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öffentlich


Mitteilungen des Bürgermeisters / Anregungen aus dem Ratsgremium



Sachvortrag:

-       Downloadzahlen der Gemeinde Willmars-App

Die Gemeinde Willmars App wurde seit der Veröffentlichung insgesamt 488 Mal (Stand 13.03.2024) heruntergeladen. 99,3% haben die App davon noch auf dem Smartphone. 61% nutzen die App einmal in drei Tagen. 42% nutzen die App täglich.

Joachim Baumbach fragt, ob es möglich ist, dass innerhalb der App auch eine kleine rote Zahl erscheint, in welcher Rubrik die Neuigkeit vorhanden ist.
Er bittet um Mitteilung in der nächsten Gemeinderatssitzung, ob dies technisch umsetzbar ist.
 
-       Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2024

In der Sitzung des Gemeinderates vom 26.02.2024 wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Haushaltsplan nebst Anlagen beschlossen und anschließend zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung an das Landratsamt Rhön-Grabfeld weitergeleitet. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die veranschlagte Kreditaufnahme i. H. v. 38.000 € wurde erteilt.

Hierzu erteilt das Landratsamt Rhön-Grabfeld folgende Hinweise:

In der Gesamtbetrachtung des vorgelegten Haushaltplanes sollte die Gemeinde Willmars dafür Sorge tragen, dass langfristig durch Einsparungen ein ausgeglichener Haushalt erreicht, eine geordnete Haushaltswirtschaft gewährleistet sowie die dauernde Leistungsfähigkeit sichergestellt wird. Insbesondere sollte die Gemeinde darauf hinwirken, dass die Mindestzuführung nach § 22 KommHV-K erwirtschaftet und ein ausreichender freier Finanzspielraum erarbeitet wird. Dies ist im Haushaltsjahr 2024 derzeit nicht der Fall.

In Anbetracht der drohenden Neuverschuldung und der damit einhergehenden Steigerung der Schuldenlast, die den gemeindlichen Haushalt zusätzlich belasten wird, sollte die Gemeinde ihren eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortfahren, um die eigene Leistungsfähigkeit durch eine entsprechende weitgehende Ausschöpfung sämtlicher Einnahmenquellen und möglicher Einsparungspotenziale sowohl im Verwaltungs-, als auch im Vermögenshaushalt zu stärken. Oberstes Ziel sollte es sein, den Kreditbedarf zu minimieren und Investitionen künftig weitestgehend ohne neue Kreditaufnahmen finanzieren zu können.
 
Die Verschuldung sowie sonstige Belastungen des Haushaltes sind konsequent zurückzuführen.

Vor Beginn von größeren Investitionsmaßnahmen, welche trotz Beachtung der vorgenannten Haushaltsoptimierungen bei finanzschwachen Kommunen oftmals nur durch eine Darlehensaufnahme finanziert werden können, ist stets zu prüfen, ob die Maßnahmen im Rahmen der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde entsprechend der vorgesehenen Planung vollständig realisiert werden können. Dies gilt vor allem dann, wenn hierfür in künftigen Haushaltsjahren weitere genehmigungspflichtige Kreditaufnahmen notwendig werden.

Bitte beachten Sie, dass die Haushaltsgenehmigung für 2024 kein Präjudiz für etwaige Genehmigungen in künftigen Haushaltsjahren darstellt. Ob und in welcher Höhe in künftigen Haushalten Genehmigungen für Investitionskredite erteilt werden können, wird in jedem Einzelfall zu betrachten sein.
 
-       Einführung gesplittete Abwassergebühr
Bürgermeister Voß erinnert an den Beschluss der letzten Gemeinderatssitzung zur gesplitteten Abwassergebühr.
 
Einige Mitglieder des Gemeinderates befürchten, dass die Kosten für die Bürger steigen werden, was jedoch nicht der Fall ist.
Stefan Eirich kennt die Vorgehensweise bereits von anderen Gemeinden. Er versichert, dass jemanden mit einem "durchschnittlichen" Privathaushalt keine größeren Dimensionen erwarten werden.
Die Mitglieder fragen sich, warum man überhaupt dieses Verfahren anwenden müsse.
Bürgermeister Voß erklärt, dass die Rechtsprechung dieses Verfahren fordert und die Gemeinden sich nicht dagegen wehren können.
Das beauftragte Büro wird die Lage und Fläche jedes einzelnen Grundstücks betrachten, es wird jeder einzelne Bürger eingeladen werden und kann dann seine Meinung dazu äußern.

 
 



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