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öffentlich


Fortschreibung 2024 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Ostheim v.d.Rhön



Sachvortrag:

Der Stadtrat der Stadt Ostheim v.d.Rhön hat sich nach Vorberatung im Finanzausschuss in seiner Sitzung am 10.12.2013 ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit 45 durchzuführenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen auferlegt. Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde in den Sitzungen des Stadtrates jährlich fortgeschrieben.

Jeder Beschluss des Stadtrates wird seitdem auf die Ziele und Grundsätze des Haushaltskonsolidierungskonzeptes abgeprüft. Das Konzept wurde in den Jahren 2015 bis 2023 fortgeschrieben und um ein Vielfaches ergänzt. Insbesondere wird darauf geachtet, dass

-       die eigenen Einnahmequellen vollständig ausgeschöpft werden
-       stetig (weitere) Einspar- und Einnahmemöglichkeiten im Bereich der freiwilligen Leistungen bzw. defizitären und kostenrechnenden Einrichtungen überprüft und ausgeschöpft werden
-       sich die Gemeinde bei Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich beschränkt.

Die Stadt Ostheim v.d.Rhön hat mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 06.12.2023 eine Stabilisierungshilfe eine Stabilisierungshilfe in Form einer grundsätzlich rückzahlbaren Überbrückungshilfe als Investitionshilfe (Säule 2) in Höhe von 450.000 € erhalten.

Die gewährten Stabilisierungshilfen stehen unter strengen Auflagen:

1.    Fortschreibung und Umsetzung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzeptes bis spätestens zum 31. März 2024 mit Hervorhebung von Neuerungen und Ergänzungen

2.    Beschluss des fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierungskonzepts durch den Stadtrat mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu beachten.

3.    Aktualisierung der tabellarischen Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept

4.    Beim Haushaltskonsolidierungskonzept sind folgende allgemeine Hinweise zu beachten:

·         Konzentrierung auf den Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich
·         freiwillige Leistungen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit
·         Umsetzung, fortlaufende Überprüfung und Dokumentation von Konsolidierungsmaßnahmen
Der Nachweis der Erfüllung der Auflagen zur Stabilisierungshilfe der 2. Säule hat durch die Kommune innerhalb der gesetzten Frist bis spätestens zum 31. März 2024 durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde zu erfolgen.

Bei der Haushaltsaufstellung sowie den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2024 wurde ein Schwerpunkt daraufgelegt, die Auflagen aus der Stabilisierungshilfe 2023 in allen Punkten zu erfüllen. Insbesondere wurde das Investitionsprogramm entsprechend angepasst und umfassende und nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen beraten.

Kämmerer Huter stellt in seinem Vortrag fest, dass die Stadt Ostheim v.d.Rhön im Jahr 2023 und 2024 wieder sehr viele Maßnahmen erfolgreich umgesetzt hat und über alle Maßnahmen, die sie sich bei der Fortschreibung 2023 zur Bearbeitung vorgenommen hat, auch beraten hat. Dies waren im Einzelnen:

    • Abschluss des Verkaufs des Torhauses Urspringen zum Verkehrswert
    • Reduzierung des Schuldenstandes im Jahr 2023 um 728.000 € (217 € pro Einwohner) auf 2.576,880,25 € (771,52 € pro Einwohner, nur noch 1,1-fache des Landesdurchschnitts)
    • Abschluss einer Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Bewältigung der Aufgabe des Informationssicherheitsbeauftragen zusammen mit der Interkomm-IT GmbH und anderen Verwaltungseinheiten im Landkreis
    • Erfassung des Ressourcenverbrauchs mit dem Ziel des Kostenabbaus in den kommunalen Bauhöfen und bei den Reinigungskräften
    • Gemeinsamer Betrieb einer Schlauchpflegeanlage für die gemeindlichen Feuerwehren in Kooperation mit dem Markt Oberelsbach
    • Umstellung der landwirtschaftlichen Pachtverträge zur Erzeugung von Mehreinnahmen
    • Neukalkulation der Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippe "Storchennest"
    • Umstellung der Weihnachtsbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technik
    • Beibehaltung der Energieeinsparungsmaßnahmen in städtischen Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung
    • Ausbau des Nahwärmenetzes in der Altstadt Ostheim und Anschluss weiterer städtischer Gebäude mit dem Ziel der Energiekosteneinsparung
    • Zusammenlegung der Baumaßnahmen zur Netzverdichtung der Biomasse Wärmeversorgung Ostheim GmbH & Co. KG und der Erneuerung von Wasserversorgungsleitungen in der Altstadt
    • Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts durch Beteiligung an der Nahwärme Waldbehrungen eG im Stadtteil Oberwaldbehrungen, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, ein Nahwärmenetz zu erstellen (auch Energieeinsparung für städtische Gebäude)
    • Reduzierung der Stellenzahl gemäß Stellenplan 2023
    • Erlass von Dienstanweisungen für alle städtischen Beschäftigten, darunter insbesondere Regelungen zur Arbeitszeit, Sollarbeitszeit und Maximalanzahl an Überstunden
    • Heizungsumstellung im Feuerwehrgerätehaus Oberwaldbehrungen und Dorfgemeinschaftshaus Oberwaldbehrungen
    • Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans 2023 als Grundlage für verschiedene Investitionsentscheidungen
    • Prüfung des Mietzinses des Rathauses Ostheim
    • Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Schulgebäudes Ostheim
    • Weiterführung der Verhandlungen zum Verkauf des Gebäudes der Dr.-Alfred-Hauser-Schule
    • Weiterführung der Verhandlungen zu einem neuem Betriebs- und Trägerkonzept für die Stadtbücherei
    • Verstetigung der Zusammenarbeit mit der Volkshochschule und Betrieb der Außenstelle in Ostheim mit ggf. Erweiterung des Aufgabengebiets
    • Veräußerung des Grundstücks und Anwesens Friedenstraße 4, das im Eigentum der Stadt steht
    • Teilnahme am Waldförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
    • Umfassende Überprüfung der kirchlichen Baulasten
    • Beratung über alternative Finanzierungsformen für den Wegeunterhalt durch Anpassung der Grundsteuer A
    • Weiterführung von Gesprächen zur weiteren Zusammenarbeit mithilfe von Zweckvereinbarungen von Verwaltungsgemeinschaften
    • Weiterführung von Gesprächen zur weiteren Zusammenarbeit von Bauhöfen verschiedener Gemeinden
    • Möglichst gemeinsame Durchführung von Ausschreibungen
    • Gemeinsamer Aufbau und Abschluss des Straßen-, Wasser- und Abwasserkatasters im Jahr 2023 zusammen mit den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft


Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte entsprechend der Fortschreibung 2024 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (neue Maßnahmen) in den einzelnen Handlungsfeldern erläutert:


1.     Sicherstellung und Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Ausgaben der Stadt

Anforderung an das HHK: Zur Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit und einer geordneten Haushaltswirtschaft wird es regelmäßig erforderlich sein, dass sich die Kommune auf unabweisbare Ausgaben beschränkt und nur finanzielle Leistungen erbringt, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Soweit Investitionen geplant sind, sind deren Notwendigkeit und Finanzierung darzustellen. Bei einer unumgänglichen Nettoneuverschuldung ist aufzuzeigen, wie Zins und Tilgung trotz Finanznotlage erwirtschaftet werden sollen.
Die Kommune hat sich bei den Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken. Soweit möglich, sind auch dort Kosteneinsparungen vorzunehmen. Investitionen im freiwilligen Bereich sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dürfen nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit angegangen werden.

-       In jeder Sitzung des Stadtrates im Jahr 2023 auch in den intensiven Haushaltsvorberatungen für den Haushalt 2024 wurde das aktuelle Investitionsprogramm stetig überprüft und unter der obersten Zielsetzung eine Neuverschuldung möglichst zu vermeiden, fortgeschrieben.

Im Folgenden soll die vom Stadtrat unternommene Untersuchung des mit dem StabiH-Antrag 2024 eingereichten Investitionsprogramm ausführlich dargestellt werden:

o   0600 Investitionsumlage Verwaltungsgemeinschaft: Pflichtausgabe; Prio A; kein Einsparpotential
o   1300 Beschaffung/ Einrichtung von Abgasabsauganlage: Prio B; Pflichtaufgabe, kein Einsparpotential
o   1300 Beschaffung von Schläuchen für gemeinsamen Schlauchpool und Anschaffung Fire Manager: Prio B, kein Einsparpotential; allerdings für die Zukunft großes Einsparpotential durch gemeinsamen Betrieb der Schlauchpflegeanlage
o   1300 Instandhaltungsarbeiten Fahrzeughalle Ostheim: Prio B; Pflichtaufgabe, Ausgabe bereits in den Vorjahren nach hinten geschoben
o   Heizungsumstellung Feuerwehrgerätehaus Oberwaldbehrungen und Nahwärmeanschluss an Nahwärme Waldbehrungen: Pflichtaufgabe, Prio C, allerdings für die Zukunft großes Einsparpotential bei den Energiekosten. Neue Maßnahme.
o   2100 Generalsanierung Grundschule Ostheim mit Hort u. Turnhalle u. Freisportanlagen: Pflichtaufgabe, Prio B, kein Einsparpotential
o   2110 Investumlage Schulverband Ostheim: Pflichtaufgabe, Prio A; kein Einsparpotential
o   2130 Investumlage Mittelschule Mellrichstadt: Pflichtaufgabe, Prio A; kein Einsparpotential; Ausgaben im Jahr 2024 deutlich reduziert
o   3521 Anschaffung zweier neuer Computer der Bücherei Ostheim: freiwillige Aufgabe, Prio D, in den letzten Jahren stets nach hinten geschoben, vorherige Computer sind aber schon 10 Jahre alt, kein weiterer Aufschub möglich
o   3650 Notsanierungsmaßnahmen an der Kirchenburganlage: Pflichtaufgabe, Prio B, Ausgaben im Jahr 2024 auf 0 reduziert
o   3700 Baulastanteil Kirchen: Pflichtaufgabe, Prio A, geplante Ausgaben für 2024 deutlich reduziert
o   4641: Umbau/ Anbau Kindertagesstätte Schobert-Haus: Pflichtaufgabe, Prio B, neue Maßnahme: Mittelfristig soll Trägerschaft der Stadt für Kinderkrippe mittels Umbau/ Anbau an der Kindertagesstätte Schobert-Haus (Träger: Ev. Kirchengemeinde), dadurch Investition mit Fördermitteln notwendig, welcher ohnehin notwendig wurde. Trotzdem Maßnahme erst spät in der Finanzplanung geplant und über mehrere Jahre gestreckt.
o   5700 Notwendige Reparaturmaßnahmen Hallenbad: Freiwillige Aufgabe, Prio B; Ausgaben deutlich reduziert, wurde wegen der Haushaltskonsolidierung nach hinten geschoben, in 2024 nur das Notwendigste (Erneuerung Scheinwerfer)
o   5800 Anschaffungen für Ortsverschönerung (Wegeunterhalt): Pflichtaufgabe, Prio B, Einnahmen für Verkauf von Bauhofausstattung sollen 2023 hier verwendet werden
o   6100 Stadtsanierung / städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen: Pflichtaufgabe, Prio B, geplante Ausgaben in 2024 noch einmal deutlich reduziert (-200.000 €)
o   6151 Öffentlichkeitsarbeit Stadtentwicklung: Pflichtaufgabe, Prio C, geplante Ausgaben gestrichen
o   6151 Kommunales Denkmalkonzept (Modul 3): Pflichtaufgabe, Prio C, 90 % Förderung, geplante Ausgaben deutlich reduziert
o   6151 Beschilderungskonzept u. Barrierefreie "Altstadt": Pflichtaufgabe, Prio C; wegen Prio C weiter nach hinten geschoben
o   6151 Grünflächenentwicklungskonzept an der Stadtmauer: Pflichtaufgabe, Prio C in Prio D umgewandelt; Ansatz gestrichen
o   6151 Kommunales Förderprogramm "Altstadt": Pflichtaufgabe, Prio B: Wird gut angenommen. Maßnahmen werden mittlerweile sichtbar.
o   6151 Kommunales Förderprogramm Streutalallianz: Freiwillige Aufgabe, Prio C
o   6151 Bau- und Sanierungsberatung "Altstadt": Freiwillige Aufgabe, Prio B
o   6151 Stadtentwicklung Umsetzungsbegleitung Einzelhandel: Freiwillige Aufgabe, Prio C, Ausgaben gestrichen
o   6151 Geschäftsflächenförderprogramm: Freiwillige Aufgabe, Prio C; wesentliche Investition in die Stadtentwicklung, es werden zunächst geringe Mittel zur Verfügung gestellt, um zu schauen, wie das Förderprogramm angenommen wird.
o   6151 Ideenwettbewerb Lebendige Kirchenburg: Freiwillige Aufgabe, Prio C, insbesondere wegen Sanierungsstau in der Kirchenburganlage als Projekt aufgenommen zur Akquirierung von Fördergeldern;
o   6300 Errichtung einer Elektroladesäule für PKW: Freiwillige Aufgabe, Prio C, geplante Umsetzung mittlerweile gestrichen
o   6300 Aufstufung Gemeindeverbindungsstraße zu NES 35 und Abstufung Kreisstraße NES 35 (UAB 6300); Pflichtaufgabe, Prio C, kein Eigenanteil durch die Maßnahme, jedoch Einsparung von Folgekosten
o   6300 Errichtung Fahrradreparaturstation als Projekt der Streutalallianz; Freiwillige Aufgabe, Prio D, kostengünstige Umsetzung durch interkommunales Projekt
o   6305 Radwege: Pflichtaufgabe, Prio C: Im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung hat der Stadtrat mit Grundsatzbeschluss vom 05.10.2021 (sh. Anlage 14) entschieden, den geplanten Ausbau des Fahrradwegs zwischen dem Stadtteil Urspringen und dem benachbarten Oberelsbach nicht vorzunehmen. Umstufung von Prio C auf Prio D.
o   6305 Radwege: Pflichtaufgabe, Prio C: Im Wege interkommunaler Zusammenarbeit wurde eine Planung für eine Radwegverbindung Sondheim-Simonshof entwickelt. Die Maßnahme soll in Zukunft mit großzügigen Fördermitteln umgesetzt werden. Die Umsetzung wurde nach hinten geschoben. Umstufung von Prio C auf Prio D. Nur Planungsausgaben eingepllant
o   6306 Sanierung und Neugestaltung Platz Schlößchen: Pflichtaufgabe, Prio B. Der Schwerpunkt der Maßnahme liegt auf der Neugestaltung des Schlösschens, was wissenschaftlich ermittelt die zentrale Verbindungsachse der Kirchenburg in die Innenstadt darstellt. Es handelt sich um eine Städtebaufördermaßnahme mit 90 % Fördermitteln. Es besteht an diesem Platz dringender Handlungsbedarf, auch weil der Zustand der Straßen und Gehwege sehr schlecht ist.
o   6900 Erstellung eines Sturzflut-Risikokonzepts: Pflichtaufgabe, Prio B, Restfinanzierung: Mit 75 Prozent wird die Erstellung eines Sturzflut-Risikokonzepts gefördert.
o   7000 Investitionsumlage Abwasserzweckverbände: Pflichtaufgabe, Prio A: Für die Aufgabe der Abwasserbeseitigung zahlt die Stadt Investitionsumlage an drei Abwasserzweckverbände.
o   7000 Hydraulische Zustandsbewertung und Sanierungsplanung Kanäle inkl. TV-Inspektion und Befahrung: Pflichtaufgabe, Prio B: Für den wirtschaftlichen Einsatz der städtischen Mittel unbedingt erforderlich; gemeinsame Ausschreibung mit anderen Gemeinden.
o   7000 Abwassersanierungsmaßnahmen: Pflichtaufgabe, Prio C: Es werden nur absolut dringend benötigte Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Mittel wurden in 2024 deutlich reduziert.
o   7191 Erneuerung Toilettenanlagen: Freiwillige Aufgabe, Prio D: Aufgrund der Priorisierung und der Haushaltskonsolidierung wurde diese Maßnahme nach hinten geschoben.
o   7211 Sanierung Grünabfallplatz Oberwaldehrungen: Pflichtaufgabe, Prio C: Abermals wurden beide Maßnahmen von der Abfallbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld angemahnt und als dringlich eingestuft. Im letzten Jahr erfolgte eine Umwidmung von Prio C auf Prio B. Nichtsdestotrotz wurde diese beiden Maßnahmen wegen der Haushaltskonsolidierung etwas nach hinten geschoben. In 2024 wurde auch der Ausgabeansatz reduziert. Die Maßnahme soll mit Einnahmerestmitteln aus den Vorjahren i. H. v. 45.000 € finanziert werdne.
o   7622 Heizungsumstellung Dorfgemeinschaftshaus Oberwaldbehrungen und Anschluss Nahwäreme Waldbehrungen eG: Pflichtaufgabe, Prio C, Zur Energiekosteneinsparung und im Sinne der Nachhaltigkeit hat sich die Stadt für den Anschluss an die Nahwärme Waldbehrungen eg entschieden.
o   Erneuerung der Unterverteilung und Ersatzbeschaffung von Kleingeräten in der Küche DGH Oberwaldbehrungen; freiwillige Aufgabe, Prio D, neue Maßnahme; zum Weiterbetrieb des DGH Oberwaldbehrungen notwendig, nur geringe Mittel werden aufgewendet
o   7710 Beschaffungen für den Bauhof: Ersatzbeschaffung eines dringend benötigten Traktors für den Grüntrupp sowie eines Fahrzeugs für den Hausmeister; Pflichtaufgabe, Prio B: Ausgaben wurden auf das Notwendigste beschränkt.
o   7901 Erneuerung der Weihnachtsbeleuchtung: Freiwillige Aufgabe, Prio C: Wegen der Haushaltskonsolidierung und aus Gründen der Energieeinsparung, wurde diese Maßnahme in den Vorjahren nach hinten geschoben. Außerdem Umstufung von Prio C auf Pro D. In 2024 erfolgt nun erst die Umsetzung.
o   8151 Wasserversorgung, Neuantrag Genehmigung Wasserentnahme Brunnen Urspringen; Pflichtaufgabe, Prio A, sonst kein Weiterbetrieb notwendig
o   8151 Wasserversorgung, Erneuerung Wasserleitung Oberwaldbehrungen, Pflichtaufgabe, Prio B, Kostenaufwand auf mehrere Jahre aufgeteilt, Umstzung soll zusammen mit Kanalbaumaßnahme erfolgen.
o   8802 Sanierung Torhaus Urspringen: Pflichtaufgabe, Prio D: Im vorletzten Jahr von Prio C auf Prio D umgestuft. Jetzt Maßnahme gestrichen und Verkauf getätigt.
o   8180 Breitbandausbau Bayer. Gigabitrichtlinie: Pflichtaufgabe Prio B: Wird umgesetzt. Eigenanteil kann im Investitionsprogramm nach deutlich "günstigerer" Ausschreibung zum Vorteil der Stadt angepasst werden. Ausgabe-Ansätze deutlich nach hinten geschoben.
o   8551 Stammkapitaleinlage Streutal Energie-Holz GmbH: Zur wirtschaftlicheren Umsetzung des Hackschnitzelverkaufs, Pflichtaufgabe im Rahmen der Forstwirtschaft, Prio C; neue Maßnahme
o   8805 Photovoltaikanlage Schulgebäude: Pflichtaufgabe, Prio C: Mit der Umsetzung der Maßnahme sollen laufende Energiekosten gespart werden. Maßnahme nach hinten geschoben.
o   8806 Dr.-Alfred-Hauser-Schule Reparatur Uhrenanlage; freiwillige Aufgabe, Prio D, Reparatur musste irgendwann umgesetzt werden, da sie für den Schulbetrieb erforderlich ist, wirtschaftlichste Variante wird gewählt.
o  

-       Wie man aus der vollständigen Untersuchung des Investitionsprogramms erkennen kann,

> wurden Investitionen im Pflichtaufgabenbereich grundsätzlich höher priorisiert und die Umsetzung schneller voran getrieben;
> kam es bei den geplanten Ausgaben im Pflichtaufgabenbereich stets zu Kosteneinsparungen im Haushaltsjahr 2023;
> wurden Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich im Sinne der Haushaltskonsolidierung trotzdem nach hinten geschoben;
> wurde stetig eine Neubewertung der Priorität vorgenommen; Umstufungen erfolgten sowohl von Prio C auf Prio D (z. B. Radwege, Erneuerung der Weihnachtsbeleuchtung, Reparatur Uhrenanlage, .),
> wurde auf ein ausgewogenes Verhältnis der Investitionsmaßnahmen hinsichtlich der Möglichkeiten zur Finanzierung geachtet
> wurden einige geplante Investitionen im freiwilligen Aufgabenbereich mit einem Grundsatzbeschluss gestrichen (z. B. Radwege, Grünflächenentwicklungskonzept, Elektroladesäule für PKW)
> wurde auf die Planung von freiwilligen Aufgaben im Vermögenshaushalt weitgehend vollständig verzichtet. Bei den wenigen Maßnahmen, die umgesetzt wurden, ergibt sich eine schlüssige Begründung, hauptsächlich mit einer mittel- und langfristigen Wirtschaftlichkeit als Begründung (z. B. Reparatur Uhrenanlage Dr.-Alfred-Hauser-Schule, Erneuerung der Unterverteilung im DGH Oberwaldbehrungen).

-       Auch im Investitionsproramm 2023 bis 2027, das dem Haushalt 2024 beiliegt und dem Antrag auf Gewährung einer Stabilisierungshilfe für das Haushaltsjahr 2024 beiliegen wird, werden die Zielsetzungen der Haushaltskonsolidierung wie oben beschrieben stringent verfolgt.

-       Das oberste Ziel ist die Vermeidung einer Nettoneuverschuldung. Durch die Anpassung des Investitionsprogramms konnte die im Haushalt 2021 für das Jahr 2022 geplante Kreditaufnahme von 482.900 € auf 200.000 € für den nicht entgeltfinanzierten Bereich reduziert werden.

-       Reduzierung des Schuldenstands im Jahr 2021 um 128.561,36 € (37,80 € pro Einwohner) auf 3.343.997,61 € (1.016,41 € pro Einwohner)

-       Im Rechnungsjahr 2022 konnte durch die Anpassung des Investitionsprogramms die im Haushalt geplante Kreditaufnahme in Höhe von 440.000 Euro auf 200.000 € reduziert werden.

-       Reduzierung des Schuldenstandes im Jahr 2022 um 39.117,36 € (11,88 € pro Einwohner) auf 3.304.880,25 €

-       Die Reduzierung des Investitionsprogramms führt auch dazu, dass statt im Haushaltsjahr 2022 für das Jahr 2023 vorgesehenen Kreditaufnahmen i. H. v. 678.200 € nur noch 200.000 € im Haushalt 2023 eingeplant werden mussten. Dadurch wird der Schuldenstand weiter reduziert.

-       Reduzierung des Schuldenstandes im Jahr 2023 um 728.000 € (217 € pro Einwohner) auf 2.576,880,25 € (771,52 € pro Einwohner). . Der Schuldenstand der Stadt Ostheim v.d.Rhön beträgt damit zum 31.12.2023 nur noch das 1,1-fache des Durchschnitts.

-       Die Reduzierung des Investitionsprogramms führt auch dazu, dass statt im Haushaltsjahr 2023 für das Jahr 2024 vorgesehenen Kreditaufnahmen i. H. v. 527.400 € nur noch 200.000 € im Haushalt 2024 für entgeltfinanzierte Maßnahmen eingeplant werden mussten. Dadurch wird der Schuldenstand weiter reduziert.

-       Im Haushalt 2024 sind 200.000 € Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen für entgeltfinanzierte Maßnahmen notwendig. Der Kreditaufnahme dient zur Finanzierung der Kanalbefahrung und -reinigung der städtischen Kanäle. Die Maßnahme wurde für rund 201.000 € in der Sitzung des Stadtrates am 22.02.2024 vergeben. An ordentlichen Tilgungsausgaben ist im Haushaltsjahr 2024 ein Betrag von 213.000 € vorgesehen.

-       Entsprechend verringert sich der Schuldenstand nach aktuellen Planungen zum Jahresende 2024 um 13.000 € (9,38 €/EW) auf 2.565.263,00 € (762,56 € pro Einwohner). Der durchschnittliche Schuldenstand kreisangehöriger Gemeinden vergleichbarer Größenordnung (3.000 bis 5.000 Einwohner) beträgt zum 31.12.2022 702 € pro Einwohner. Der Schuldenstand der Stadt Ostheim v.d.Rhön beträgt damit zum 31.12.2024 nur noch knapp das 1,1-fache des Durchschnitts.

-       Damit kommt es im fünften Jahr in Folge (seit 2019) zu einer Reduzierung des Schuldenstandes. In den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 lag der Betrag der Kreditneuaufnahme unter dem Betrag der ordentlichen Tilgung.

-       Die Zielsetzung der Überprüfung des Investitionsprogramms ist stets die Vermeidung einer weiteren Darlehensaufnahme und die Erhöhung der Nettoneuverschuldung..

-       Der Stadtrat hat es sich bei der Diskussion des aktuellen Finanzplans und Investitionsprogramms nicht leichtgemacht und in der Diskussion einige Anpassungen, insbesondere Ausgabenreduzierungen, am Investitionsprogramm vorgenommen. Im Sinne des Schuldenabbaus und der Haushaltskonsolidierung würde der Stadt jedoch gerade im Bereich der Säule 2 (Investitionshilfe) in den Jahren 2025 und 2026 (aktuell notwendige Kreditaufnahme: 1.456.900 € trotz intensiver Überarbeitung des Investitionsprogramms) eine Stabilisierungshilfe sehr gut tun. Der starke Investitionsstau, der trotz aller Bemühungen bei der Stadt Ostheim v.d.Rhön noch vorhanden ist, könnte so abgebaut werden und der Schuldenabbau weiter voran getrieben werden.



2.      Personalausgaben

Anforderung: Bei den Personalausgaben sind Optimierungsmöglichkeiten im sozialverträglichen Rahmen auszunutzen. Zielsetzung der Kommune muss eine dauerhafte Senkung der Personalkosten sein, soweit sich diese nicht bereits auf vergleichsweise niedrigem Niveau befinden. Zur Senkung der Personalkosten kommen (vor allem bei größeren Kommunen) insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:

2.1.  Erlass von Wiederbesetzungs- und Beförderungssperren

Anforderung: Vor einer Wiederbesetzung ist zu prüfen, ob die Stelle noch notwendig ist oder in eine solche mit niedrigerer Besoldungs- und Tarifgruppe umgewandelt wird.

2023/2024 erfolgreich umgesetzt:

-       Keine Nachbesetzung des Stadtkapellmeisters
-       Reduzierung der Stellenzahl im Stellenplan 2023 der Stadt Ostheim v.d.Rhön; nur noch 16,86 Stellen (statt 17,06 Stellen im Vorjahr)
-       Beschluss des Stadtrates zur dauerhaften Reduzierung bis zur Ende der Legislaturperiode der Aufwandsentschädigung und Verzicht auf Fahrtkostenpauschale durch den 1. Bürgermeister
-       Einrichtung einer Außenstelle der Volkshochschule in der Kirchbergschule (Räumlichkeiten der städtischen Bücherei) um hier langfristig Einsparungen zu erzielen.

Für 2024 geplant:

-       Reduzierung der Stellenzahl im städtischen Bauhof durch Ruhestandseintritt im Herbst 2024 des Schulhausmeisters; keine 1 : 1 - Wiederbesetzung geplant
-       Kritische Beleuchtung der Personalstruktur der städtischen Bücherei im Jahr 2024 durch den Stadtrat
-       Kritische Beleuchtung der Personalstruktur des Kommunalunternehmens Tourismus und Marketing Ostheim v.d.Rhön im Jahr 2024 durch den Stadtrat


2.2.  Abbau/Einschränkung von Überstunden und Bereitschaftsdienst

2023/2024 erfolgreich umgesetzt:

-       Dauerhafte Reduzierung aller Überstundenkonten durch dienstliche Anweisungen
-       Keine Zeitzuschläge für Überstunden oder Wochenendarbeit
-       Erlass von Dienstanweisungen für alle städtischen Beschäftigte, darunter insbesondere Regelungen zur Arbeitszeit, Sollarbeitszeit und Maximalanzahl an Überstunden

Für 2024 geplant:

-       Monitoring der aktuellen Bereitschaftsregelung im städtischen Winterdienst

2.3.  Optimierung der kommunalen Verwaltungsorganisation mit dem Ziel des Kostenabbaus

2023/2024 erfolgreich umgesetzt:

-       Einführung des Ressourcenmanagers
Erfassung des Ressourcenverbrauchs bei Fahrzeugen und Technik des kommunalen Bauhofs mit dem Ziel des Kostenabbaus. Im Jahr 2024 wurden erstmals für das Rechnungsjahr 2023 die Sachkosten für jede einzelne Kostenstelle gebucht. Für jedes Fahrzeug und jedes Gerät konnten Verrechnungssätze gebildet werden, die in der Sitzung des Stadtrates am 18.01.2024 beschlossen wurden.

-       Gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter
Abschluss eines öffentlichen-rechtlichen Vertrags zusammen mit anderen Verwaltungseinheiten mit der Interkomm-IT GmbH zum Zwecke der Bestellung eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten für die Koordination der Erstellung und Fortschreibung der Informationssicherheitskonzepte gem. Art. 43 Abs. 1 BayDiG (Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 06.07.2023) sowie Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten und dessen Stellvertreter bei der Interkomm-IT GmbH (Beschluss vom 22.11.2023).
-       Gemeinsamer Betrieb einer Schlauchpflegeanlage
Gemeinsamer Betrieb einer Schlauchpflegeanlage für die gemeindlichen Feuerwehren in Kooperation mit dem Markt Oberelsbach (Beschluss des Gemeinderates vom 16.03.2023). Am 31.10.2024 wurde die Zweckvereinbarung zwischen sechs Gemeinden erfolgreich geschlossen. Im Haushaltjahr 2024 ist ein kleiner Investitionsansatz für den notwendigen Austausch der alten Schläuche für den gemeinsamen Schlauchpool in Oberelsbach vorgesehen.

-       Zusammenarbeit von Bauhöfen
Im Jahr 2023 fand ein erstes Gespräch zu Möglichkeiten der gemeinsamen Beschaffung dreier kommunaler Bauhöfe statt.
Die Zusammenarbeit soll intensiviert werden.

-       Befahrung und Reinigung aller städtischen Kanäle in Kooperation mehrerer Gemeinden
Im Jahr 2023 wurden in Kooperation der drei Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft die notwendige Kanalbefahrung und -reinigung mit dem Ziel der Erstellung eines Generalentwässerungsplans ausgeschrieben. So konnte und kann zum einen Verwaltungsaufwand gespart werden. Zum anderen konnte am Markt auf diese Weise ein besseres Angebot erzielt werden. Die Auftragsvergabe erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 20.02.2024

-       Gemeinsame Bewältigung des Förderprogramms "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Durch die erfolgreiche Bewerbung für das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" nimmt die Stadt Ostheim v.d.Rhön in den nächsten zehn Jahren jährlich rund 60.000 € ein. Die Auflagenerfüllung soll in interkommunaler Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsgemeinden der FBG Obere Rhön bewältigt werden, was einen hohen Effizienzgewinn bringt.

Für 2024 geplant:

-       Gemeinsame Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Zusammen mit den anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft wurde ein Fachbüro für die Flächenerfassung der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ausgeschrieben und vergeben. Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist im Jahr 2025 vorgesehen.
-       Gründung eines Ausbildungsverbundes für Wasserversorgungseinrichtungen
Zusammen mit der Stadt Bischofsheim, dem Markt Oberelsbach und der Gemeinde Bastheim gründet der Zweckverband zur Wasserversorgung "Willmarser Gruppe" im Jahr 2024 einen Ausbildungsverbund um die Aufgaben künftig wirtschaftlicher bewältigen zu können.
-       Gemeinsame Beschaffung und Betrieb von Funkwasserzählern in der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung
Im Verbund zwischen mehreren Gemeinden und Wasserversorgungsbetrieben fand am 11.03.2024 das Auftaktgespräch zum geplanten Projekt der gemeinsamen Beschaffung und Betrieb von Funkwasserzählern in den gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtungen statt. Die Gemeinde verspricht sich nicht nur durch die Umstellung an sich einen Einspareffekt und eine Optimierung des Verwaltungsaufwandes, sondern auch die gemeinsame Bewältigung und Abarbeitung des Projekts.
-       Verstärkung der Kooperation von Verwaltungen
Aufnahme von Gesprächen zur weiteren Zusammenarbeit mithilfe von Zweckvereinbarungen von Verwaltungsgemeinschaften
-       Zusammenarbeit von Feuerwehren
Weiterführung von Gesprächen zur weiteren Zusammenarbeit von Feuerwehren verschiedener Ortsteile und Gemeinden
-       Gemeinsame Durchführung von Ausschreibungen
Wo irgendwo Synergien in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erzielt werden können, so sollen dies umgesetzt werden.

  1. Kommunale Einrichtungen
Anforderung: Werden kommunale Einrichtungen wie bspw. Hallen- und Freischwimmbäder, Veranstaltungseinrichtungen oder kulturelle Einrichtungen auf Dauer defizitär geführt, so sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

-       Rathaus Ostheim: Erhöhung der Mieteinnahmen in den Jahren 2020 und 2021 durch Mietzinserhöhung und Erweiterung Räumlichkeiten;
neu: Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2023 wurde ein neuer Mietzins (5,80 €/m²) ab dem 01.01.2024 festgesetzt und mit den Mitgliedsgemeinden der VGem Ostheim vereinbart

-       Freiwillige Feuerwehren: Einsparungen von laufenden Kosten, Umstellung Mittelbewirtschaftung, Umstellung Ablauf Erstellung von Leistungsbescheiden (deutliche Erhöhung von Einnahmen spürbar!), Einrichtung von Budgets für die drei Stadtteilfeuerwehren, Ablehnung der Komplettneuausstattung von Einsatzkleidung,
Anpassung und Neukalkulation der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz;
neu: Nachverhandlung des Haushaltsansatzes/ Budget der Freiwilligen Feuerwehr Ostheim im Zuge der Erstellung des Haushaltsplanes 2024
geplant: Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplans für die Stadt Ostheim v.d.Rhön (fast fertig, schon mehrere Treffen stattgefunden); Investitionsentscheidung ausschließlich auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans

-       Grundschulgebäude Ostheim: Komplettvermietung ab 01.09.2020, Aufnahme des Hort-Betriebs, Abschluss eines Mietvertrags mit 25-jähriger Laufzeit;
insbesondere im Jahr 2021: erfolgreicher Abschluss des Mietvertrags mit einem externen KiTa-Träger mit auskömmlichem Mietzins und voller Nebenkostenübernahme;
neu: Erhöhung des Förderbetrags nach Legung des Verwendungsnachweises für die Maßnahme zur Generalsanierung der Grundschule Ostheim sowie erfolgreiche Anmeldung eines Schadens bei der Kassenversicherung im Zuge eines Vergabeverstoßes bei einem Gewerk (hierdurch erhöhte Einnahmen)
geplant: Energiekosteneinsparung durch geplante Photovoltaikanlage auf dem Schuldach (Ansatz im Haushalt 2023)

-       Dr.-Alfred-Hauser-Schule: Überlegungen zum Verkauf des städtischen Grundstücks, Standorterhalt und Erzielung von Mieteinnahmen;
Wertgutachten für Verkauf liegt mittlerweile vor; Fachuntersuchungen mit dem Ziel des Verkaufs wurde zugestimmt
geplant: Verhandlungen mit Träger in 2023 weiterführen

-       Turnhalle: Abrechnung von Nutzungsentgelten für jeden Nutzer, Einrichtung als Betrieb gewerblicher Art; deutliche Einnahmeerhöhungen, sehr hoher Vorsteuerabzug aufgrund der Baumaßnahme in den Jahren 2020 bis 2022
geplant: mit den erhobenen Nutzungsgebühren weitestgehend die Nebenkosten decken

-       Kirchenburgmuseum: Kritische Prüfung, kein Einsparpotential.

Hier sei auf die ausführlichen Ausführungen in der Fortschreibung 2021 verwiesen:
Das Kirchenburgmuseum steht im Eigentum der Stadt Ostheim v.d.Rhön. Dieses wird jedoch vollständig durch den ehrenamtlichen Verein "Freunde der Kirchenburg" betrieben. Der jährliche Zuschuss an den Verein für Kirchenburgfreunde e.V. wird auf 3.000 Euro festgesetzt und soll in den nächsten Jahren nicht erhöht werden. Der Stadtrat ist sich darüber einig, dass eine andere Organisationsform für den Betrieb des über LEADER-Mittel geförderten Kirchenburgmuseums, welches mit einer entsprechenden Zweckbindung versehen ist, wesentliche Mehrkosten mit sich bringen würde. So hat der Verein "Freunde der Kirchenburg e.V." im vergangenen Jahr in ehrenamtlicher Eigenleistung die Fenster neu gestrichen sowie zahlreiche Türen und Tore erneuert. Die Organisation Trägerschaft des Museums über diesen ehrenamtlichen Verein, der sich mit Herzblut für das Kirchenburgmuseum einsetzt und auch vollständig mit ehrenamtlichem Personal die Öffnungszeiten des Museums abdeckt, bringen der Stadt eine erhebliche Kostenersparnis.

-       Orgelbaumuseum Schloss Hanstein e.V.: Kritische Prüfung, kein Einsparpotential.

Hier sei auf die ausführlichen Ausführungen in der Fortschreibung 2021 verwiesen:
Auch das Gebäude des Orgelbaumuseums Schloss Hanstein e.V. steht im Eigentum der Stadt und wird über den ehrenamtlich tätigen Förderverein Orgelbaumuseum Schloss Hanstein e.V. betrieben. Das Orgelbaumuseum wurde über ein LEADER-Projekt in den Jahren 2006 bis 2008 errichtet und der geschichtliche und technische Fortschritt des Orgelhandwerks für Museumsbesucher in besonderer Weise dargestellt und erlebbar gemacht. Der Förderverein hat es sich zur Aufgabe gemacht, mithilfe von fachlich qualifiziertem Personal das Orgelbaumuseum zu betreiben und inhaltlich weiterzuentwickeln. Dazu gehört insbesondere das Angebot von fachlich versierten musikalischen Führungen durch das beim Verein beschäftigte Personal und die kompetente Auskunft über die Geschichte und Technik des Orgelbaus. Des Weiteren hat es sich der Förderverein zur Aufgabe gemacht, die umfassende Vermarktung des Museums mit entsprechender Werbung, Internetpräsenz, Jahresprogramm und Pressearbeit durchzuführen. Der Personal- und Sachaufwand zum Betrieb des Museums beziffert sich auf rund 70.000 Euro jährlich. Mit dem Landkreis Rhön-Grabfeld konnte aktuell verhandelt werden, dass der Betrieb des Museums mit einem jährlichen Zuschuss von 30.000 Euro vom Landkreis Rhön-Grabfeld für die nächsten fünf Jahre gesichert wird. Dies hat auf Betreiben der Stadt der Kulturausschuss des Landkreises Rhön-Grabfeld am 19.10.2020 entschieden. Im Gegenzug hat sich die Stadt Ostheim v.d.Rhön mit Beschluss vom 15.09.2020 dazu verpflichtet, dem Förderverein ebenfalls einen Festbetrag von 30.000 Euro jährlich zukommen zu lassen. Der Betrag soll nicht erhöht werden. Im Gegenzug trägt der Förderverein jedoch den gesamten laufenden Betrieb inklusive der Betriebskosten zu 100%. Die finanzielle Beteiligung am funktionierenden Betrieb des Museums durch die Stadt wird also auch hier sehr gering gehalten. Würde man eine andere Organisationsform wählen oder das Museum mit eigenem Personal betreiben, wäre dies deutlich teurer für den Haushalt der Stadt.
Im Jahr 2023 wurde die wichtige kulturelle Institution des Orgelbaumuseums durch den Kreistag des Landkreises Rhön-Grabfeld erneut besichtigt.

-       Volkshochschule Rhön und Grabfeld gGmbH: Kritische Prüfung, kein Einsparpotential.

Es ist festzustellen, dass die Kostenbeiträge der Gesellschafter für die Volkshochschule Rhön und Grabfeld gGmbH in den letzten Jahren stetig steigen. Ähnlich geht es allen anderen Gemeinden, die ebenfalls Gesellschafteranteile an der gGmbH halten. Die Volkshochschule begründet die Erhöhung dieser Anteile jeweils nachvollziehbar. Auch tragen die Corona-Jahre 2021 und 2022 zu einer schwierigeren Finanzlage bei. Der Stadtrat ist sich darüber einig, dass in den Jahre 2021 und 2022 keine Chance besteht, strukturell etwas zu verändern und die Gesellschafteranteile nach unten zu korrigieren. Das Thema sollte aber auf Wiedervorlage im Jahr 2023 gesetzt werden.
Dies wurde getan: In Verhandlung mit der Volkshochschule Rhön und Grabfeld eG konnte erreicht werden, dass nun dauerhaft und regelmäßig Volkshochschul-Kurse in Ostheim abgehalten werden. Hierfür wurden Räumlichkeiten in der Kirchbergschule und im Kommunikationszentrum zur Verfügung gestellt. Die Volkshochschule zahlt hierfür eine Miete, so dass gleichzeitig Mehreinnahmen generiert werden konnten.
Zusätzlich konnte erreicht werden, dass die Volkshochschule in den vorhandenen Räumlichkeiten der Stadtbücherei eine Außenstelle betreibt. Im Februar 2023 hat die Mitarbeiterin der Volkshochschule die Stelle angetreten.
So konnte ein erheblicher Mehrwert bei der Beteiligung an der Volkshochschule Rhön und Grabfeld erreicht werden.

-       Bücherei: Entwicklung eines neuen Betriebsmodells mit der Überlegung eines neuen Trägers für die Stadtbibliothek seit 2021;
aktuell: Der Antrag der Büchereileiterin auf Erhöhung des Budgets für Bücherei-Ausgaben wurde vom Stadtrat abgelehnt.
geplant: Wiedervorlage im Jahr 2024;
kritische Prüfung der Personalausstattung und der Einrichtung insgesamt im Jahr 2024

-       Jugendräume: kritische Prüfung, aber kein Einsparpotential (sehr geringe Ausgaben, kostengünstigste Lösungen, Mitarbeit der Jugendlichen, .)
aktuell: Ausgaben auf "0" zurückgefahren

-       Kindertageseinrichtungen: Beschluss zur Gebührenerhöhung Kinderkrippe "Storchennest" am 03.12.2020; tatsächliche Erhöhung der Einnahmen für die Kinderkrippe von 30.548,54 € (2020) auf 36.350,00 € (2021);
Trotz einer Einigung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Bayerischen Staatsministerium über einen freiwilligen Beitragsersatz der Kommunen an die KiTa-Träger für den Ausfall von Elternbeiträgen (30 %) und entsprechenden schriftlichen Anträgen von verschiedenen Trägern von Kindertagesstätten hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2021 entschieden, aufgrund der zwingenden Notwendigkeit von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen keinen freiwilligen kommunalen Zuschuss zu gewähren.
aktuell: Für den Weiterbetrieb wurde mit dem Pfarrhaus Ostheim ein kostengünstiges Ausweichquartier gefunden;
geplant:
Parallel dazu ist geplant, durch eine Erweiterung und den Umbau der Kindertagesstätte "Schobert-Haus" langfristig den gemeindeeigenen und risikoreichen Betrieb der Kinderkrippe an die Evang. Kirchengemeinde abzugeben. Entsprechende Gespräche wurden geführt. Arbeitsgespräche fanden statt. Die Planungen sind angelaufen.
geplant:
Neukalkulation der Gebühren für die Kinderkrippe im ersten Halbjahr 2024

-       Hallenschwimmbad:
aktuell: Beratung über Absenkung der Schwimmbadtemperatur;
aktuell: Beratung über Anpassung der Eintrittspreise für das Schwimmbad im öffentlichen Badebetrieb

-       Straßen und Plätze: Stromeinsparung durch Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED (deutlich über 50 %!);
aus Gründen der Energieeinsparung wurde die Weihnachtsbeleuchtung im Jahr 2022 nicht aufgebaut bzw. nur sehr eingeschränkt betrieben.
aktuell:
Der Stadtrat hat am 05.03.2024 beschlossen, die Erstellung eines Straßensanierungskonzepts zum effizienten Einsatz der Mittel zu beauftragen.
aktuell: Intensiv hat man sich im Stadtausschuss mit dem Thema der Umstellung der Weihnachtsbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik beschäftigt; Umsetzung im Jahr 2024

-       Öffentliche Toiletten: Erfolgreiche Neustrukturierung der Reinigungskräfte im Jahr 2020;
kostengünstige Sanierung der Toiletten durch den städtischen Bauhof;
Einsparung einer Reinigungskraft im Mai 2022;
aktuell: Anmeldung einer der beiden öffentlichen Toilettenanlagen als Betrieb gewerblicher Art im Rahmen des Wohnmobilstellplatzes (Einspareffekt durch Vorsteuer)

-       Markthalle:
geplant: Bei energetischer Sanierung wird insbesondere auf Kosteneinsparung im laufenden Betrieb und Erhöhung der Nutzungshäufigkeit wert gelegt; Zusammenarbeit mit Städtebauförderung mit Zusage einer 90%-igen Förderung; bauliche Umsetzung erfolgt ab 2024

-       Dorfgemeinschaftshäuser: im laufenden Betrieb kein weiteres Einsparpotential;
aus Energiespargründen wurden in Urspringen die Fenster erneuert um laufende Energiekosten einzusparen;
geplant: im Dorfgemeinschaftshaus Oberwaldbehrungen ist die Erneuerung/Umstellung der Heizung auf das Nahwärmeversorgungsnetz, das durch die Nahwärme Waldbehrungen eG aufgebaut wird, geplant; so sollen Kosten eingespart werden

-       Kommunikationszentrum: Erhöhung des Nutzungsvolumens durch Einzug Jagdschule;
aktuell: Weitere Erhöhung der Einnahmen durch Kurse der Volkshochschule

-       Bauhof: sh. Hinweise in 2. Personalausgaben, Überlegungen zur weiteren interkommunalen Zusammenarbeit, erfolgreiche Neukalkulation und Erhöhung der Stundenverrechnungssätze für den Bauhof im Jahr 2021;
aktuell: Erfassung des Ressourcenverbrauchs mit dem Ziel des Kostenabbaus; im Jahr 2023 sehr gut angelaufen
geplant: Einsparung eines Mitarbeiters nach Ruhestandseintritt des Schulhausmeisters im Jahr 2024

-       Tourismusbüro:
aktuell: Im Vergleich zum Planansatz hat das Kommunalunternehmen Tourismus und Marketing Ostheim v.d.Rhön in den Jahren 2020, 2021 und 2022 sein Defizit sehr deutlich reduziert.
geplant: Trotz Übernahme zusätzlicher Aufgaben (z. B. Rhöner Schoafstall-Projekt, Sommer in der Stadt, .) soll die Planstellenzahl belassen. Vielmehr sollen beim Wurstmarkt 2024 beispielsweise Kosten eingespart werden.
geplant: Der Stadtrat möchte sich im Jahr 2024 mit der Personalstruktur des Kommunalunterunternehmens erneut beschäftigen.

-       Ferienheim Oberwaldbehrungen: Reduzierung der Personalausgaben während der Corona-Krise, im laufenden Betrieb kein weiteres Einsparpotential; keine Investitionen im aktuellen Investitionsprogramm vorgesehen
geplant: Weitere Erhöhung der Auslastung und damit der Einnahmen durch zielgerichtetes Marketing.

-       Forstwirtschaft: Erhöhung der Einnahmen im Bereich der Forstwirtschaft; viel besseres Ergebnis in den Jahren 2021 und 2022 als in den Haushalts- und Wirtschaftsplänen 2022 vorgesehen; Organisation BL/BA in der Forstbetriebsgemeinschaft Obere Rhön seit 01.11.2020 hat sich im Jahr 2021 eingespielt; weitere Optimierungen in der Organisation angedacht;
Holzverkaufspreise wurden anhand der aktuellen Marktentwicklung angepasst
aktuell: Teilnahme am Waldförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" mit jährlichen zusätzlichen Einnahmen i. H:v. 60.000 € in den nächsten zehn Jahren
geplant: Gründung einer Streutal Energie-Holz GmbH zur besseren Wertschöpfung und wirtschaftlicheren Aufgabenerfüllung des Hackschnitzelverkaufs

  1. Überprüfung aller Ausgabepositionen:

Anforderung:
Alle disponiblen Ausgabepositionen sind daraufhin zu überprüfen, ob und inwieweit auf die Erfüllung der Aufgabe gänzlich verzichtet werden kann; handelt es sich um eine unverzichtbare Aufgabe, so ist sie auf das sachlich zeitlich unabweisbare Minimum zurückzuführen.
Die Entscheidung über die Gewährung von Stabilisierungshilfen erfolgt nach bayernweit einheitlichen Kriterien. Von einer Kommune, die Stabilisierungshilfen zur Besserung ihrer finanziellen Lage erhält, wird erwartet, dass sie ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpft und u.a. (weitere) Einspar- und Einnahmemöglichkeiten im Bereich der freiwilligen Leistungen bzw. defizitären und kostenrechnenden Einrichtungen prüft und ausschöpft. In diesem Zusammenhang wird abermals auf die Erhebung kostendeckender Gebühren unter Einbeziehung der negativen Sonderrücklagen im Wasser- und Abwasserbereich hingewiesen. Zudem wird anheimgestellt, die Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen.

Insbesondere alle freiwilligen Leistungen sind in jedem Einzelfall einer kritischen Prüfung zu unterziehen und in vertretbarer Weise auf das vor Ort unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren. Als freiwillig sind auch Erstattungen, Zuschüsse etc. anzusehen, die im Rahmen von Pflichtaufgaben über die gesetzlich festgelegten Leistungen hinaus gewährt werden. Zusammen mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept hat die Kommune eine Liste über die freiwilligen Leistungen vorzunehmen.

Bei der Haushaltskonsolidierung können die Pflichtaufgaben nicht außer Betracht bleiben; auch im Bereich der pflichtigen Aufgaben sind daher alle Möglichkeiten einer Kostenreduzierung auszuschöpfen, insbesondere wenn die Kosten ein überdurchschnittliches Niveau aufweisen. Hinsichtlich Art, Umfang und Ermessensausübung pflichtiger Aufgaben sind die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstärkt zu berücksichtigen. Gesetzliche Ansprüche sind mit dem Ziel zu überprüfen, sie - ggf. in kommunaler Zusammenarbeit - auf kostengünstigere Weise zu erfüllen.

Der Zuschussbedarf kostenrechnender Einrichtungen ist konsequent durch Ausgabenreduzierung und/oder Einnahmeerhöhungen zu begrenzen. In den klassischen Bereichen kostenrechnender Einrichtungen (insbesondere Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) dürfen grundsätzlich keine Unterdeckungen entstehen. Dabei müssen sich die Kalkulationsgrundlagen an den betriebswirtschaftlich und rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausrichten.
 
2023/2024 erfolgreich umgesetzt:
 
-       Verschiedene Einrichtungen:
Siehe hierzu ausführlich die Ausführungen und Konsolidierungsmaßnahmen unter 6. "Kommunale Einrichtungen" sowie einige Maßnahmen unter 2. "Freiwillige Leistungen"

-       Überprüfung der Verträge mit der Biomasse-Wärmeversorgung GmbH u. Co. KG
Erfolgreich hat die Stadt und die Verwaltung in mehreren Verhandlungsterminen im Jahr 2021 eine deutliche Reduzierung der Anschlussleistung in den eigentlich verbindlich vereinbarten Wärmelieferungsverträgen für die städtischen Gebäude Rathaus und Schule erreicht (sh. Anlagen 17 und 18). Für die Grundschule wurde die Anschlussleistung von 160 kW auf 100 kW reduziert; für das Rathaus von 85 kW auf 60 kW. Schon bei der Abschlagszahlung ergibt sich dadurch eine Kosteneinsparung von 5.500 €.
aktuell: Netzausbau der Biomasse-Wärmeversorgung Ostheim GmbH & Co. KG in der Altstadt im Jahr 2023 sorgt für bessere Auslastung und Verbesserung des Ergebnisses der GmbH; Netzausbau wurde aktiv gefördert; Grundstückseigentümer können sich kostenlos anschließen.

-       Beratung und Beschlussfassung über Mitgliedschaften bei Vereinen:
Intensiv hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.09.2021 diesem Thema nochmals angenommen. Bereits in der Sitzung am 08.03.2016 wurden sämtliche Mitgliedschaften der Stadt bei Vereinen und Verbänden überprüft. Es wurde damals beschlossen, folgende Mitgliedschaften zu kündigen: Rhönmuseum e.V., Fladungen, AGOS, Hennebergisch-Fränkischer Geschichtsverein, Theaterfreunde Meiningen, Stiftung Südthüringisches Kammerorchester Leipzig, Rhönklub e.V. Fulda. Die noch existierenden Mitgliedschaften werden im Detail dem Stadtrat aufgelistet. Es ergibt sich ein Gesamtaufwand i. H. v. 20.598,38 €. (sh. Anlage 10). Intensiv hat der Stadtrat dieses Thema beraten und beschlossen, dass die Liste der Mitgliedschaften im Jahr 2016 abschließend bearbeitet wurde und keine weiteren Mitgliedschaften gekündigt werden können, zumal es sich hauptsächlich um Pflichtmitgliedschaften für Kommunen handelt. Zudem wird bestätigt, dass mit Ausnahme der Mitgliedschaft bei der Streutalallianz e.V. (ILE) keine weiteren Mitgliedschaften in den vergangenen fünfeinhalb Jahren hinzu gekommen sind.

-       Dienstaufwandsentschädigung und Fahrkostenpauschale für den 1. Bürgermeister:
Dauerhafte Reduzierung der Dienstaufwandsentschädigung und Verzicht auf Fahrtkostenpauschale durch den 1. Bürgermeister in den Jahren 2021 und 2022

-       Wasserversorgung: Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2022 wurden die Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2023-2026 neu kalkuliert und in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) festgesetzt. Die Grundgebühr wurde für die normalen Wasserzähler hierbei auf 50,00 € (vorher: 48,00 €) sowie die Verbrauchsgebühr von 1,97 €/m³ auf 2,35 €/m³ erhöht (Kostendeckungsgrad 100 %). Es wird hierdurch mit Mehreinnahmen von 83.000 € gerechnet.

-       Abwasserentsorgung: Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2022 wurden die Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2023-2026 neu kalkuliert und in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) festgesetzt (Kostendeckungsgrad 100 %). Die Einleitungsgebühr beträgt nunmehr 1,56 € pro m³ Einleitungsmenge (vorher: 1,37 €/m³). Erstmals wurde eine Grundgebühr i. H. v. 30,00 € festgesetzt. Es wird hierdurch mit Mehreinnahme von 120.000 € gerechnet.

-       Taxitransport der Kindergartenkinder des Kindergartens Urspringen
Der Taxitransport der Kindergartenkinder zur Unterstützung der Auslastung des Kindergartens Urspringen wurde zum Jahresende 2022 eingestellt. Hierdurch spart sich die Stadt jährlich 9.000 €.

-       Energieeinsparung in städtischen Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung
Insbesondere aufgrund der Energiekrise und der Energieeinsparverordnung der Bundesregierung wurden die Raumtemperatur in sämtlichen öffentlichen Einrichtungen auf mindestens 19 Grad reduziert. Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen wurden ausgeschaltet. Auch wenn die Energiekosten wieder sinken sollten, soll diese Neuregelung möglichst belassen werden.

Für 2024 geplant:

-       Erstellung eines Straßensanierungsprogramms
Der Stadtrat hat beschlossen, ein Straßensanierungsprogramm aufzustellen, womit eine effizienter Mitteleinsatz möglich ist.

-       Gründung eines Ausbildungsverbundes für Wasserversorgungseinrichtungen
Zusammen mit der Stadt Bischofsheim, dem Markt Oberelsbach und der Gemeinde Bastheim gründet der Zweckverband zur Wasserversorgung "Willmarser Gruppe" im Jahr 2024 einen Ausbildungsverbund um die Aufgaben künftig wirtschaftlicher bewältigen zu können.

-       Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Als VG-Projekt werden die Vorbereitungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr getroffen. Durch die gemeinsame Ausschreibung konnte bereits ein besserer Preis für ein Fachbüro erzielt werden. Durch die gemeinsame Umsetzung ergeben sich Synergieeffekte.

-       TV-Befahrung und Sanierungsplanung
Als VG-Projekt  wurde die TV-Befahrung und Sanierung für drei Gemeinden gemeinsam ausgeschrieben. Durch die gemeinsame Ausschreibung konnte bereits ein besserer Preis für ein Fachbüro erzielt werden. Durch die gemeinsame Umsetzung ergeben sich Synergieeffekte. Die Maßnahme wird im Jahr 2024 umgesetzt. Man verspricht sich hierdurch einen effizienten Mitteleinsatz.

-       Umstellung der Weihnachtsbeleuchtung auf LED
Der Stadtausschuss hat es sich zum Ziel gemacht, die Weihnachtsbeleuchtung auf LED umzustellen. Im Jahr 2024 soll der zweite Teil der Weihnachtsbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technik umgestellt werden.

-       Kirchliche Baulasten:
Umfassende Überprüfung der kirchlichen Baulasten im Jahr 2024.

-       Schlauchpflege bei den Feuerwehren:
Durch interkommunale Zusammenarbeit soll die Schlauchpflege bei den Feuerwehren professionalisiert werden und dadurch Kosteneinsparungen auch durch Beteiligung an einem Schlauchpool erreicht werden. Für 2024 ist die gemeinsame Beschaffung der Schläuche für den Schlauchpool vorgesehen.


  1. Beteiligungen der Kommune

Anforderung: Die Konsolidierung muss sich auch auf alle Beteiligungen der Kommune erstrecken. Sich bietende Möglichkeiten zur Verbesserung der Ertragskraft der kommunalen Unternehmen sind unter der Zielsetzung der Erwirtschaftung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung auszuschöpfen. Zielsetzung der Kommune muss sein, im Haushalt den gesamten Zuschussbedarf für Beteiligungen im Konsolidierungszeitraum schrittweise zu reduzieren.

-       Biomasse-Wärmeversorgung Ostheim GmbH & Co. KG:
Erfolgreiche Bemühungen im Jahr 2021 zur Netzverdichtung im Rahmen der Beteiligung bei der Biomasse-Wärmeversorgung Ostheim GmbH & Co. KG;
Erfolgreiche Reduzierung der Anschlussleistung für zwei städtische Gebäude

aktuell: Erfolgreicher Netzausbau der Biomasse-Wärmeversorgung Ostheim GmbH & Co. KG in der Altstadt im Jahr 2023 sorgt für bessere Auslastung und Verbesserung des Ergebnisses der GmbH; Netzausbau wurde aktiv gefördert; Grundstückseigentümer können sich kostenlos anschließen.
Weitere Baumaßnahmen (Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen) sollen zum Zwecke von Kosteneinsparungen zusammengelegt werden.
Anschluss von zwei weiteren städtischen Gebäuden (Kirchbergschule, Kirchhofschule) an die Biomasse-Wärmeversorgung Ostheim GmbH & Co. KG;
regelmäßige Berichterstattung im Stadtrat
geplant: "Benutzungszwang" für Baugrundstücke im Gebiet des neuen Bebauungsplans "Burgstraße"

-       Volkshochschule Rhön und Grabfeld gGmbH: siehe Ausführungen unter 3. Erfolgreiche Bemühungen im Jahr 2021 um weitergehende Zusammenarbeit mit mehr Benefit für die Stadt Ostheim v.d.Rhön

-       Gründung der Nahwärme Waldbehrungen eG
Im Sinne einer nachhaltigen und energieeffizienten Energiestrategie hat die Stadt den Bau eines Nahwärmenetzes im Stadtteil Oberwaldbehrungen im Jahr 2022 unterstützt und voran getrieben. Die Genossenschaft unter Bürgerbeteiligung wurde gegründet.
Da die Stadt das Dorfgemeinschaftshaus und das Feuerwehrgerätehaus ebenfalls an das Nahwärmenetz anschließen wird, hält sie ebenfalls zwei Anteile.
geplant für 2024: Beginn des Baus der Wärmeleitungen beginnt im Jahr 2024; auch hier gleichzeitige Sanierung von Wasserversorgungs- oder Abwasserleitungen

-       Fortführung des Beteiligungsmanagements in der Verwaltungsgemeinschaft

-       Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Energie eG: kein weiteres Einsparpotential

-       Kommunalunternehmen Tourismus u. Marketing Ostheim v.d.Rhön: s. o.

  1. Notwendigkeit des kommunalen Vermögens

Anforderung: Das Vermögen der Gemeinde ist daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit es für die kommunale Aufgabenerfüllung noch benötigt wird. Soweit Vermögen zur Aufgabenerfüllung nicht (mehr) notwendig und eine Veräußerung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und des Verbots einer Veräußerung unter Wert zulässig und zur Erreichung des Ziels der Haushaltskonsolidierung notwendig ist, ist das Vermögen zu veräußern und der Erlös zur Haushaltskonsolidierung heranzuziehen.

in 2023/2024 umgesetzte Maßnahmen:

-       Verkauf des Torhauses Urspringen
Der Stadtrat hat im Jahr 2022 beschlossen, das Torhaus Urspringen zu veräußern. Es wurde nach einer Ausschreibung ein Käufer gefunden, der das Torhaus zum Verkehrswert erwirbt. Damit spart sich die Stadt sowohl laufende Kosten als auch erhebliche investive Kosten, um das Torhaus in Gänze wieder nutzbar zu machen. Das Gebäude wurde im Jahr 2023 erfolgreich verkauft.

-       Geplante Veräußerung des Anwesens Friedenstraße 4
Der Stadtrat ist bereits darüber ein gekommen, dass auch das Anwesen Friedenstraße 4 möglichst zu einem Zweck der Daseinsvorsorge veräußert werden soll. Die Verhandlungen sind gerade in Gange.

-       Landwirtschaftliche Pachtverträge:
Wie in der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts im Jahr 2021 festgelegt, hat der Stadtrat sich im Jahr 2021 an die Arbeit gemacht, und die landwirtschaftlichen Pachtverträge untersucht. Hierzu wurde aus dem Kreis der Mitglieder des Stadtrates sowie der Verwaltung ein Arbeitskreis gegründet, der in der Zeit von Oktober 2021 bis Februar 2023 mehrmals tagte. Am Ende stand ein Ergebnis, das wesentlich zur Konsolidierung beträgt:
Die Pachteinnahmen belaufen sich aktuell auf jährlich 22.127,88 €, nach Umsetzung der o.g. Richtwerte belaufen sich die jährlichen Pachteinnahmen auf 35.288,00 €. Es werden somit jährlich Mehreinnahmen i.H.v. 13.100,12 € generiert. Das Vorgehen wurde in der Sitzung des Stadtrates am 21.03.2023 vom Stadtrat beschlossen.

-       Nachverdichtung in der Altstadt
Durch verschiedene Grundstücksgeschäfte, bei denen die Stadt unterstützt hat (auch nicht finanziell) ist es in den letzten Jahren gelungen, für eine Nachverdichtung zu sorgen und leerstehende Gebäude im Stadtkern oder im alten Wohngebiet zu aktivieren.

In 2024 geplante Maßnahmen:

-       Torgasse 5 - 7
Mithilfe der Vorleistung der Erstellung des Kommunalen Denkmalkonzepts Modul 3 sollen die Gebäude möglichst an einen Investor veräußert werden.



  1. Reduzierung des Schuldendienstes

Anforderung:
Vorrangiges Ziel der Haushaltskonsolidierung muss insbesondere sein, eine die finanziellen Spielräume der Kommune einengende Belastung durch den laufenden Schuldendienst nachhaltig zu reduzieren. Vor allem von Städten und Gemeinden mit einer im Verhältnis zum Landesdurchschnitt der Kommunen vergleichbarer Größenordnung deutlich überdurchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung wird erwartet, dass die Struktur des Schuldendienstes genau analysiert wird. Die Möglichkeiten einer kostengünstigeren Umschuldung bzw. längerfristigen Entschuldung sind unter Beachtung des Risikominimierungsgebots zu prüfen und ggf. umzusetzen. Mit dem Konsolidierungskonzept ist ferner eine Aufstellung über etwaig noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren vorzulegen.

-       Das oberste Ziel ist die Vermeidung einer Nettoneuverschuldung. Durch die Anpassung des Investitionsprogramms konnte die im Haushalt 2021 für das Jahr 2022 geplante Kreditaufnahme von 482.900 € auf 200.000 € für den nicht entgeltfinanzierten Bereich reduziert werden.

-       Reduzierung des Schuldenstands im Jahr 2021 um 128.561,36 € (37,80 € pro Einwohner) auf 3.343.997,61 € (1.016,41 € pro Einwohner)

-       Im Rechnungsjahr 2022 konnte durch die Anpassung des Investitionsprogramms die im Haushalt geplante Kreditaufnahme in Höhe von 440.000 Euro auf 200.000 € reduziert werden.

-       Reduzierung des Schuldenstandes im Jahr 2022 um 39.117,36 € (11,88 € pro Einwohner) auf 3.304.880,25 €

-       Die Reduzierung des Investitionsprogramms führt auch dazu, dass statt im Haushaltsjahr 2022 für das Jahr 2023 vorgesehenen Kreditaufnahmen i. H. v. 678.200 € nur noch 200.000 € im Haushalt 2023 eingeplant werden mussten. Dadurch wird der Schuldenstand weiter reduziert.

-       Reduzierung des Schuldenstandes im Jahr 2023 um 728.000 € (217 € pro Einwohner) auf 2.576,880,25 € (771,52 € pro Einwohner). . Der Schuldenstand der Stadt Ostheim v.d.Rhön beträgt damit zum 31.12.2023 nur noch das 1,1-fache des Durchschnitts.

-       Die Reduzierung des Investitionsprogramms führt auch dazu, dass statt im Haushaltsjahr 2023 für das Jahr 2024 vorgesehenen Kreditaufnahmen i. H. v. 527.400 € nur noch 200.000 € im Haushalt 2024 für entgeltfinanzierte Maßnahmen eingeplant werden mussten. Dadurch wird der Schuldenstand weiter reduziert.

-       Im Haushalt 2024 sind 200.000 € Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen für entgeltfinanzierte Maßnahmen notwendig. Der Kreditaufnahme dient zur Finanzierung der Kanalbefahrung und -reinigung der städtischen Kanäle. Die Maßnahme wurde für rund 201.000 € in der Sitzung des Stadtrates am 22.02.2024 vergeben. An ordentlichen Tilgungsausgaben ist im Haushaltsjahr 2024 ein Betrag von 213.000 € vorgesehen.

-       Entsprechend verringert sich der Schuldenstand nach aktuellen Planungen zum Jahresende 2024 um 13.000 € (9,38 €/EW) auf 2.565.263,00 € (762,56 € pro Einwohner). Der durchschnittliche Schuldenstand kreisangehöriger Gemeinden vergleichbarer Größenordnung (3.000 bis 5.000 Einwohner) beträgt zum 31.12.2022 702 € pro Einwohner. Der Schuldenstand der Stadt Ostheim v.d.Rhön beträgt damit zum 31.12.2024 nur noch knapp das 1,1-fache des Durchschnitts.

-       Damit kommt es im fünften Jahr in Folge (seit 2019) zu einer Reduzierung des Schuldenstandes. In den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 lag der Betrag der Kreditneuaufnahme unter dem Betrag der ordentlichen Tilgung.

-       Die Zielsetzung der Überprüfung des Investitionsprogramms ist stets die Vermeidung einer weiteren Darlehensaufnahme und die Erhöhung der Nettoneuverschuldung..


 
 

  1. Haushaltsexterne Vorgänge (Geschäftsbesorgungsverträge, Bürgschaften, etc.)

Anforderung: In die Haushaltskonsolidierung sind auch Veranschlagungen außerhalb des kameralen Haushalts (z. B. Geschäftsbesorgungsverträge, Bürgschaftsübernahmen, u.ä.) einzubeziehen. Die Fortführung entsprechender Projekte ist vor dem Hintergrund der der Kommune hieraus (u.U. erst zukünftig) erwachsenden Belastungen zu prüfen. Mit dem Haushaltssicherungskonzept ist auch eine Auflistung entsprechender außerhalb des Haushalts geführter Projekte und der sich daraus für die Kommune aktuell bzw. voraussichtlich zukünftig ergebenden Belastungen vorzulegen.

-       Bürgschaften: Keine Übernahme von Bürgschaften mehr
Wie in der Fortschreibung des HHK geplant, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.07.2021 über das Thema Bürgschaftsübernahmen beraten und beschlossen, im Sinne der Haushaltskonsolidierung künftig grundsätzlich keinen Anfragen auf Bürgschaftsübernahmen mehr zuzustimmen (sh. Anlage 11).

-       Weiterhin keine Geschäftsbesorgungsverträge

  1. Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen
Anforderung: Alle eigenen Einnahmemöglichkeiten sind auszuschöpfen. Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuern und Gewerbesteuer) sollen in der Regel - zumindest bis zu einem erfolgreichen Abschluss der Haushaltskonsolidierung - bezogen auf die Gemeindegrößenklasse mindestens in Höhe des jeweiligen Landesdurchschnitts festgesetzt werden. Die im Kommunalabgabengesetz genannten Möglichkeiten sind zu beachten. Eine Straßenausbaubeitragssatzung nach Art. 5 KAG muss vorhanden sein.

-       Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A ab dem Haushaltsjahr 2024
Nach der Erhöhung des Hebesatzes im Jahr 2022 von 390 v.H. auf 410 v.H. hat der Stadtrat mit Beschluss vom 18.03.2024 beschlossen,  den Hebesatz für die Grundsteuer A von 410 v.H. auf 550 v.H. zu erhöhen. Hierdurch werden Mehreinnahmen von über 34 % (ca. 12.000 €) erzielt.

-       Beschluss zur Beitragsfinanzierung der Maßnahme "Kanalsanierung Im Schlößchen"
Mit Beschluss des Stadtrates vom 05.03.2024 wurde beschlossen die Maßnahme zur Kanalsanierung "Im Schlößchen" über Verbesserungsbeiträge zu finanzieren. Damit wird der städtische Haushalt geschont, da den Ausgaben unmittelbar Einnahmen entgegenstehen. Auch die Kostenmasse für die Gebührenzahler wird damit geschont.

-       Beschluss zur Beitragsfinanzierung der Maßnahme "Sanierung der Wasserversorgungseinrichtung Oberwaldbehrungen"
Mit Beschluss des Stadtrates vom 05.03.2024 wurde beschlossen die Maßnahme zur Sanierung der Wasserversorgungseinrichtung Oberwaldbehrungen über Verbesserungsbeiträge zu finanzieren. Damit wird der städtische Haushalt geschont, da den Ausgaben unmittelbar Einnahmen entgegenstehen. Auch die Kostenmasse für die Gebührenzahler wird damit geschont.

-       Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ab dem Haushaltsjahr 2025
Vorbehaltlich der Grundsteuerreform hat der Stadtrat außerdem in seiner Sitzung am 08.02.2022 eine weitere Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B von 410 v.H. auf 430 v.H. beschlossen ab dem Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2025 weitere 25.000 € Mehreinnahmen kreiert werden.
Auch eine sofortige Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B wurde am 05.03.2024 vom Stadtrat beraten. Dieser Vorschlag wurde aus verschiedenen nachvollziehbaren Gründen abgelehnt.

-       Beratung über Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 05.03.2024 mit der Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 370 v.H. auf 380 v.H. auseinandergesetzt. Dieser Vorschlag wurde aus verschiedenen nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Dieser soll jedoch im nächsten Jahr noch einmal auf Wiedervorlage gelegt werden.
 
-       Neukalkulation der Wassergebühren im Jahr 2022
Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2022 wurden die Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2023-2026 neu kalkuliert und in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) festgesetzt. Die Grundgebühr wurde für die normalen Wasserzähler hierbei auf 50,00 € (vorher: 48,00 €) sowie die Verbrauchsgebühr von 1,97 €/m³ auf 2,35 €/m³ erhöht (Kostendeckungsgrad 100 %). Es wird hierdurch mit Mehreinnahmen von 83.000 € gerechnet.

-       Neukalkulation der Abwassergebühren im Jahr 2022
Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2022 wurden die Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2023-2026 neu kalkuliert und in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) festgesetzt (Kostendeckungsgrad 100 %). Die Einleitungsgebühr beträgt nunmehr 1,56 € pro m³ Einleitungsmenge (vorher: 1,37 €/m³). Erstmals wurde eine Grundgebühr i. H. v. 30,00 € festgesetzt. Es wird hierdurch mit Mehreinnahmen von 120.000 € gerechnet.

-       Unterbrechung des Kalkulationszeitraums mit Einführung der Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2026
Im Jahr 2025 ist die Flächenerfassung und Gebührenkalkulation im Zuge der Einführung der Niederschlagswassergebühr vorgesehen. Damit einher geht eine geplante Unterbrechung des Kalkulationszeitraums mit Neukalkulation der Gebühren ab dem 01.01.2026. Mögliche Unterdeckungen könnten so zugleich ausgeglichen werden.

-       Friedhöfe: Neukalkulation und Erhöhung der Grabnutzungsgebühren:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2021 (sh. Anlage 16) wurden die Gebühren für die Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen neu für den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 festgelegt. Als Kostendeckungsgrad wurde 100% angesetzt.

Seitdem betragen die Gebühren für ein Einzelgrab 580,00 € (vorher: 470,00 €), für ein Doppelgrab 1.260,00 € (vorher: 710,00 €), für ein Urnengrab 410,00 € (vorher: 300,00 €), für ein naturnahes Urnengrab 530,00 € (vorher: 365,00 und für eine Unrnenstele 1.580,00 €. Die Gebühren für die Benutzung der Aussegnungshalle betragen 80,00 € (vorher 50,00 €), für den Aufbewahrungsraum 100,00 € pro Benutzungstag (vorher: 170,00 € pauschal) und für den Leichenkühlraum 130,00 € pro Benutzungstag (vorher 170,00 € pauschal).

Der Einnahmeansatz des Jahres 2022 (70.000 €) wurde mit 98.500 € übertroffen. Im Haushalt 2023 wurden somit 98.500 € als Einnahmen eingeplant. Dass im UAB 7500 noch ein Minus von 2.300 € im Haushalt 2023 veranschlagt ist, ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass ein Teil der Ausgaben im Friedhof nicht gebührenwirksam ist (Stichworte: Kriegsgräberfürsorge, öffentliches Grün, .).

Im Jahr 2025 ist die Neukalkulation der Friedhofsgebühren für den nächsten Kalkulationszeitraum vorgesehen.

-       Nutzungsgebühren für städtische Gebäude
Für sämtliche städtische Liegenschaften werden Nutzungsgebühren erhoben. Auch für wünschenswerte Nutzungen durch die Volkshochschule (z. B. Kommunikationszentrum) werden Nutzungsgebühren erhoben.

-       Erhöhung der Hebesätze für die Hundesteuer
Mit Beschlüssen des Stadtrates vom 29.06.2021 und 14.09.2021 hat der Stadtrat die Hundesteuer erhöht (sh. Anlage 28). Die neuen Steuersätze werden im Jahr 2022 erstmals wirksam. Ein Hundebesitzer zahlt nun für den 1. Hund 60,00 € (vorher: 40,00 €), für jeden weiteren Hund 80,00 € (vorher: 70,00 €) und für einen Kampfhund 500,00 € (vorher: 250,00 €). Damit ergibt sich eine Erhöhung der Einnahmen um rund 5.900 € auf eine veranschlagte Gesamtsumme von 17.300 € (Ansatz Vorjahr: 11.400 €).

-       Neukalkulation und Erhöhung der Stundenverrechnungssätze für den Bauhof
Mit Beschluss des Stadtrates vom 09.03.2021 wurden die Stundenverrechnungssätze für den städtischen Bauhof angepasst. Eine Bauhofstunde wird nunmehr mit 47,- € (vorher: 45,- €) verrechnet.

Im Jahr 2024 soll eine Neukalkulation erfolgen.


  1. Haushaltskonsolidierung

Anforderung:
Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Vollzug des Haushaltsplanes sind regelmäßig zur Haushaltskonsolidierung und insbesondere zur Verringerung der Schuldenlast heranzuziehen.
 
Es soll aus dem Konzept hervorgehen, in welchem Jahr mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit gerechnet wird. Da der Kommune bereits über einen längeren Zeitraum Stabilisierungshilfen gewährt wurden (fünf Jahre), ist im Hinblick auf eine weitere Gewährung dazulegen, ob und wie die Kommune die finanzielle Leistungsfähigkeit erreichen kann. Diese Bewertung ist mit dem Mindestbetrag an jährlicher freier Finanzspanne zu untermauern, mit der aus Sicht der Kommune die finanzielle Leistungsfähigkeit erreicht und gehalten werden kann.

-       Das oberste Ziel ist die Vermeidung einer Nettoneuverschuldung. Durch die Anpassung des Investitionsprogramms konnte die im Haushalt 2021 für das Jahr 2022 geplante Kreditaufnahme von 482.900 € auf 200.000 € für den nicht entgeltfinanzierten Bereich reduziert werden.

-       Reduzierung des Schuldenstands im Jahr 2021 um 128.561,36 € (37,80 € pro Einwohner) auf 3.343.997,61 € (1.016,41 € pro Einwohner)

-       Im Rechnungsjahr 2022 konnte durch die Anpassung des Investitionsprogramms die im Haushalt geplante Kreditaufnahme in Höhe von 440.000 Euro auf 200.000 € reduziert werden.

-       Reduzierung des Schuldenstandes im Jahr 2022 um 39.117,36 € (11,88 € pro Einwohner) auf 3.304.880,25 €

-       Die Reduzierung des Investitionsprogramms führt auch dazu, dass statt im Haushaltsjahr 2022 für das Jahr 2023 vorgesehenen Kreditaufnahmen i. H. v. 678.200 € nur noch 200.000 € im Haushalt 2023 eingeplant werden mussten. Dadurch wird der Schuldenstand weiter reduziert.

-       Reduzierung des Schuldenstandes im Jahr 2023 um 728.000 € (217 € pro Einwohner) auf 2.576,880,25 € (771,52 € pro Einwohner). . Der Schuldenstand der Stadt Ostheim v.d.Rhön beträgt damit zum 31.12.2023 nur noch das 1,1-fache des Durchschnitts.

-       Die Reduzierung des Investitionsprogramms führt auch dazu, dass statt im Haushaltsjahr 2023 für das Jahr 2024 vorgesehenen Kreditaufnahmen i. H. v. 527.400 € nur noch 200.000 € im Haushalt 2024 für entgeltfinanzierte Maßnahmen eingeplant werden mussten. Dadurch wird der Schuldenstand weiter reduziert.

-       Im Haushalt 2024 sind 200.000 € Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen für entgeltfinanzierte Maßnahmen notwendig. Der Kreditaufnahme dient zur Finanzierung der Kanalbefahrung und -reinigung der städtischen Kanäle. Die Maßnahme wurde für rund 201.000 € in der Sitzung des Stadtrates am 22.02.2024 vergeben. An ordentlichen Tilgungsausgaben ist im Haushaltsjahr 2024 ein Betrag von 213.000 € vorgesehen.

-       Entsprechend verringert sich der Schuldenstand nach aktuellen Planungen zum Jahresende 2024 um 13.000 € (9,38 €/EW) auf 2.565.263,00 € (762,56 € pro Einwohner). Der durchschnittliche Schuldenstand kreisangehöriger Gemeinden vergleichbarer Größenordnung (3.000 bis 5.000 Einwohner) beträgt zum 31.12.2022 702 € pro Einwohner. Der Schuldenstand der Stadt Ostheim v.d.Rhön beträgt damit zum 31.12.2024 nur noch knapp das 1,1-fache des Durchschnitts.

-       Damit kommt es im fünften Jahr in Folge (seit 2019) zu einer Reduzierung des Schuldenstandes. In den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 lag der Betrag der Kreditneuaufnahme unter dem Betrag der ordentlichen Tilgung.

-       Die Zielsetzung der Überprüfung des Investitionsprogramms ist stets die Vermeidung einer weiteren Darlehensaufnahme und die Erhöhung der Nettoneuverschuldung..

-       Der Stadtrat hat es sich bei der Diskussion des aktuellen Finanzplans und Investitionsprogramms nicht leichtgemacht und in der Diskussion einige Anpassungen, insbesondere Ausgabenreduzierungen, am Investitionsprogramm vorgenommen. Im Sinne des Schuldenabbaus und der Haushaltskonsolidierung würde der Stadt jedoch gerade im Bereich der Säule 2 (Investitionshilfe) in den Jahren 2025 und 2026 (aktuell notwendige Kreditaufnahme: 1.456.900 € trotz intensiver Überarbeitung des Investitionsprogramms) eine Stabilisierungshilfe sehr gut tun. Der starke Investitionsstau, der trotz aller Bemühungen bei der Stadt Ostheim v.d.Rhön noch vorhanden ist, könnte so abgebaut werden und der Schuldenabbau weiter voran getrieben werden.

-       Mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit wird aufgrund der massiven Personal- und Sachkostensteigerung und der Verzögerung der Auswirkungen von strukturellen Veränderungen aktuell erst ab dem Jahr 2029 gerechnet, wenn die finanzielle Bewegungsfreiheit der Stadt Ostheim wieder deutlich über 5 % liegt. In der aktuellen Finanzplanung kann dies im Jahr 2027 (sh. Finanzplan) noch nicht erreicht werden. Überhaupt kann dies kann nur erreicht werden, wenn die Belastung durch ordentliche Tilgungen (s. o.) nicht weiter erhöht wird. Dies wiederum ist nur möglich durch weitere Stabilisierungshilfe als Investitionshilfe.

Alle Ausgabepositionen wurden im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes überprüft. Mögliche Einsparungen werden im Detail erläutert und ein Beschluss dazu gefasst.

Beschluss:

  1. Der Stadtrat beschließt, die Fortschreibung 2024 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes in der vorliegenden Fassung. Das erklärte Ziel des Stadtrates ist, durch die eingeleiteten und umzusetzenden weiteren Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen.

    Insbesondere wird festgestellt, dass alle in der Fortschreibung 2023 auferlegten Konsolidierungsmaßnahmen im Laufe der Haushaltsjahre 2023 und 2024 umgesetzt wurden. Bezüglich der entsprechenden Einzelbeschlüsse zur Haushaltskonsolidierung wird auf die Anlagen im Haushaltskonsolidierungskonzept verwiesen.

  2. Darüber hinaus beschließt der Stadtrat explizit im Haushaltsjahr 2024 folgende weitere Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten bzw. noch im Jahr 2024 über folgende Konsolidierungsmaßnahmen beraten und Beschluss zu fassen:

    • Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A von 410 v.H. auf 550 v.H.

    • Beratung über Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer A und B im Zuge der Grundsteuerreform unter Berücksichtigung der gestiegenen Ausgaben

    • Neukalkulation der Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippe "Storchennest"

    • Reduzierung des Schuldenstandes im Jahr 2024 um 13.000 € auf 2.565.263,00 € (762,56 € pro Einwohner, nur noch das 1,1-fache des Landesdurchschnitts kreisangehöriger Gemeinden vergleichbarer Größenordnung)

    • Finanzierung der Maßnahme "Kanalsanierung Im Schlößchen" über Verbesserungsbeiträge

    • Finanzierung der Maßnahme "Sanierung der Wasserversorgungseinrichtung Oberwaldbehrungen" über Verbesserungsbeiträge

    • Keine Erhöhung des Budgets für die städtische Bücherei im Jahr 2024 trotz begründetem Antrag

    • Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des Hallenschwimmbads mit Temperaturreduzierung und Erhöhung der Eintrittspreise

    • Beratung über Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich der städtischen Bücherei im Stadtrat

    • Beratung über Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des Kommunalunternehmens Tourismus und Marketing Ostheim v.d.Rhön im Stadtrat

    • Gemeinsame Umsetzung der TV-Befahrung und Sanierungsplanung mit anderen Gemeinden

    • Gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrschläuchen im Zuge der Einrichtung des gemeinsamen Schlauchpools

    • Umstellung der Weihnachtsbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik

    • Keine Nachbesetzung des Schulhausmeisters

    • Start des Projekts zur Einrichtung von Funkwasserzählern zusammen mit anderen Gemeinden

    • Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zusammen mit anderen Gemeinden

    • Beibehaltung der Energieeinsparungsmaßnahmen in städtischen Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung

    • Ausbau des Nahwärmenetzes in der Altstadt Ostheim und Anschluss weiterer städtischer Gebäude mit dem Ziel der Energiekosteneinsparung

    • Zusammenlegung der Baumaßnahmen zur Netzverdichtung der Biomasse Wärmeversorgung Ostheim GmbH & Co. KG und der Erneuerung von Wasserversorgungsleitungen in der Altstadt

    • Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts durch Beteiligung an der Nahwärme Waldbehrungen eG im Stadtteil Oberwaldbehrungen, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, ein Nahwärmenetz zu erstellen (auch Energieeinsparung für städtische Gebäude)

    • Heizungsumstellung im Feuerwehrgerätehaus Oberwaldbehrungen und Dorfgemeinschaftshaus Oberwaldbehrungen

    • Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans im Jahr 2024 als Grundlage für verschiedene Investitionsentscheidungen

    • Umfassende Überprüfung der kirchlichen Baulasten

    • Weiterführung von Gesprächen zur weiteren Zusammenarbeit mithilfe von Zweckvereinbarungen von Verwaltungsgemeinschaften

    • Weiterführung von Gesprächen zur weiteren Zusammenarbeit von Bauhöfen verschiedener Gemeinden

    • Möglichst gemeinsame Durchführung von Ausschreibungen

    • Gründung eines Ausbildungsverbundes mit weiteren Wasserversorgungsbetrieben

 




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Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön
Tel.: 09777 / 9170-0
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