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Antrag auf Baugenehmigung; Neubau einer Lagerhalle/Abbruch bestehender Garagen, Streck Bräu, Fl.Nrn. 4299, 4299/1, Bühlweg 1 und Ludwig-Jahn-Straße 4, Gemarkung Ostheim v.d.Rhön



Sachvortrag:

Zur Beschlussfassung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle und zum Abbruch der bestehenden Garagen, Fl.Nrn. 4299 und 4299/1, Bühlweg 1 und Ludwig-Jahn-Straße 4, Gemarkung Ostheim v.d.Rhön, vor.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Ostheim Süd - Teil 2", für den die Aufstellung in der Sitzung vom 23.01.2024 beschlossen wurde. Weiterhin wurde in dieser Sitzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre ist ein Instrument der Sicherung der Bauleitplanung. Sie ermöglicht als Ausfluss der Planungshoheit Vorhaben und Veränderungen der Grundstücke zu verhindern, die einer gemeindlichen Planung zuwiderlaufen.

Ziel des Bebauungsplans "Ostheim Süd - Teil 2" ist es, den Planungsbereich abzugrenzen und landschaftlich einzubinden, die Erschließung des Gebiets zu verbessern und so der Stadt Ostheim eine Weiterentwicklung von Gewerbestandorten in diesem Bereich zu ermöglichen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Entwicklungspotentiale gesichert und Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden, insbesondere weitere betriebsunabhängige Wohngebäude oder Umnutzungen zur Wohnzwecken würden aufgrund ihres Schutzanspruchs die gewerbliche Entwicklung einschränken. Daher wurde zur Absicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre erlassen.

Der Bauherr plant auf den oben genannten Grundstücken den Neubau einer Lagerhalle sowie den Abbruch der bestehenden Garagen. In der Lagerhalle werden keine Güter mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr gelagert. Im Wesentlichen handelt es sich um Getränkekästen als Leer- und Vollgut. Diese werden auf Europaletten mit je 5 Lagen gestapelt. Maximal können 3 Stapel aufeinander, so dass sich eine Höhe von ~5m ergibt. Die Produktion und die Lagerkapazität sollen erhöht werden. Die Lagerhalle dient somit für das bestehende Gewerbe (Brauerei) auf dem Grundstück Fl.Nr. 4157, Ludwig-Jahn-Straße 11 in Ostheim.

Das Bauvorhaben entspricht dem Ziel des Bebauungsplans, die Gewerbestandorte weiterzuentwickeln. Sonstige Belange stehen diesem Vorhaben nicht entgegen, sodass hier eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden kann. Seitens der Stadt Ostheim v.d.Rhön kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Bürgermeister Malzer informiert den Stadtrat darüber, dass der Bauherr die asphaltierte Fläche zwischen Gehweg und Grundstücksgrenze auf eigene Kosten pflastern lassen möchte, um einen besseren Übergang auf die Hoffläche zu erhalten. Momentan ist hier ein Knick, der den Fahrzeugen das Auffahren auf die Fläche erschwert. Der Bauherr hat Interesse daran, dass das Grundstück in deren Eigentum übergeht.

Beschluss:

Für den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle und zum Abbruch der bestehenden Garage (Streck Bräu), auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4299 und 4299/1, Bühlweg 1 und Ludwig-Jahn-Straße 4, Gem. Ostheim v.d.Rhön, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Seitens der Stadt Ostheim v.d.Rhön wird für den Antrag auf Baugenehmigung eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen, da es den Zielen des Bebauungsplans "Ostheim Süd - Teil 2" nicht widerspricht.

 




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Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön
Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön
Tel.: 09777 / 9170-0
E-Mail: vg@ostheim.de
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