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öffentlich


Fluss.Frei.Raum - Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz; Rückbauprojekte Wehre



Sachvortrag:

Der Landschaftspflegeverband Rhön-Grabfeld ist Verbundpartner in dem Projekt "Fluss.Frei.Raum" mit mehreren Projektpartnern (dem WWF, dem Bayerischen Kanuverband, dem Landesfischereiverband und dem BUND Naturschutz). Im Rahmen dieses Projektes sollen zum einen an der Bahra und an der Streu mehrere Wehre entnommen werden. Außerdem ist geplant, an der Gemarkungsgrenze zwischen Stetten und Urspringen das alte Wehr nahe des Sägewerks zu entnehmen, da es hier immer wieder zu Verklauselungen kommt und dies vor allem eine unüberwindbare Barriere für wandernde Fische darstellt. Im unteren Bereich in Sondheim sind ebenfalls Maßnahmen geplant, wie der Rückbau eines Absturzes und die Umwandlung in beispielsweise eine sogenannte Raue Rampe. Am besagten Wehr in Urspringen gibt es außerdem einen künstlich errichteten Damm. Dieser sollte auch entnommen werden, um der Bahra bei Hochwasserereignissen mehr Retentionsfläche zu geben. Gleichzeitig fördert dies die sowieso schon sehr feuchten Wiesenflächen im Umfeld. Deren Feuchtecharakter wird dadurch zumindest erhalten, was wiederum den Lebensraum des dort kartierten Schmetterlings Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläulings zu Gute kommt.

An der Streu in Höhe der Kupfermühle in Ostheim soll ebenfalls ein Wehr und ein Absturz so rückgebaut werden, dass sie wieder für Fischarten wie Forelle, Groppe oder auch das Bachneunauge, die im unteren Verlauf kartiert wurden, passierbar sind.

Die Maßnahmen werden im Rahmen des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz gefördert und der Gemeinde entstehen hierdurch keine Kosten. Bei einer Auftaktveranstaltung des Projektes, voraussichtlich im Oktober diesen Jahres (je nach Dauer der Fachplanungen), wollen unter anderem Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Maßnahmen an Streu und Bahra besichtigen.

Das Einverständnis des Stadtrates vorausgesetzt, wird im Anschluss ein Büro beauftragt, welches die Planungen erstellt und die entsprechenden Erlaubnisse einholt.
Die Projekte sind für die Stadt kostenfrei.

Der Landschaftspflegeverband wird noch über die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke für die Umgehungsgerinne informiert.

Für die Maßnahmen) werden Fördermittel des Bundes im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK) verwendet.

Eine Förderung ist daher nur unter Einhaltung folgender Vereinbarungen möglich:
1.    Die Förderflächen dürfen auf die Dauer von 45 Jahren nach Durchführung der o.g.
Maßnahmen nicht entgegen den Zielen der Förderung genutzt oder verändert werden
(z. B. Bebauung, Aufforstung, Auffüllung).
2.    Der Eigentümer/Pächter nimmt in demselben Haushaltsjahr für die oben genannten Flächen
keine Förderung für gleiche Maßnahmen aus anderen Förderprogrammen in Anspruch.
3.    Bei Grundstücksübergaben an einen neuen Eigentümer oder sonstigen Rechtsnachfolger
muss die Verpflichtung der Zweckbindung übernommen werden.

Bettina Graumann hat beobachtet, dass die Wasserstände generell sehr niedrig seien. Das müsste man berücksichtigen.
Georg Ortloff ergänzt, dass eventuell bestehende Wasserrechte berücksichtigt werden müssen.
Da mit der Zustimmung der Stadt zunächst nur das Verfahren gestartet wird und ein noch zu beauftragendes Planungsbüro die genannten Aspekte berücksichtigen muss, konnten die Einwände entkräftet werden.

Der Stadtrat wird um Zustimmung gebeten.

Beschluss:

Der Stadtrat erklärt sein Einverständnis, dass folgende landschaftspflegerische Maßnahmen:

Entfernung eines Wehres und eines Absturzes in Ostheim und eines Wehres in Urspringen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit für aquatische Lebewesen nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Entfernung eines Dammes in Urspringen zur Anlage einer Retentionsfläche und damit Förderung der Ausprägung der vorhandenen Feuchtwiese zur Unterstützung der kartierten FFH-Art "Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling" (Phengaris nausithous) durch den Maßnahmenträger Landschaftspflegeverband Rhön-Grabfeld e.V., Spörleinstr. 11, 97616 Bad Neustadt/Saale

durchgeführt werden.

 




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Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön
Marktstraße 24, 97645 Ostheim v.d.Rhön
Tel.: 09777 / 9170-0
E-Mail: vg@ostheim.de
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