die kommunale Aufgabenerfüllung noch benötigt wird. Soweit Vermögen zur Aufgabenerfüllung nicht (mehr) notwendig und eine Veräußerung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und des Verbots einer Veräußerung unter Wert zulässig und zur Erreichung des Ziels der Haushaltskonsolidierung notwendig ist, ist das Vermögen zu veräußern und der Erlös zur Haushaltskonsolidierung heranzuziehen.

-       Verkauf des gemeindlichen Wiegehäuschens
Das ehemalige Wiegehäuschen wurde bisher nicht genutzt. Es liefen jedoch laufende Ausgaben auf wie zum Beispiel Brandversicherungsbeiträge. Der Nachbar hatte Interesse für das Wiegehäuschen angemeldet. Mit Beschluss des Gemeinderates wurde das ehemalige Wiegehäuschen zum Verkehrswert verkauft. Die laufenden Ausgaben für dieses gemeindliche Eigentum werden von nun an gespart.

-       Landwirtschaftliches Grundvermögen
In einem effektiven Arbeitskreis haben sich Mitglieder des Gemeinderates Sondheim, der Erste Bürgermeister sowie Mitarbeiter der Bauverwaltung im Jahr 2020 zusammengefunden um über die Anpassung der Pachtverträge für landwirtschaftliche Grundstücke zu beraten. Es wurde ein akzeptiertes Modell gefunden, welches gleichzeitig zu deutlichen Mehreinnahmen (7.000 €) in diesem Bereich bei der Gemeinde führt. Die Maßnahmen zeigen Wirkung. Im Rechnungsjahr 2022 konnten bereits die Einnahmenerhöhungen hinterlegt werden. In den Folgejahren steigen zunehmend die Pachteinnahmen.

Jährlich werden die Pachtverhältnisse bei der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön auf Wiedervorlage gelegt. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 08.12.2022 wurde über die zum 31.12.2022 auslaufenden Pachtverträge beschlossen. Der Beschluss vom 04.03.2021 wurde dahingehend ergänzt, dass die auslaufenden Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen mit den Pächtern nur neu abgeschlossen werden sollen, wenn diese einen höheren Pachtpreis erzielen.

Mit Beschluss vom 26.01.2023 und 14.09.2023 wurden aktuell freiwerdende landwirtschaftliche Pachtflächen zu höheren Pachtpreisen neu vergeben.

Die Pachteinnahmen haben sich seit der Pachterhöhung sukzessive erhöht. Im Finanzplanungsjahr 2025 wird mit einer weiteren Steigerung um 1.900 € gerechnet.

-       Verkauf von Bauland
Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön hat in den Jahren 2020 und 2021 erfolgreich kommunale Bauplätze verkauft und so Einnahmen für den gemeindlichen Haushalt erzeugt. Um den Bedarf weiterhin zu stillen, wird aktuell in Stetten das Baugebiet "Am Balz" erweitert. Der Verkauf der Grundstücke soll mindestens kostendeckend erfolgen. Da aufgrund der abgeschlossenen Ersterschließung der Straße "Am Balz" keine Erschließungsbeiträge gehoben werden können, soll die Kostendeckung für Grund/Boden und Erschließung über den Kaufpreis erfolgen. Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen in diesem Sinne darüber beraten.

-       Aktives Flächenmanagement und Kommunales Förderprogramm mit der Zielsetzung "Innen statt Außen"
Um Folgekosten zu vermeiden setzt die Gemeinde auf Innenentwicklung und hat den Beschluss zur Förderinitiative "Innen statt Außen" gefasst. Jegliche Bemühungen sind in Richtung Nachverdichtung und Revitalisierung leerstehender Gebäude gerichtet. Das Ziel ist dem "Ausbluten" der Ortskerne entgegen zu wirken.

Das Förderprogramm in der Gemeinde Sondheim läuft sehr gut. In der Verwaltungsgemeinschaft wurde eine Mitarbeiterin für die Abwicklung der zahlreichen Förderanträge und die dazugehörige Mittelbereitstellung eingestellt. Trotzdem bleiben die Mittel bei 30.000 € pro Jahr gedeckelt. Diese Mittel werden auch weitgehend ausgeschöpft.

-       Beratung über Zukunft des Brauhaus Stetten
Über die Zukunft des Brauhauses Stetten soll in den nächsten Jahren im Gemeinderat beraten werden. Da das Brauhaus aktuell keinen konkreten Nutzen aufweist, wird in Erwägung gezogen, das Brauhaus zu veräußern.


7.     Reduzierung des Schuldendienstes

Anforderung:
Vorrangiges Ziel der Haushaltskonsolidierung muss insbesondere sein, eine die finanziellen Spielräume der Kommune einengende Belastung durch den laufenden Schuldendienst nachhaltig zu reduzieren. Vor allem von Städten und Gemeinden mit einer im Verhältnis zum Landesdurchschnitt der Kommunen vergleichbarer Größenordnung deutlich überdurchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung wird erwartet, dass die Struktur des Schuldendienstes genau analysiert wird. Die Möglichkeiten einer kostengünstigeren Umschuldung bzw. längerfristigen Entschuldung sind unter Beachtung des Risikominimierungsgebots zu prüfen und ggf. umzusetzen. Mit dem Konsolidierungskonzept ist ferner eine Aufstellung über etwaig noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren vorzulegen.

-       Exakte Analyse des Schuldendienstes
Der Schuldendienst konnte von 2014 bis 2020 kontinuierlich reduziert werden. Sowohl die Kreditzinsen als auch die ordentlichen Tilgungsausgaben haben sich in diesen sieben Jahren deutlich reduziert. Kassenkreditzinsen mussten in den letzten zehn Jahren nicht mehr gezahlt werden. Aufgrund der Investitionen in die kommunale Grundausstattung in beträchtlicher Höhe mussten im Haushaltsjahr 2020 zum ersten Mal nach sehr vielen Jahren wieder Kredite aufgenommen werden. Dadurch erhöhte sich der Schuldendienst im Haushaltsjahr 2021. Auch in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 musste in den Haushaltssatzungen jeweils eine kleine Kreditaufnahme eingeplant werden, so dass sich in den Finanzplanungsjahren der Schuldendienst wieder weiter leicht erhöhen wird. Es muss künftig darauf geachtet werden, dass die laufenden Belastungen durch Zinsen und Tilgung die Gemeinde nicht zu sehr in ihrer finanziellen Bewegungsfreiheit einschränken und noch eine auskömmliche freie Finanzspanne erwirtschaftet werden kann. Künftige Investitionen müssen daraufhin geprüft werden, ob die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit durch die notwendige Finanzierung nicht gefährdet wird.

Durch die außerordentliche Tilgung des KfW-Darlehens im Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 60.000 Euro kann der jährliche Schuldendienst um 10.000 € reduziert werden.

Kassenkredite mussten in den letzten Jahren nicht in Anspruch genommen werden:



-       Verringerung des Schuldenstandes im Jahr 2021

Der Jahresabschluss des Rechnungsjahres 2021 kommt aufgrund der großzügigen Anfinanzierung der verschiedenen Maßnahmen im Vermögenshaushalt 2020 und der möglichen Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ohne Kreditneuaufnahme aus.
Durch ordentlichen Tilgungen in Höhe von 58.500 € verringerte sich der Schuldenstand auf voraussichtlich 844.625 € zum Stand 31.12.2021; dies entspricht 925,11 € pro Einwohner (Stand 30.06.2021).

-       Ablösung eines Darlehens im Haushaltsjahr 2022

Im Haushaltsjahr 2022 kann das langjährige Darlehen Nr. 3/02 bei der LfA-Förderbank mit einer Restschuld von 2.125,00 € abgelöst werden.

-       Tilgung und Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2023

Im Haushaltsjahr 2023 wurde ein Kredit in Höhe von 200.000 € neu aufgenommen. Die ordentlichen Tilgungen betragen im Haushaltsjahr 2023 77.500 €.
Der Schuldenstand erhöht sich auf 1.061.250 € zum Stand 31.12.2023; dies entspricht 1.157,31 € pro Einwohner (Stand 30.06.2023).

-       Tilgung und Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2024

Im Haushaltsjahr 2024 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von 130.000 € für entgeltfinanzierte Maßnahmen vorgesehen. Mit der Kreditaufnahme soll im Bereich der Abwasserentsorgung einerseits die TV-Befahrung der Abwasseranlagen in Sondheim (66.000 €) und andererseits die Kanalsanierung der Ortsdurchfahrt Stetten (64.000 €) finanziert werden.

Für die ordentliche Tilgung von Krediten fallen im Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich 90.000 € an.

Auf Grund der Auflagen aus dem Bescheid zur Stabilisierungshilfe (Säule 1) für das Haushaltsjahr 2023 muss die gewährte Stabilisierungshilfe höchstmöglich für die Sondertilgung des KfW-Darlehens Nr. 7215676 verwendet werden. Nach Beschluss des Gemeinderates vom 18.01.2024 soll das Darlehen sondergetilgt werden. Der Betrag der außerordentlichen Tilgung wird im Haushaltsjahr 2024 mit 60.000 € geplant.

Damit verringert sich der Schuldenstand im Haushaltsjahr 2024 um 20.000 € (= 21,81 € pro Einwohner) von 1.061.250 € zum Stand 31.12.2023 auf 1.041.250 € (= 1.135,50 € pro Einwohner). Der durchschnittliche Schuldenstand vergleichbarer Gemeinden unter 1.000 Einwohner beträgt aktuell 751 €/EW. Der Schuldenstand der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön beträgt zum Ende des Jahres 2024 damit voraussichtlich 151 % vom durchschnittlichen Schuldenstand kreisangehöriger Gemeinden vergleichbarer Größenordnung.

-       Verringerung der Kreditaufnahme in den Finanzplanungsjahren durch Anpassung des Investitionsprogramms

Die Analyse des künftigen Schuldendienstes ergibt, dass die finanzielle Bewegungsfreiheit der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön insbesondere in den Finanzplanungsjahren 2025 ff. zunehmend gefährdet ist.

Während der Haushaltsaufstellung 2023 war man noch von einem zusätzlichen Kreditbedarf in Höhe von 980.700 € für die Jahre 2024 bis 2026 ausgegangen:



Durch die massive Überarbeitung des Investitionsprogramms konnte der Kreditbedarf für die Jahre 2024 bis 2026 auf 388.200 € (rund ein Drittel!) reduziert werden. Hinzu kommen 124.900 € im Finanzplanungsjahr 2027.

Getilgt werden in den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 299.000 Euro. Es kommt hierdurch voraussichtlich zu einer Erhöhung des Schuldenstandes bis zum Jahr 2027 auf 1.125.350 Euro (= 1.227,21 € pro EW).

Laut aktuellem Investitionsprogramm ergibt sich in den Folgejahren 2025 bis 2027 noch ein zusätzlicher Kreditbedarf in Höhe von 980.400 € bei gleichzeitiger Erhöhung der Belastung aus ordentlichen Tilgungen.

Wird die Finanzplanung, wie derzeit im Investitionsprogramm so dargelegt, beibehalten, so kommt es schon Ende des Jahres 2024 zu einer weiteren deutlichen Erhöhung des Schuldenstandes auf 1.524.550 € (1.666 € pro Einwohner) und Ende des Jahres 2026 auf 1.679.650 € (1.835,68 € pro Einwohner).



-       Der durchschnittliche Schuldenstand vergleichbarer kreisangehöriger Gemeinden unter 1.000 Einwohner lag zum Stand 31.12.2022 bei 751 € pro Einwohner. Der Schuldenstand der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön beträgt zum Ende des Jahres 2024 damit voraussichtlich 151 % vom durchschnittlichen Schuldenstand kreisangehöriger Gemeinden vergleichbarer Größenordnung.

Eine Kreditaufnahme, wie sie noch während der Haushaltsaufstellung 2023 in den Finanzplanungsjahren dargestellt war, hätte zu einer immens hohen Pro-Kopf-Verschuldung führen (2,74-fache des Landesdurchschnitts Ende 2026). Die Gemeinde ist nach den aktuellen Werten zwar mittelfristig in der Lage, die Mindestzuführung zu erwirtschaften und die Tilgungsleistungen aus eigener Kraft aufzubringen, dies müsste jedoch mit Blick auf den Verschuldungsgrad auch auf langfristige Sicht sichergestellt sein.

Die eingeplanten Investitionen in die kommunale Grundausstattung müssen aus diesem Grund teilweise verschoben bzw. gestreckt werden, um die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht auf Dauer zu verlieren. Dies ist während der Aufstellung des Haushaltsplanes 2024 für das Investitionsprogramm der kommenden Jahre gelungen.

-       Erhöhung der freien Finanzspanne in den Finanzplanungsjahren 2025 ff.

Nachdem die größten Investitionsmaßnahmen bewältigt sind, muss die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön alles dafür tun, die freie Finanzspanne und die finanzielle Bewegungsfreiheit wieder deutlich über die Zielmarke von 5 % zu bringen.

Nach dem aktuellen Haushaltsplan 2024 und Finanzplan bis 2027 ist dies noch nicht ganz der Fall (s. o.).

8.     Haushaltsexterne Vorgänge (Geschäftsbesorgungsverträge, Bürgschaften, etc.)

Anforderung: In die Haushaltskonsolidierung sind auch Veranschlagungen außerhalb des kameralen Haushalts (z. B. Geschäftsbesorgungsverträge, Bürgschaftsübernahmen, u.ä.) einzubeziehen. Die Fortführung entsprechender Projekte ist vor dem Hintergrund der der Kommune hieraus (u.U. erst zukünftig) erwachsenden Belastungen zu prüfen. Mit dem Haushaltssicherungskonzept ist auch eine Auflistung entsprechender außerhalb des Haushalts geführter Projekte und der sich daraus für die Kommune aktuell bzw. voraussichtlich zukünftig ergebenden Belastungen vorzulegen.

-       Keine Übernahme von Bürgschaften
Der Gemeinderat sollte in den Jahren 2022/2023 darüber beraten, ob ein Grundsatzbeschluss dahingehend gefasst werden soll, dass grundsätzlich keine Bürgschaften übernommen werden.

-       Bürgschaftsübernahme für die Heizungserneuerung des TSV Sondheim/Rhön
Vor diesem Hintergrund wurde die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Zwischenfinanzierung der Heizungserneuerung in der Sitzung des Gemeinderates am 16.03.2023 für den örtlichen Sportverein TSV Sondheim beraten. Mit der Begründung eines Einzelfalls, nämlich dass es sich nur um eine Zwischenfinanzierung bis zum Geldfluss der Förderbehörde, handelt wurde dem Antrag zugestimmt. Geprüft wurde anhand der vorgelegten umfangreichen Vereinsunterlagen, ob die Finanzunterlagen geordnet sind und eine finanzielle Schieflage nicht zu erwarten ist.

-       Keine Geschäftsbesorgungsverträge
Der Gemeinderat sollte in den Jahren 2022/2023 darüber beraten, ob ein Grundsatzbeschluss dahingehend gefasst werden soll, dass grundsätzlich keine Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen werden.

9.     Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen
Anforderung: Alle eigenen Einnahmemöglichkeiten sind auszuschöpfen. Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuern und Gewerbesteuer) sollen in der Regel - zumindest bis zu einem erfolgreichen Abschluss der Haushaltskonsolidierung - bezogen auf die Gemeindegrößenklasse mindestens in Höhe des jeweiligen Landesdurchschnitts festgesetzt werden. Die im Kommunalabgabengesetz genannten Möglichkeiten sind zu beachten. Eine Straßenausbaubeitragssatzung nach Art. 5 KAG muss vorhanden sein.

-       Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A im Haushaltsjahr 2022

Mit Beschluss vom 17.02.2022 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A im Haushaltsjahr 2022 von 380 v.H. auf 410 v.H. erhöht. Dies geschieht insbesondere deshalb, da die Regierung von Unterfranken der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön mit Bescheid vom 03.12.2021 eine Stabilisierungshilfe i. H. v. 50.000 € unter der aufschiebenden Bedingung bewilligt hat, dass der Hebesatz mindestens 10 %-Punkte über den durchschnittlichen Hebesatz der kreisangehörigen Gemeinden vergleichbarer Größenordnung festgesetzt wird. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A bei kreisangehörigen Gemeinden unter 1.000 Einwohner betrug lt. Kassenstatistik 2020 394,2 v.H.
Die Erhöhung des Hebesatzes um 30%-Punkte bedeutet für den Grundstückseigentümer eine Mehrbelastung um 7,9 %. Die Inflationsrate lag im Jahr 2021 bereits bei 5,1 % innerhalb eines Jahres, so dass die Mehrbelastung durch die steigenden Kosten auch mit dieser Erhöhung nicht vollständig kompensiert wird. Durch die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A wird mit Mehreinnahmen i. H. v. rd. 1.000 € und durch die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B mit Mehreinnahmen i. H. v. rd. 6.400 €.

Aufgrund der Grundsteuerreform wird sich der Gemeinderat im Laufe des Jahres 2024 erneut mit dem Hebesatz für die Grundsteuer A beschäftigen.

-       Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B im Haushaltsjahr 2023

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 im Sinne der Haushaltskonsolidierung beschlossen, im Haushaltsjahr 2023 den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 410 v. H. zu erhöhen. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B bei kreisangehörigen Gemeinden unter 1.000 Einwohner betrug lt. Kassenstatistik 361,8 v.H. Damit ergeben sich jährliche Mehreinnahmen i. H. v. rd. 6.400 €. Dies hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 16.03.2023 schließlich auch so umgesetzt. De Hebesatz für die Grundsteuer B wurde in der Haushaltssatzung 2023 auf 410 v.H. angehoben.

Aufgrund der Grundsteuerreform wird sich der Gemeinderat im Laufe des Jahres 2024 erneut mit dem Hebesatz für die Grundsteuer B beschäftigen.

-       Überprüfung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer

Intensiv wurde in den Haushaltsberatungen 2022 auch über eine Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer diskutiert. Letztlich wurde entscheiden, dass der Hebesatz für die Gewerbesteuer bei 360 v.H. beibehalten werden soll. Insbesondere wurde damit argumentiert, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer ohnehin schwer kalkulierbar sind und zum zweiten, dass der Hebesatz der Gemeinde mit 360 v.H. sehr deutlich über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer kreisangehöriger Gemeinden unter 1.000 Einwohner liegt. Selbst im Landkreis Rhön-Grabfeld befindet sich die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön mit 360 v.H. noch deutlich über dem Durchschnitt (349,2 %).

-       Erhöhung des Hebesatzes für die Hundesteuer

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.11.2020 wurden die Hebesätze für die Hundesteuer nach Jahrzehnten in gleichbleibender Höhe angehoben. Bei der Hundesteuer zahlen Hundebesitzer seit dem 01.01.2021 für den 1. Hund 40,00 € (vorher: 26,00 €), für jeden weiteren Hund 70,- € (vorher: 55,00 €). Insgesamt wird nun mit Einnahmen in Höhe von 5.500 € gerechnet.

-       Gebühren Wasser und Abwasser
Im Laufe des Jahres 2024 erfolgt die Neukalkulation der Gebühren für Wasser und Abwasser für den nächsten 4-jährigen Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028. Im Abwasserentsorgungsbereich wird zugleich noch eine Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr vorgenommen.

-       Neukalkulation der Stundenverrechnungssätze für den Bauhof

Mit Beschluss vom 04.03.2021 wurden die Stundenverrechnungssätze des Bauhofs neu kalkuliert und von 37,- € auf 45,- € pro Bauhofstunde erhöht.
Überlegungen zur weiteren interkommunalen Zusammenarbeit;
Neukalkulation und Erhöhung der Stundenverrechnungssätze für den Bauhof mit Beschluss vom 04.03.2021 von 37,- € auf 45,- € pro Bauhofstunde.
Im Jahr 2024 wird der Stundenverrechnungssatz für kommunale Beschäftigte neu kalkuliert.
 
-       Benutzungsgebühren für die Bücherei

Im Laufe des Jahres 2024 soll über eine Gebührenanpassung in der gemeindlichen Bücherei beraten werden.

-       Beratung über alternative Finanzierungsformen für den Straßen- und Wegeunterhalt

In den nächsten Jahren soll über alternative Finanzierungsformen (z. B. über Grundsteuer A und B) für den Straßen- und Wegeunterhalt beraten werden. Da die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden, könnte die Möglichkeit bestehen, den Straßen- und Wegeunterhalt über Einnahmen aus einem deutlich höheren Hebesatz für die Grundsteuer A und B zu finanzieren. Einige Gespräche mit den Jagdgenossen für die Wege wurden vom 1. Bürgermeister bereits geführt.


10.  Haushaltskonsolidierung

Anforderung:
Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Vollzug des Haushaltsplanes sind regelmäßig zur Haushaltskonsolidierung und insbesondere zur Verringerung der Schuldenlast heranzuziehen.
 
Es soll aus dem Konzept hervorgehen, in welchem Jahr mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit gerechnet wird. Da der Kommune bereits über einen längeren Zeitraum Stabilisierungshilfen gewährt wurden (fünf Jahre), ist im Hinblick auf eine weitere Gewährung dazulegen, ob und wie die Kommune die finanzielle Leistungsfähigkeit erreichen kann. Diese Bewertung ist mit dem Mindestbetrag an jährlicher freier Finanzspanne zu untermauern, mit der aus Sicht der Kommune die finanzielle Leistungsfähigkeit erreicht und gehalten werden kann.

-       Mehreinnahmen aus dem Haushaltsvollzug 2023

Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 ist noch nicht gelegt. Jedoch können bereits wesentliche Feststellungen getroffen werden.

Im Haushaltsplan 2023 war man von einer Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt i. H. v. 63.400 € ausgegangen. Aufgrund höherer Gewerbesteuereinnahmen (+ca. 15.000 €) und Gemeinschaftssteuereinnahmen (+ca. 27.000 €), Verbesserungen in manchen Aufgabenbereichen (z. B. Straßenunterhalt +ca. 28.000 €, Forstwirtschaft +ca. 30.000 €, Kindertagesstätte Stetten +ca. 50.000 €) und außerplanmäßigen Einnahmen (z. B. Erstattung aus der Kassenversicherung ca. 37.000 €) kann höchstwahrscheinlich die gesetzliche Mindestzuführung überschritten werden

Das Defizit im Vermögenshaushalt wird sich aufgrund Verzögerungen bei der Bauabwicklung höchstwahrscheinlich ebenfalls etwas verringern, so dass von einer geringeren Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Ergebnis auszugehen ist als ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehen (614.000 €). Ein genaueres Ergebnis kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden.

Im Haushaltsjahr 2023 wurde wie veranschlagt ein Kredit in Höhe von 200.000 € neu aufgenommen. So erhöhte sich der Schuldenstand auf 1.061.250 € zum Stand 31.12.2023; dies entspricht 1.157,31 € pro Einwohner (Stand 30.06.2023).

-       Reduzierung des Schuldendienst aufgrund der außerplanmäßigen Tilgung im Jahr 2024 aufgrund der Einnahmen aus der Stabilisierungshilfe 2023

Durch die außerordentliche Tilgung des KfW-Darlehens im Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 60.000 Euro kann der jährliche Schuldendienst um 10.000 € reduziert werden. Dies wurde möglich durch die Gewährung der Stabilisierungshilfe (Säule 1) im Haushaltsjahr 2023, wonach der Betrag zum größten Teil für die außerordentliche Tilgung zu verwenden ist.

Damit erhöht sich die freie Finanzspanne der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön um jährlich 10.000 €; der Investitionsspielraum wird höher.

-       Mehreinnahmen aus dem Haushaltsvollzug und der Stabilisierungshilfe in den Finanzplanungsjahren

Jegliche Mehreinnahmen aus dem Haushaltsvollzug und/oder der Stabilisierungshilfe sollen in den Folgejahren zur Verringerung der Schuldenlast und zur Verringerung von geplanten Kreditaufnahmen verwendet werden. Rechtzeitig wird die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung beobachtet, so dass auch über weitere Kreditaufnahmen rechtzeitig entschieden werden kann. Es ist ein Vorgehen angedacht wie im Haushaltsjahr 2020, wo die Gemeinde ihre Darlehensaufnahme aufgrund der aktuellen Entwicklung des Haushaltsvollzugs um 200.000 € reduziert hat.

-       Ziel: Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Maßgeblicher Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit ist die freie Finanzspanne bzw. der Prozentanteil der finanziellen Bewegungsfreiheit.

Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön machte alles dafür tun, die freie Finanzspanne zu erhöhen, einerseits durch
 
o   tiefgreifende Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen und strenge Weiterverfolgung des Haushaltskonsolidierungskonzepts, damit die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt spürbar erhöht wird,

andererseits durch

o   Anpassung des Investitionsprogramms und mit Unterstützung einer Stabilisierungshilfe als Investitionshilfe (Säule 2) ab dem Jahr 2024, die dafür sorgen soll, dass keine weiteren Kredite mehr aufgenommen werden bzw. die bestehende Belastung aus ordentlichen Tilgungen gesenkt wird.

Erste Früchte aus den Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen können schon geerntet werden.

So sah die Planung der freien Finanzspanne zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes 2022 aus. Es wurde mit einem ungünstigen Prozentanteil der finanziellen Bewegungsfreiheit von 4,22 % im Haushaltsjahr 2022 gerechnet:
 
Art
JR 2020
HH 2021
HH 2022
FPl. 2023
FPl. 2024
FPl. 2025
Zuführung zum Vermögenshaushalt (Gr. 860)
254.879,06
39.200
-12.700
11.700
33.300
10.600
./. Ord. Tilgungsleistung (Gr. 97)
18.500,00
59.000
52.200
65.000
90.000
96.000
plus Inv.pauschale Art. 12 FAG (Hst. 9000.361)
143.000,00
143.000
151.800
143.000
143.000
143.000
Freie Finanzspanne
379.379,06
123.200
86.900
89.700
86.300
57.600
Einnahmen VerwHH
2.162.595,53
2.151.300
2.238.000
2.250.100
2.317.400
2.326.000
./. Kalk. Einnahmen (Gr. 27)
39.557,94
42.000
40.300
48.500
76.800
76.800
./. Innere Verrechnungen (Gr. 169)
145.168,90
131.300
136.100
136.700
137.300
137.500
bereinigte Einnahmen Verw.HH
1.977.869
1.978.000
2.061.600
2.064.900
2.103.300
2.111.700
Prozentanteil finanzielle Bewegungsfreiheit
19,18%
6,23%
4,22%
4,34%
4,10%
2,73%
 
Im Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön war durch die Konsolidierungsmaßnahmen folgende Entwicklung angestrebt:
 
Art
HH 2022
FPl. 2023
FPl. 2024
FPl. 2025
FPl. 2026
FPl. 2027
FPl. 2028
Zuführung zum Vermögenshaushalt (Gr. 860)
-12.700
11.700
33.300
50.000
90.000
120.000
150.000
./. Ord. Tilgungsleistung (Gr. 97)
52.200
65.000
65.000
65.000
65.000
65.000
60.000
plus Inv.pauschale Art. 12 FAG (Hst. 9000.361)
151.800
143.000
143.000
143.000
143.000
143.000
143.000
Freie Finanzspanne
86.900
89.700
111.300
128.000
168.000
198.000
233.000
Einnahmen VerwHH
2.238.000
2.250.100
2.317.400
2.326.000
2.326.000
2.326.000
2.326.000
./. Kalk. Einnahmen (Gr. 27)
40.300
48.500
76.800
76.800
76.800
76.800
76.800
./. Innere Verrechnungen (Gr. 169)
136.100
136.700
137.300
137.500
137.500
137.500
137.500
bereinigte Einnahmen Verw.HH
2.061.600
2.064.900
2.103.300
2.111.700
2.111.700
2.111.700
2.111.700
Prozentanteil finanzielle Bewegungsfreiheit
4,22%
4,34%
5,29%
6,06%
7,96%
9,37%
11,03%
 
Durch die Konsolidierungsmaßnahmen konnte diese Situation in der aktuellen Haushalts- und Finanzplanung 2024 bereits leicht verbessert werden. Die aktuellen Zahlen erreichen jedoch nicht mehr ganz diese Zielsetzung, liegen jedoch noch höher als in der Planung 2022:
Art
HH 2024
FPl. 2025
FPl. 2026
FPl. 2027
Zuführung zum Vermögenshaushalt (Gr. 860)
18.300
45.400
53.800
44.800
./. Ord. Tilgungsleistung (Gr. 97)
90.000
95.000
101.000
103.000
plus Inv.pauschale Art. 12 FAG (Hst. 9000.361)
143.000
143.000
143.000
143.000
Freie Finanzspanne
71.300
93.400
95.800
84.800
Einnahmen VerwHH
2.518.400
2.569.500
2.595.100
2.615.400
./. Kalk. Einnahmen (Gr. 27)
48.600
48.600
48.600
48.600
./. Innere Verrechnungen (Gr. 169)
173.800
174.200
174.400
174.600
bereinigte Einnahmen Verw.HH
2.296.000
2.346.700
2.372.100
2.392.200
Prozentanteil finanzielle Bewegungsfreiheit
3,11
3,98
4,04
3,54
 

Eine freie Finanzspanne von über 230.000 € sowie ein Prozentanteil der finanziellen Bewegungsfreiheit von über 11 % würde zu der Feststellung führen, dass die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön die finanzielle Bewegungsfreiheit wieder erreicht hat. Aufgrund der tariflichen Entwicklungen und der extremen Sachkostensteigerung tritt trotz massiver erfolgreicher Anpassung des Investitionsprogramms einer Verzögerung der Verbesserung der Haushaltslage ein. Unter den Voraussetzungen der Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen und der der Gewährung von Stabilisierungshilfen (Säule 1 und 2, insbesondere als Investitionshilfe) könnte dies im Jahr 2029 der Fall sein.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung 2024 und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts in der vorliegenden Fassung. Das erklärte Ziel des Gemeinderates ist, durch die eingeleiteten und umzusetzenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen.

    Insbesondere wird festgestellt, dass alle in der Fortschreibung 2023 auferlegten Konsolidierungsmaßnahmen im Laufe der Haushaltsjahre 2023 und 2024 umgesetzt wurden. Bezüglich der entsprechenden Einzelbeschlüsse zur Haushaltskonsolidierung wird auf die Anlagen im Haushaltskonsolidierungskonzept verwiesen.

  2. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat explizit im Haushaltsjahr 2024 folgende weiteren Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten und noch im Jahr 2024 zu beraten und - wenn notwendig - Beschluss zu fassen:

    • Neukalkulation der Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028
    • Neukalkulation der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028
    • Einführung der Niederschlagswassergebühr für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserentsorgung
    • Befahrung und Reinigung aller gemeindlichen Kanäle in Kooperation mehrerer Gemeinden
    • Erlass einer Verbesserungsbeitragssatzung für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme im Maschinenhaus Roth
    • Beratung über gemeinsame Beschaffung und Betrieb von Funkwasserzählern in der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung
    • Beratung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B unter Berücksichtigung des gestiegenen Aufwands
    • Beratung über die Höhe der Benutzungsgebühren in der gemeindlichen Bücherei
    • Beratung über dauerhafte Vermietung von Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus Sondheim
    • Wirtschaftliche Erweiterung der Lagerkapazitäten für den gemeindlichen Bauhof
    • Beratung über die Zukunft der gemeindlichen Mangeln in Sondheim und Stetten
    • Wirtschaftliche Auflagenerfüllung des Förderprogramms "Klimaangepasstes Waldmanagement" durch eigenes Personal
    • Kalkulation und Festsetzung von internen Verrechnungssätzen für gemeindliche Technik und Fahrzeuge
    • Praktischer Start des Projekts zur gemeinsamen Schlauchpflegeanlage
    • Überprüfung des Vereinsförderprogramms
    • Suche nach einem Nachpächter für die gemeindeeigene Gaststätte "Weimarischer Hof"
    • Wirtschaftliche Beschaffung von Feuerwehrschläuchen für den gemeinsamen Betrieb von sechs Gemeinden der Schlauchpflegeanlage in Oberelsbach
    • Kritische Prüfung einer Beteiligung am Photovoltaikanlagen-Betrieb

 




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