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öffentlich


Änderung der Benutzungs- und Hausordnung für das Dorfzentrum Sondheim v.d.Rhön



Sachvortrag:

Im Jahr 2005 wurde die Benutzungs- und Hausordnung der gemeindlichen Einrichtungen, hier betreffend das Dorfgemeinschaftshaus, dahingehend geändert, dass kein "Poltern" mehr gestattet wurde, um das neue Pflaster zu schonen.

Dies ist auch in der aktuellen Benutzungs- und Hausordnung vom 24.10.2022 unter § 4 Nr. 1 neunter Spiegelstricht entsprechend aufgeführt:

"Das Poltern auf den gemeindlichen Plätzen oder Freiflächen vor den Gebäuden sowie auf der Straße vor dem Gebäude (Ablagerung von Poltergut) ist nicht zulässig."

Aktuell wurde mit der Bitte an den Ersten Bürgermeister Thilo Wehner herangetreten, für eine anstehende Hochzeit im August das Poltern zu genehmigen.

Da der Hauptgrund für das Polterverbot aus dem Jahr 2005 der neue Pflasterbelag war, welcher mittlerweile die üblichen Abnutzungserscheinungen zeigt, soll der Gemeinderat darüber beraten, den Passus "Polterverbot" aus der Benutzungs- und Hausordnung zu streichen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den aktuellen Passus "Das Poltern auf den gemeindlichen Plätzen oder Freiflächen vor den Gebäuden sowie auf der Straße vor dem Gebäude (Ablagerung von Poltergut) ist nicht zulässig." aus der Benutzungs- und Hausordnung zu streichen und durch folgenden Satz zu ersetzen: "Das Poltern im Weimarischen Hof ist gestattet."

 




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