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öffentlich


Beratung über Antrag auf Stabilisierungshilfe für das Haushaltsjahr 2024



Sachvortrag:

Nachdem die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön in den vergangenen drei Jahren eine (kleine) Stabilisierungshilfe zur Schuldentilgung (Säule 1) i. H. v. 105.000 € (2023), 75.000 € (2022) und 25.000 € (2021) bewilligt bekommen hatte, empfiehlt die Kämmerei im Haushaltsjahr 2024 nun ein Antrag auf Stabilisierungshilfe zur Schuldentilgung (Säule 1) und als Investitionshilfe (Säule 2) zu stellen.

Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön erfüllt aller Voraussicht nach die Zugangsvoraussetzungen für die Stabilisierungshilfe zur Schuldentilgung (Säule 1):

-       Vorliegen einer strukturellen Härte (z. B. weit unterdurchschnittliche Steuerkraft, überdurchschnittlicher Einwohnerrückgang)
-       Vorliegen einer finanziellen Härte (wahrscheinlich: Saldo der nivellierten freien Finanzspanne der letzten fünf Jahr vor Antragstellung je Einwohner beträgt maximal 175 % des Medians aller Antragsteller des aktuellen Jahres)
-       Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön führt ihren stringenten und nachhaltigen Konsolidierungswillen fort, insbesondere mithilfe der jährlichen Fortschreibung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts (z. b. Erhebung von kostendeckenden Gebühren, mindestens durchschnittliche Hebesätze, keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen)

Erst ab dem 6. Antragsjahr muss ein "besonderer Bedarf" vorliegen.

Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön erfüllt aller Voraussicht nach auch die Zugangsvoraussetzungen für die Stabilisierungshilfe als Investitionshilfe (Säule 2):

-       Der Gemeinde Sondheim wurde bereits dreimal eine Stabilisierungshilfe (Säule 1) bewilligt.
-       Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön führt ihren stringenten und nachhaltigen Konsolidierungswillen fort, insbesondere mithilfe der jährlichen Fortschreibung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts (z. b. Erhebung von kostendeckenden Gebühren, mindestens durchschnittliche Hebesätze, keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen).
-       Beschränkung der Kreditaufnahmen im laufenden Haushaltsjahr höchstens auf 150 % der ordentlichen Tilgung (Sondheim: 144 %)
-       Die Gemeinde Sondheim v.d.Rhön kann ein aussagekräftiges Investitionsprogramm vorlegen.

Die Höhe einer möglichen Bewilligung der Stabilisierungshilfe als Investitionshilfe (Säule 2) bemisst sich nach dem investiven Bedarf der Kommune für Maßnahmen in die gemeindliche Grundausstattung im Jahr 2025. Berücksichtigt werden hierbei in einer bayernweiten Gesamtschau u.a. die im Investitionsprogramm enthaltenen Investitionen, die im Jahr nach Antragstellung zur Realisierung anstehen, die Ausprägung des Konsolidierungswillens des Antragstellers (insbesondere im Verwaltungs- und auch im Vermögenshaushalt), die bereits in den Vorjahren gewährten Investitionshilfen sowie die Verschuldung der jeweiligen Antragsteller.

Die Antragstellung hat spätestens bis zum 19.04.2024 zu erfolgen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, für das Haushaltsjahr 2024 einen Antrag auf Gewährung einer Stabilisierungshilfe zur Schuldentilgung (Säule 1) und als Investitionshilfe (Säule 2) zu stellen.  

 




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Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön
Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön
Tel.: 09777 / 9170-0
E-Mail: vg@ostheim.de
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