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öffentlich


Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung im EG von Wohnraum zu Praxisräumen, Fl.Nr. 2765, Frickenhäuser Straße 20, Gemarkung Ostheim v.d.Rhön



Sachvortrag:

Zur Beschlussfassung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung im EG von Wohnraum zu Praxisräumen, Fl.Nr. 2765, Frickenhäuser Straße 20, Gemarkung Ostheim, vor.

Das Grundstück liegt weder im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans, noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Es ist damit dem Außenbereich zuzuordnen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB). Ein Vorhaben ist nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn eine von den in § 35 Abs. 1 Nummern 1 bis 8 BauGB genannten Voraussetzungen zutreffen.

Der Bauherr hat dem Antrag ein Begleitschreiben beigelegt, bei dem auf die Notwendigkeit der Nutzungsänderung eingegangen wird:

"Mit der Übernahme des Betriebes von meinen Großeltern inklusive Hofstelle und Wohnhäuser, in der Frickenhäuser Str. 20-22, stand ich vor allem vor einer Aufgabe: Diversifizierung.
Im Vordergrund steht vor allem die Unterhaltssicherung des gesamten Anwesens zu, sowie eine Einkommensalternative für mich direkt auf unserem Anwesen zu etablieren.
Der Betriebszweig Landwirtschaft mit Ackerbau und Pferdepension bleibt weiterhin in gleichem Umfang bestehen. Allerdings ist es zwingend notwendig noch weitere Einkommensströme zu generieren, sodass auch ich hauptberuflich auf unserem Anwesen arbeiten kann.
Deshalb arbeite ich durch kontinuierliche Aus- und Weiterbildungen darauf hin, meine eigene Praxis als Heilpraktikerin (allgemeine Heilerlaubnis) zu eröffnen. Die Praxis möchte ich im Vollerwerb führen. Schwerpunkte sollen vor allem Psychotherapie (kognitive Verhaltenstherapie) und tiergestützte Therapie (mit Bauernhoftieren) sein. Dies ist der Grund, weshalb es unumgänglich ist, die Räumlichkeiten direkt auf unserem Anwesen entstehen zu lassen, da z.B. kurze Wege und gute Erreichbarkeit sehr wichtig für meine zukünftigen Patienten sind. Die heilsame Wirkung von Natur und Tieren sind mittlerweile schon mehrfach wissenschaftlich bestätigt, was für mich den Standort "Bauernhof" als Ergänzung zum Praxiskonzept sehr wertvoll, innovativ und besonders macht."
 
Die Realisierung einer Diversifizierungsmaßnahme durch Neu- oder Umbau ist im Außenbereich stets an den Standort der Hofstelle gebunden. Es muss eine Verbindung zwischen Landwirtschaft und gewerblichem Teil bestehen. Da der Bauherr schwerpunktmäßig eine tiergestützte Therapie mit Bauernhoftieren anbieten möchte, ist es notwendig, an dem Standort der Hofstelle diese Tätigkeit auszuführen.

Das Vorhaben gehört im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu den privilegierten Vorhaben, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Beschluss:

Für den Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung im EG von Wohnraum zu Praxisräumen auf Fl.Nr. 2765, Frickenhäuser Straße 20, Gemarkung Ostheim v.d.Rhön, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 




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Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön
Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön
Tel.: 09777 / 9170-0
E-Mail: vg@ostheim.de
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