zu TOP 10 zu TOP 12 TOP 11
öffentlich


Sportförderprogramm der Stadt Ostheim v.d.Rhön; Auszahlung von Fördermitteln



Sachvortrag:

Schwimmbadnutzung

Mit Beschluss vom 24.09.2019 hat der Stadtrat folgendes festgelegt:

  • Ab dem 01.01.2020 wird ein einheitliches Nutzungsentgelt i.H.v. 50,00 € brutto Nutzungsstunde festgesetzt. Die Mindestnutzungszeit beträgt ½ Stunde.
  • Das Nutzungsentgelt soll ebenfalls in dieser Höhe auch von der Behinderten- und Reha-Sportgemeinschaft, der Rheumaliga, der DLRG und der Wasserwacht gehoben werden.
  • Im gleichen Verfahrensablauf wie bei der Sporthalle können Vereine, die Dienste für die Badeaufsicht übernehmen, gefördert werden. Über diese Sportförderung, die an die Vereine jährlich jeweils ausgeschüttet wird, soll der Stadtrat jeweils im Einzelfall einmal jährlich entscheiden.
  • Im Beschluss des Sportförderprogramms vom 02.04.2019 wurde das Volumen auf maximal 75 Prozent der durch die Vermietung an die örtlichen Sportvereine, mit Sitz in der Stadt Ostheim v.d.Rhön, entstandenen Einnahmen im Vorjahr festgesetzt.
  • Die Antragsfrist wurde auf den 31. Januar des Folgejahres festgelegt.

Die Badeaufsicht übernimmt nur ein ortsansässiger Verein selbst, das wäre die DLRG.

Berechnung der Sportförderung für das Jahr 2023:

1. DLRG:
Die DLRG hat für Aufwendungen im abgelaufenen Jahr 2023 i. H. v. 2.400,00 € einen Antrag auf Zuschuss für Sportförderung gestellt. Dieser Betrag wurde der DLRG bereits in Rechnung gestellt.

Entstandene Netto-Einnahmen im Jahr 2023:                                                    2.242,98 €
maximal mögliche Förderung grundsätzlich (75 %) bei Badeaufsicht:                 1.682,24 €

Die DLRG hat im Jahr 2023 an 8 Tagen für zusätzliche Öffnungsstunden gesorgt, hierdurch war das Hallenbad 40 Stunden geöffnet.

Der Antrag der DLRG ist am 25. Januar fristgerecht eingegangen, lediglich die zusätzlichen Öffnungsstunden wurden am 09.02.2024 nachgereicht.

2. Rheuma-Liga Ostheim/Rhön:
Die Rheuma-Liga Ostheim/Rhön hat für Aufwendungen im abgelaufenen Jahr 2023 i.H.v. 4.550,00 € einen Antrag auf Zuschuss für Sportförderung gestellt. Die Rheuma-Liga hat Vorauszahlungen i.H.v. 5.000,00 € im Jahr 2023 geleistet und hat bereits eine Gutschrift i.H.v. 450,00 € erhalten.

Entstandene Netto-Einnahmen im Jahr 2023:                                                    4.252,34 €
maximal mögliche Förderung grundsätzlich (75 %) bei Badeaufsicht:                 3.189,26 €

Jedoch hat die Rheuma-Liga Ostheim/Rhön keine Badeaufsicht in dem Jahr 2023 übernommen und erhält demnach keine Sportförderung.

3. Behinderten- und Rehasportgemeinschaft Ostheim-Mellrichstadt:
Die Behinderten- und Rehasportgemeinschaft Ostheim-Mellrichstadt hat für Aufwendungen im abgelaufenen Jahr 2023 i.H.v. 2.568,75 € einen Antrag auf Zuschuss für Sportförderung gestellt. Dieser Betrag wurde der Rheuma-Liga Ostheim/Rhön bereits in Rechnung gestellt.

Entstandene Netto-Einnahmen im Jahr 2023:                                                    2.400,70 €
maximal mögliche Förderung grundsätzlich (75 %) bei Badeaufsicht:                 1.800,53 €

Jedoch hat die Behinderten- und Rehasportgemeinschaft Ostheim-Mellrichstadt keine Badeaufsicht in dem Jahr 2023 übernommen und erhält demnach keine Sportförderung.

Nutzung von Turnhalle und Konditionsraum:

Mit Beschluss vom 02.04.2019 wurde folgendes festgelegt:

  1. Für die Nutzung der Turnhalle wird ein Nutzungsentgelt i.H.v. 12,00 € netto pro gebuchter Stunde nach Belegungsplan festgesetzt. Das Entgelt für die Nutzung des Konditionsraums beträgt 8,00 € netto pro Stunde.
  2. Als Begünstigte im Rahmen des aufzustellenden Sportförderprogramms sind diejenigen Sportvereine mit Sitz in der Stadt Ostheim v..Rhön festgelegt, die die Turnhalle im Vorjahr tatsächlich gegen Entgelt genutzt haben.
  3. Das Volumen des Sportförderprogramms auf 75% der durch die Vermietung an örtliche Sportvereine entstandenen Einnahmen im Vorjahr festzusetzen.
  4. Der Stadtrat beschließt jährlich im Einzelfall über die Verteilung der Sportförderung.
  5. Die Antragsfrist wurde auf den 31. Januar des Folgejahres festgelegt.

Berechnung der Sportförderung 2023:

1. Rheuma-Liga Ostheim/Rhön:
Die Rheuma-Liga Ostheim/Rhön hat für Aufwendungen im abgelaufenen Jahr 2023 i. H. v. 2.227,68 € einen Antrag auf Zuschuss für Sportförderung gestellt. Die Rheuma-Liga hat Vorauszahlungen i.H.v. 1.200,00 € im Jahr 2023 geleistet. Der Restbetrag i. H. v. 1,027,68 € wurde der Rheuma-Liga in Rechnung gestellt.

Entstandene Netto-Einnahmen im Jahr 2023:                                                    1.872,00 €
Maximal mögliche Förderung (75 %):                                                               1.404,00 €

2. TSV Ostheim v.d.Rhön:
Der TSV Ostheim v.d.Rhön hat für Aufwendungen im abgelaufenen Jahr 2023 i. H. v. 6.954,36 € einen Antrag auf Zuschuss für Sportförderung gestellt. Dieser Betrag wurde dem TSV Ostheim v.d.Rhön bereits in Rechnung gestellt.

Entstandene Netto-Einnahmen im Jahr 2023:                                                    5.844,00 €
Maximal mögliche Förderung (75 %):                                                                4.383,00 €

Der Antrag des TSV Ostheim v.d.Rhön ist am 06. Februar verspätet eingereicht worden. Eigentlich sollte der Antrag wegen verspäteter Vorlage unberücksichtigt bleiben, der Stadtrat kann jedoch eine Bezuschussung beschließen.

3. Behinderten- und Rehasportgemeisnchaft Ostheim-Mellrichstadt:
Die Behinderten- und Rehasportgemeinschaft Ostheim-Mellrichstadt hat für Aufwendungen im abgelaufenen Jahr 2023 i.H.v. 742,56 € einen Antrag auf Zuschuss für Sportförderung gestellt. Dieser Betrag wurde der Rheuma-Liga Ostheim/Rhön bereits in Rechnung gestellt.

Entstandene Netto-Einnahmen im Jahr 2023:                                                    624,00 €
Maximal mögliche Förderung (75 %):                                                               468,00 €

Beschluss:

Der TSV Ostheim erhält aufgrund verspäteter Antragstellung im Jahr 2023 keine Sportförderung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
13
Persönlich beteiligt:



Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, folgende Sportförderungen auszugeben, um das ehrenamtliche Engagement um den Vereinssport und die Jugendarbeit zu würdigen:

  1. Die DLRG erhält eine Sportförderung für das Jahr 2023 in Höhe von 1.800,00 €.
  2. Die Rheuma-Liga erhält eine Sportförderung für das Jahr 2023 in Höhe von 1.400,00 €.
  3. Der TSV Ostheim erhält eine Sportförderung für das Jahr 2023 in Höhe von 4.380,00 €.
  4. Die Behinderten- und Rehasportgemeinschaft Ostheim-Mellrichstadt erhält eine Sportförderung für das Jahr 2023 in Höhe von 460,00 €.

 




nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön
Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön
Tel.: 09777 / 9170-0
E-Mail: vg@ostheim.de
Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön
Marktstraße 24 · 97645 Ostheim v.d.Rhön · Tel.: 09777 / 9170-0 · vg@ostheim.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung